Pressemitteilung: Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, Berlin/Dessau 14-06-2005
http://www.thevoiceforum.org/oury/junipress
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/seite_3/456783.html
Montag, 13. Juni 2005
"Wie ist das möglich, mitten in Deutschland?"
Im Januar verbrannte ein Asylbewerber in einer Dessauer Arrestzelle. Nur eins ist heute klar: Er hätte gerettet werden können
Renate Oschlies
DESSAU, im Juni. Links neben der Wohnungstür stehen, ordentlich abgestellt, Oury Jallhos beigefarbene Turnschuhe mit den dunklen Streifen. Seine ganze Habe findet sich im Zimmer dahinter: ein gelbkariertes Hemd, ein weiteres Paar Turnschuhe, eine Plastiktüte mit Wäsche und eine helle Ledertasche, in der noch die letzte Behördenpost steckt. Zwischen der Wand und der Bettcouch sind seine wenigen Sachen verstaut. Das Zimmer teilte sich der 21-Jährige mit zwei weiteren Asylbewerbern aus Afrika. Es ist alles, was von dem jungen Schwarzen blieb, der vor fünf Jahren aus Sierra Leone nach Deutschland floh. Oury Jallho ist tot. Er verbrannte in einer Polizeizelle in Dessau.
Das war am 7. Januar, einem Freitag. Über den Polizeiruf 110 hatten sich gegen acht Uhr am Morgen drei Frauen von der Stadtreinigung gemeldet, die sich von dem jungen Mann belästigt fühlten. Er wollte sich von ihnen ihr Handy leihen um zu telefonieren, weil seines nicht funktionierte. Er fragte sie immer wieder, bis sie die Polizei riefen. Die Beamten vom Dessauer Revier nahmen ihn mit. Jallho war betrunken, er war bis zum frühen Morgen in einer Disco gewesen, er wehrte sich heftig, heißt es. Der Polizei war er bereits in Zusammenhang mit Drogendelikten aufgefallen.
Auf dem Revier entnimmt ein hinzugerufener Arzt eine Blutprobe, man durchsucht seine Kleidung, legt ihm Hand- und Fußfesseln an, weil er sich immer noch wehrt und bringt ihn in den Keller, in die Zelle Nummer fünf. Ein bis zur Decke gefliester Raum, am Boden ein Podest, darauf eine Kunstledermatratze. Jallhos Fesseln werden durch Eisenringe in Wand und Boden gezogen. Er ist festgekettet. Alle halbe Stunde sollen die Polizisten die Zelle kontrolliert haben, zuletzt um 11.45 Uhr. Sie melden keine Auffälligkeiten.
Die Zelle ist durch eine Sprechanlage mit den Räumen der diensthabenden Beamten im zweiten Stock verbunden. In der Zelle sei ein sehr sensibles Mikrofon eingebaut, sagt ein Polizeisprecher, das auch normales Sprechen gut hörbar wiedergebe. Doch als in den nächsten Minuten ein Feuer ausbricht und ein Mann um sein Leben schreit, hören die Beamten es offenbar nicht. Der Dienstgruppenleiter an diesem Tag,Polizeihauptkommissar Andreas S., soll die Gegensprechanlage leise gedreht haben. Eine Kollegin die das bemerkte, soll den Ton wieder angestellt haben.
Kurz nach zwölf wollen Andreas S. und die Kollegin ein Plätschern aus der Zelle hören, in der Jallho gefesselt liegt. Als der Rauchmelder anschlägt, soll Andreas S. den Alarm abgestellt haben. Der Melder habe öfter Fehlalarm angezeigt, sagt er später aus. Die Anlage wurde jedoch im September repariert. Dann hören sie Rufe Jallhos und ein, wie es heißt, lautes Plätschern.
Der Rauchmelder schlägt erneut Alarm; S. soll wieder den Aus-Knopf gedrückt haben. Doch die Kollegin löst Alarm aus. Auch der Rauchmelder aus dem Lüftungsschacht schlägt nun an. Als ein Beamter um 12.11 Uhr zur Zelle im inzwischen völlig verqualmten Keller vordringt, vernimmt er kein Lebenszeichen des jungen Farbigen mehr. Die Feuerwehr dringt um 12.35 Uhr zur brennenden Leiche Jallohs vor.
Ein junger Asylbewerber habe sich in der Zelle das Leben genommen, wird zuerst gemeldet. Wie der, gefesselt, die schwer entflammbare Matratze entzündet haben soll, ist zunächst nicht geklärt. Erst Wochen später werden Reste eines Feuerzeuges gefunden. Die Staatsanwaltschaft geht nun davon aus, dass Jallho trotz Fesseln das Feuerzeug, das ein Beamter bei der Durchsuchung übersehen haben muss, aus seiner Hose gezogen und das Feuer selbst entzündet hat.
Die Beamten, die Jallho durchsuchten, gaben hingegen an, nichts außer Taschentüchern in dessen Kleidung gefunden zu haben. Woher das Feuerzeug in der Zelle stammte, wird nun das Gericht klären müssen - wenn dies überhaupt noch möglich ist. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls hat jetzt Anklage erhoben gegen den Dienstgruppenleiter des Reviers wegen Körperverletzung mit Todesfolge, weil er den Brand zu spät bemerkte. Gegen einen weiteren Beamten wegen fahrlässiger Tötung, er soll das Feuerzeug übersehen haben. Fest steht, der junge Afrikaner hätte gerettet werden können, wenn auf den Alarm sofort reagiert worden wäre.
Doch dies ist nur ein Teil der traurigen Geschichte vom Tod des Oury Jallho. Denn alles, was über die mysteriösen Todesumstände an die Öffentlichkeit gelangte, kam häppchenweise, unter dem Druck von Bürgerinitiativen ans Licht. Vom Dessauer Oberbürgermeister, Hans-Georg Otto, gibt es bis heute keine Stellungnahme, kein Bedauern; bei der Trauerfeier am 29. März auf dem Zentralfriedhof war kein Vertreter der Stadt dabei.
Sachsens-Anhalts Innenminister Klaus-Jürgen Jeziorsky hat den Tatort nie besichtigt. Er habe sich anhand von Fotos unterrichtet, sagt sein Sprecher. Und er habe Maßnahmen veranlasst: Ein Erlass sieht vor, dass Alarmmeldungen in Polizeigewahrsamsräumen in jedem Fall unverzüglich nachzugehen ist, auch bei vermeintlichem Fehlalarm.
Selbstverständlichkeiten.
Als der "Spiegel" Telefonmitschnitte von Gesprächen der Beamten auf dem Revier öffentlich machte, erklärte die Staatsanwaltschaft nur, die Telefonprotokolle seien ihr von Anfang an bekannt gewesen.
So wird das Gespräch zwischen dem einbestellten Arzt, der die Blutprobe bei Jallho entnehmen soll, wiedergegeben. "Pikste mal 'nen Schwarzafrikaner?", wird der Arzt von einem Polizisten gefragt. "Ach du Scheiße", antwortet der. "Da finde ich immer keine Vene bei den Dunkelhäutigen." Lachen. "Na, bring doch 'ne Spezialkanüle mit", sagt der Polizist. "Mach ich", sagt der Arzt. Ein zweiter Mitschnitt vom 7. Januar, nachdem sich der Alarm in der Zelle Nummer fünf herumgesprochen hatte: "Hat er sich aufgehangen, oder was?" "Nee, da brennt's." "Wieso?" "Weiß ich nicht. Die sind da runtergekommen, da war alles schwarzer Qualm." "Ja, ich hätte fast gesagt gut. Alles klar, schönes Wochenende, ciao, ciao."
Im Oktober 2002 starb schon einmal ein Mann in einer Polizeizelle des Dessauer Reviers, an einem Schädelbruch und inneren Verletzungen. Auch damals hatte Andreas S. Dienst, derselbe Arzt wie im Januar wurde geholt. Die Ermittlungen sind 2002 eingestellt worden.
"Die Behörden geben nur bekannt, was bereits ohne ihr Zutun an die Öffentlichkeit gelangt ist." So sieht es Marco Steckel von der Dessauer Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt. Er verfolgt den Fall seit Monaten. Steckel hat Strafanzeige wegen Verunglimpfung eines Toten gegen die NPD gestellt. Denn auf der NPD-Website heißt es zum Tod Jallhos: "Kein Mensch konnte damit rechnen, dass der Herr Asylant mittels des am Körper versteckten Feuerzeuges binnen weniger Minuten die Matratze auf 350 Grad Celsius erhitzt. Und das sind schließlich Temperaturen, die selbst für einen an Hitze gewohnten Westafrikaner eindeutig zu viel sind", heißt es da. Ein Leserbrief auf der NPD-Seite ist unterzeichnet mit den Worten: "Vier Polizeibeamte aus Sachsen-Anhalt". Der Brief lobt die Darstellung der NPD, "die unseren großen Respekt und Hochachtung findet". "Vielen Dank! Viele Kollegen werden Sie dafür nächstes Jahr wählen, das ist sicher!" Marco Steckel hat auch gegen die namentlich nicht bekannten Urheber des Leserbriefs Anzeige erstattet.
Im Büro der Dessauer Beratungsstelle sitzt Mouctar Bah, ein Freund des Opfers. Als er dessen Familie in Afrika benachrichtigte, geriet sie unter Schock. "Wie ist das möglich, mitten in Deutschland?", fragten die Verwandten. Die Mutter Oury Jallhos bevollmächtigte Mouctar Bah, ihre Interessen im Todesfall ihres Sohnes zu vertreten. Der beauftragte eine Rechtsanwältin. Sie veranlasste eine zweite Obduktion. Der Gutachter attestiert darin einen Nasenbeinbruch, der bei der ersten Obduktion nicht festgestellt worden war. Zudem stellt der Rechtsmediziner fest, dass Oury Jallho mindestens 30 Minuten im Feuer gelegen haben muss.
Oury Jallhos Freunde leben in einem heruntergekommenen Mietshaus im fünf Kilometer entfernten Roßlau. Auf vier Etagen sind die Asylbewerber dicht gedrängt untergebracht. Viele sind seit dem Tod des Mitbewohners verängstigt. Sie zeigen grauenvolle Fotos von Ourys verkohltem Leichnam. Sie entstanden, bevor die Leiche nach Afrika überführt wurde. "Oury war ein Mensch, der viele Freunde hatte, Afrikaner, Türken, Araber und viele Deutsche", erzählen die Freunde. Oury Jallho wäre am 2. Juni 22 Jahre alt geworden. Die Zelle, in der er starb, ist frisch renoviert.
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Gebrochenes Nasenbein
Von Steffen Winter
In einer Dessauer Polizeizelle verbrannte ein gefesselter Afrikaner. Zwei Beamte müssen sich vor Gericht für dessen Tod verantworten.
Brandopfer Jallow
Ouri Jallow starb sehr, sehr langsam. Minutenlang rüttelte er an seinen Hand- und Fußfesseln, um der Feuerhölle im Dessauer Polizeirevier zu entkommen. Die Matte unter seinem an vier Punkten fixierten Körper stand in Flammen, aus eigener Kraft war eine Rettung unmöglich. Bei Temperaturen von bis zu 330 Grad Celsius erlitt der Afrikaner aus Sierra Leone einen tödlichen Hitzeschock.
Der Fall ereignete sich im Januar im sachsen-anhaltinischen Dessau. Inzwischen ist sich die Staatsanwaltschaft sicher, dass das Opfer die Matte selbst anzündete - aber der dramatische Ausgang durchaus zu verhindern gewesen wäre. Gegen den Dienstgruppenleiter des Reviers wurde Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben, weil er den Brand zu spät bemerkt hatte. Einem Beamten wird fahrlässige Tötung vorgeworfen - er soll ein Feuerzeug bei Jallow übersehen haben.
Doch mit der Anklage gegen die zwei Polizisten sind längst nicht alle Merkwürdigkeiten geklärt, die sich um den Fall ranken. Bei einer zweiten Obduktion des Leichnams im Auftrag der Angehörigen fand der Frankfurter Gerichtsmediziner Hansjürgen Bratzke bei einer computertomografischen Durchleuchtung einen zuvor nicht entdeckten Bruch des Nasenbeins.
Es war, so viel ist sicher, kein alter Bruch. Dem Mediziner fielen auch die zerstörten Trommelfelle des Afrikaners und Einbrüche an den Siebbeinplatten der Nase auf. Die Verletzungen könnten jedoch von der ersten Obduktion stammen.
Jallow hatte sich bei seiner Einlieferung erheblich gewehrt. Der Afrikaner, der schon mehrfach wegen Drogendelikten aufgegriffen worden war, sei auf der Wache mit dem Kopf gegen Wand und Tisch geschlagen, berichten die Polizisten. Ein angeforderter Arzt erkannte jedoch keine Fraktur, wobei er den Mann - der Frauen im Park betrunken belästigt haben soll - wohl nur oberflächlich ansah.
Weil Jallow - mit 2,98 Promille Alkohol und Spuren von Cannabis und Kokain im Blut - zunehmend aggressiv wurde, war die Untersuchung schwierig. Der Arzt legte fest, dass der Gefangene im Gewahrsam fixiert bleiben sollte, damit er sich nicht verletze. Für die Berliner Anwältin Regina Götz ein Unding: "Ouri Jallow hätte in diesem Zustand nicht gefesselt werden dürfen. Die Untersuchung war viel zu oberflächlich."
Den Ermittlern fiel der Arzt auch auf - als sie den mitgeschnittenen Telefonverkehr der Wache an jenem Tag abhörten. Es ist der Anruf, mit dem der Neurologe zum Revier beordert wurde.
Polizei: "Wir bräuchten dich mal."
Arzt: "Was haste denn?"
Polizei: "Na, eine Blutentnahme."
Arzt: "Na, dann mach ich das."
Polizei: "Ja, pikste mal 'nen Schwarzafrikaner."
Arzt: "Ach du Scheiße."
Polizei: Lachen.
Arzt: "Da finde ich immer keine Vene bei den Dunkelhäutigen."
Polizei: "Na, bring doch 'ne Spezialkanüle mit."
Arzt: "Mach ich."
Es gibt einen zweiten, ähnlich schaurigen Mitschnitt von diesem Tag aus der Wache. Da hatte sich gerade herumgesprochen, dass im Zellentrakt etwas nicht stimmt und die Rettungsdienste alarmiert wurden:
"Hat er sich aufgehangen, oder was?"
"Nee, da brennt's."
"Wieso?"
"Weiß ich nicht. Die sind da runtergekommen, da war alles schwarzer Qualm."
"Ja, ich hätte fast gesagt gut. Alles klar, schönes Wochenende, ciao, ciao."
Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Dienstgruppenleiter Andreas S. nun vor, dass dieser den Afrikaner noch hätte retten können. Der Beamte soll die akustische Überwachung der Zelle leise gedreht haben, weil Jallow lärmte. Auch der piepende Rauchmelder sei abgeschaltet worden. Ebenso, glauben die Ermittler, ein zweiter Alarm mit den Worten: "Nicht schon wieder das Ding."
Erst als auch die Lüftung der Zelle Alarm schlug, habe sich S. in Bewegung gesetzt. Da waren wohl zwei Minuten und 21 Sekunden vergangen. Maximal 50 Sekunden hätte S. jedoch aus Sicht der Staatsanwaltschaft bei sofortigem Aufbruch zu Zelle 5 gebraucht.
Der suspendierte Beamte erinnert sich anders. Er habe den nervenden Alarmton ausgeschaltet und sei der Sache gleich nachgegangen. Weil er nicht ohne Verstärkung zu dem Gefesselten wollte, wartete er auf einen Kollegen, der ein Telefonat beenden musste.
Endlich an der Zelle angekommen, hatte niemand einen Feuerlöscher dabei, starker Qualm verhinderte alle Rettungsversuche. 30 Minuten nach dem Alarm löschte die Berufsfeuerwehr den brennenden Leichnam.
Tage nach dem Brand fanden sich Reste eines roten Tokai-Feuerzeugs in der Zelle. Der Beamte, der Jallows Hose nach Einlieferung durchsucht hatte, hatte keins entdeckt. Allerdings habe er den Reißverschluss und den oberen Knopf der Hose nicht geöffnet. Trotz Handschellen könnte Jallow das Feuerzeug aus der Hose herausgefingert haben, ergaben Demonstrationsversuche der Polizei Stendal.
Doch wie zündete er sich an?
Die Matte war mit einem Kunstleder bezogen, das der Hersteller als schwer entflammbar einstuft. Was wirklich gut brennt, ist einzig der P-Schaum im Inneren. Dazu hätte der gefesselte Afrikaner die Nähte der Matte auftrennen müssen. Die Putzfrau des Reviers kann sich allerdings nicht an Vorschäden am Kunstleder erinnern. Und Brandgutachter wiederum schließen aus, dass allein Jallows brennende Kleidung die Matte entflammt haben könnte. Wie es zu dem verheerenden Feuer kam, bleibt rätselhaft.
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,359077,00.html
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Zynische Sprüche über einen Toten
Telefonprotokolle belasten Dessauer Polizei: Vor und nach dem Feuertod eines Afrikaners in seiner Zelle sprachen Beamte verächtlich über ihren Häftling. Staatsanwalt wirft Polizisten Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung vor
VON MICHAEL BARTSCH
"Unsere Polizei macht einen guten Job", hatte Sachsen-Anhalts Innenminister Klaus Jeziorsky (CDU) noch im Februar verkündet. Befragt worden war er nach den Umständen des Feuertodes eines 21-jährigen Asylbewerbers aus Sierra Leone in einer Dessauer Polizeizelle im Januar. Obwohl ein Rauchmelder angesprungen war, weil der Mann seine Matratze angezündet hatte, waren Hilfsmaßnahmen von den Polizisten eines Dessauer Polizeireviers zu spät eingeleitet worden.
Nach neuen Berichten des Spiegels und der Mitteldeutschen Zeitung wird sich Jeziorsky nun wohl korrigieren müssen. Aufgetaucht sind sowohl Protokolle von Telefonaten aus dem Polizeirevier mit rassistischen und beleidigenden Äußerungen als auch Erkenntnisse einer zweiten Obduktion des Toten.
Im ersten fraglichen Telefongespräch forderte Dienstgruppenleiter S. einen Arzt zur Blutentnahme bei dem stark angetrunkenen Afrikaner an. Dabei machten sich beide über dessen schwarze Hautfarbe lustig. Ein zweites Protokoll hält einen Dialog zweier Beamter unmittelbar nach dem Hitze-Tod des Asylbewerbers fest. "Hat sich einer aufgehangen oder was?" fragte ein Beamter. Auf die Auskunft eines Kollegen, im Keller habe es gebrannt und alles sei voll schwarzen Qualms gewesen, reagierte der Polizist, der sich erkundigt hatte, mit den Worten: "Ja, ich hätte fast gesagt, gut. Alles klar, schönes Wochenende, ciao."
Ein medizinisches Gutachten, das die Mutter des Toten in Auftrag gegeben hatte, weicht in einigen Punkten vom offiziellen Obduktionsbericht ab. Demnach war das Nasenbein des Afrikaners Oury Jallow gebrochen. Eine Sprecherin des Justizministeriums erklärte, ihrem Haus sei dieses Gutachten noch nicht bekannt gewesen. Es sei offen, ob die Verletzung von Tätlichkeiten vor dem Feuertod des Asylbewerbers oder von der ersten pathologischen Untersuchung herrühre. Für die Generalstaatsanwaltschaft erklärte Sprecher Klaus Tewes, auch ihr liege das zweite Gutachten nicht vor. "Es ist befremdlich, dass derartige Unterlagen den Medien zur Verfügung gestellt werden, nicht aber den zuständigen Ermittlungsbehörden", fügte er hinzu. Anders als Berichte behaupteten, seien aber alle sonstigen relevante Akten- und Beweisstücke dem Gericht übersandt worden. Die Dessauer Staatsanwaltschaft hat inzwischen Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge und wegen fahrlässiger Tötung gegen zwei Polizisten erhoben.
Der Dienstgruppenleiter ist vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Zu den übersandten Materialien gehörten auch die jetzt bekannt gewordenen Tonbandprotokolle. Sie ließen möglicherweise Rückschlüsse auf die innere Einstellung der Beteiligten zu, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. Die weitere Aufklärung obliege nun aber dem Gericht. Doch der Fall ist längst ein Politikum.
"Die Ministerien betreiben eine Verschleierungs- und Salamitaktik", kritisierte Matthias Gärtner (PDS) und verwies auf Sondersitzungen des Innen- und des Rechtsausschusses, in denen die Regierung die Existenz der inkriminierten Protokolle geleugnet habe. Rückhaltlose Aufklärung forderte neben den nicht im Landtag vertretenen Grünen auch die CDU-Fraktion. Es seien Fehler gemacht worden, Innen- und Justizministerium seien in den nächsten Tagen in der Pflicht, sagte ein Mitarbeiter der
Fraktionspressestelle. Das Justizministerium wies Unterstellungen zurück, man verschleiere Vorkommnisse. Der Tod des Oury Jallow sei "hochgradig bedauerlich" und verlange schnelle Aufklärung. Das Innenministerium und das Dessauer Polizeipräsidium prüfen derzeit neuerliche rechtliche Schritte gegen die Diensthabenden im Polizeirevier.
taz Nr. 7683 vom 7.6.2005, Seite 6, 127 Zeilen (TAZ-Bericht), MICHAEL BARTSCH
http://www.taz.de/pt/2005/06/07/a0090.nf/text.ges,1
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Verachtung bis in den Tod
Fall Jalloh: Polizisten angeklagt / Skandalöse Telefonprotokolle
Von Hendrik Lasch
Fünf Monate nach dem Tod eines Asylbewerbers in Dessauer Polizeihaft sind Telefonprotokolle mit rassistischem Inhalt und neue Obduktionsergebnisse aufgetaucht. Derweil wurden zwei Polizisten angeklagt.
»Piekste mal einen Schwarzafrikaner?«, fragte ein Beamter der Dessauer Polizeiwache am Vormittag des 7. Januar am Telefon einen Arzt. »Ach du Scheiße«, erwidert der, »da finde ich immer keine Vene bei den Dunkelhäutigen«. Der Polizist rät lachend: »Bring doch eine Spezialkanüle mit.« Der Dialog ist Teil eines Telefonprotokolls, das fünf Monate nach dem Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle jetzt erstmals auftauchte. Der 21-jährige Mann aus Sierra Leone war in seiner Zelle verbrannt, nachdem er trotz »Fixierung« an Händen und Füßen eine schwer entflammbare Matratze mit einem Feuerzeug angesteckt haben soll, das zuvor bei einer Durchsuchung übersehen worden war (ND berichtete). Das Telefongespräch, das kurz nach der Festnahme des alkoholisierten und unter Drogeneinwirkung stehenden Mannes geführt wurde, wirft ein
bezeichnendes Licht auf den Umgang mit dem Afrikaner in der Dienststelle. Dort starb dieser später einen qualvollen Tod. Jalloh kämpfte vier Minuten lang in der brennenden Zelle um sein Leben, während der zuständige Dienstgruppenführer zwei Mal den Brandmelder ausgeschaltet haben soll. Dieser habe, so dessen Begründung, zuvor wiederholt Fehlalarm gegeben. Bis der Beamte schließlich doch reagierte, vergingen entscheidende anderthalb Minuten. Jalloh erlitt einen Hitzeschock und starb.
Das folgenschwere Versäumnis hat nun Konsequenzen. Gegen zwei Beamte wurde Anklage erhoben. Dem Dienstgruppenführer wird Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Ein weiterer Beamter wird wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Er war für die Durchsuchung Jallohs verantwortlich. Zudem laufen Disziplinarverfahren. Die Ermittlungen gegen einen dritten Polizisten wurden eingestellt. Die Staatsanwaltschaft, die den Ablauf aufwendig nachstellte, hat dabei »keinerlei Hinweise auf vorsätzliches Handeln« gefunden, so ein Sprecher.
Feuer? »Ja, fast hätte ich gesagt gut.« Die Mitschnitte der Telefonate offenbaren allerdings eine eklatante Geringschätzung des Afrikaners. Nachdem die Rettungsdienste alarmiert wurden, gab es einen weiteren bezeichnenden Dialog. »Hat er sich aufgehangen, oder was?«, fragt ein Gesprächsteilnehmer. Auf die Auskunft, im Zellentrakt gebe es Feuer und schwarzen Qualm, erwidert er: »Ja, fast hätte ich gesagt gut. Alles klar, schönes Wochenende, ciao, ciao.« Die Notizen sind Teil der Anklage und liegen in Dessau bei Gericht. Das Innenministerium hatte im Februar in einem Landtagsausschuss noch die Existenz von Telefonmitschnitten bestritten.
Bisher unbekannter Nasenbeinbruch
Neben den Telefonprotokollen sind in dem Fall, bei dessen Aufklärung Staats anwaltschaft und Polizei zunächst nur äußerst zögerlich mit Informationen an die Öffentlichkeit gegangen waren, weitere bislang unbekannte Fakten bekannt geworden. So ist bei einer zweiten Obduktion, die Jallohs Mutter veranlasst hatte, ein Nasenbein-Bruch entdeckt worden. Jalloh, so die Polizisten, sei auf der Wache mehrfach mit dem Kopf gegen Wand und Tische geschlagen. Nach der Amts-Obduktion hatte die
Staatsanwaltschaft auf Nachfrage nur über Abschürfungen an Gelenken informiert, die von den Fesseln herrührten.
Während Koalitionsvertreter nun nach »rückhaltloser Aufklärung« verlangen, hielte PDS-Innenexperte Matthias Gärtner gar einen Untersuchungsausschuss für gerechtfertigt. Allerdings scheitert ein solches Gremium wohl am Umstand, dass in Sachsen-Anhalt im März 2006 gewählt wird. Die PDS verlangt nun eine Sondersitzung von Rechts- und Innenausschuss, in der die Staatsanwaltschaft berichten soll. Gegebenenfalls, sagt Gärnter, seien personelle Konsequenzen zu ziehen.
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=72970&IDC=2
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Generalstaatsanwaltschaft Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/05
Naumburg, den 6. Juni 2005
(GenStA NMB) Feuertod eines Asylbewerbers
Die aktuelle Presseberichterstattung zum Feuertod eines Asylbewerbers gibt zu folgender Bemerkung Anlass:
Die Staatsanwaltschaft Dessau hat das gegen Polizeibeamte des Reviers Dessau geführte Ermittlungsverfahren mit der Erhebung einer fundierten Anklageschrift u. a. wegen Körperverletzung mit Todesfolge innerhalb von 4 Monaten abgeschlossen. Über die Eröffnung des Verfahrens wird das
Landgericht Dessau entscheiden.
Die Unterstellung, die Staatsanwaltschaft habe Erkenntnisse aus einem zweiten Obduktionsgutachten zurückgehalten, wird schärfstens zurückgewiesen. Diese Behauptung ist unzutreffend und entbehrt jeder Grundlage. Tatsache ist, dass ein zweites Obduktionsgutachten (was nach der Presseberichterstattung wohl von der Mutter des Verstorbenen in Frankfurt/M. in Auftrag gegeben worden sein soll) weder bis zum Zeitpunkt der Anklage (6. Mai 2005) noch bis zum heutigen Tage der Staatsanwaltschaft vorlag.
Es ist befremdlich, dass derartige Unterlagen den Medien zur Verfügung gestellt werden, nicht aber den zuständigen Ermittlungsbehörden. Sollte das Gutachten vorgelegt werden, wird das Gericht dessen Inhalt und die Relevanz für das anhängige Verfahren selbstverständlich prüfen.
Im Gegensatz zur medialen Berichterstattung sind auch alle verfahrensrelevanten Akten- und Beweisstücke mit Erhebung der Anklageschrift dem Gericht übersandt worden, darunter auch Abschriften der Gesprächsaufzeichnungen der Reviertelefonate. Der in den Medien
wiedergegebene angebliche Inhalt des Telefonats zwischen dem diensthabenden Beamten und dem Bereitschaftsarzt lässt möglicherweise Rückschlüsse auf eine innere Einstellung der Beteiligten zu. Die nähere Aufklärung des Geschehens obliegt jedoch nunmehr allein dem zur Entscheidung berufenen Gericht. Die eventuelle disziplinarrechtliche Ahndung von Äußerungen der Beteiligten ist dagegen nicht Sache der Justiz.
Es sei in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es schon von Gesetzes wegen verboten ist, wesentliche Teile der Anklageschrift oder etwa amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens ihrem Wortlaut nach zu veröffentlichen bevor sie in der Gerichtsverhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.
Klaus Tewes
Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft
Impressum:
Generalstaatsanwaltschaft Naumburg
Pressestelle
Theaterplatz 6
06618 Naumburg
Tel: (03445) 28 17 32
Fax: (03445) 28 17 00
Mail: poststelle@gensta-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de
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(Zusammenfassung 1345) Nach Tod eines Asylbewerber neuer Wirbel durch Telefonprotokolle
bdt0286 4 pl 201 dpa 4250
Kriminalität/Justiz/Asyl/(Zusammenfassung 1345)
Nach Tod eines Asylbewerber neuer Wirbel durch Telefonprotokolle
Dessau (dpa) - Nach dem Tod eines Asylbewerbers in einer Arrestzelle in
Dessau (Sachsen-Anhalt) haben Telefonprotokolle mit abfälligen Äußerungen von Polizisten über den Afrikaner für neuen Wirbel gesorgt. Angesichts der jetzt bekannt gewordenen Protokolle prüfe das Innenministerium weitere disziplinarrechtliche Schritte, sagte ein Sprecher am Montag. Medienberichten zufolge sollen sich Polizisten des Reviers und auch ein Arzt rassistisch geäußert haben.
Der 21 Jahre alte Mann aus Sierra Leone war im Januar bei einem Brand in der Zelle ums Leben gekommen.
«Wir gehen allen vermeintlichen und tatsächlichen ausländerfeindlichen
Äußerungen und Handlungen bei der Polizei konsequent nach», sagte der Ministeriumssprecher. Die Protokolle seien Bestandteil der Anklage gegen den Dienstgruppenleiter des Polizeireviers und einen weiteren Polizisten. Ihnen wird Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung vorgeworfen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hätten die Polizisten den Tod des Mannes verhindern können. Der gefesselte Mann hatte vermutlich den Brand mit einem Feuerzeug selbst entzündet.
Wie das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» unter Berufung auf einen Telefonmitschnitt berichtet, forderte der Dienstgruppenleiter einen Arzt mit den Worten «Ja, piekste mal 'nen Schwarzafrikaner» zu einer Blutentnahme auf. Der Bereitschaftsarzt habe darauf geantwortet, «Ach du Scheiße. Ich finde immer keine Vene bei den Dunkelhäutigen.»
dpa sc yysa ol
061350 Jun 05
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-Fünf Monate nach dem Tod eines afrikanischen Asylbewerbers im Dessauer Polizeizelle
Dessauer Polizisten angeklagt
In ihrem Revier verbrannte im Januar ein Asylbewerber. Die Staatsanwaltschaft gibt zwei Dessauer Polizisten die Schuld an seinem Tod. Sie sollen den Feueralarm ignoriert haben
BERLIN taz Vor viereinhalb Monaten verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh in der Zelle eines Dessauer Polizeireviers. Wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge hat die Staatsanwaltschaft Dessau nun vor dem Landgericht Anklage gegen zwei der drei beteiligten Polizisten erhoben
Wie genau der Flüchtling aus dem westafrikanischen Sierra Leone starb, ist nicht endgültig geklärt, doch steht für die Ermittler fest, dass er noch leben könnte - hätten die Beamten schneller reagiert und ihren Dienst gründlicher versehen.
Der 21-jährige Jalloh war am 7. Januar in Dessau festgenommen worden. Mehrere Frauen hatten angegeben, er sei stark betrunken gewesen und habe sie belästigt. Bei der Festnahme soll er sich gewehrt haben. Deswegen und wegen seines auch im Gewahrsam "unruhigen Verhaltens" betrachtete die Polizei den Mann als gewaltbereit und fesselte ihn in der Zelle auf dem Revier an eine Pritsche.
Obwohl er an Händen und Füßen gebunden war, gelang es ihm, ein Feuerzeug aus seiner Hose zu fingern. Dieses Feuerzeug war offensichtlich bei der Durchsuchung übersehen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten, der für die Kontrolle verantwortlich war, nun fahrlässige Tötung vor. Denn Jalloh steckte mit dem Feuerzeug seine Kleidung in Brand, woraufhin auch die Matratze seiner Liege Feuer fing. Auch das hätte nicht passieren dürfen, die Matratzen müssten eigentlich schwer entflammbar sein.
Warum Jalloh sich anzündete, ist den Ermittlern unklar. Möglicherweise wollte er sich mit dem Feuer seiner Fesseln entledigen. Die Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass er das Feuer selbst entzündete. Dies sei nach den bisherigen Ermittlungen anzunehmen, erklärte die Behörde.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die Dienst habenden Beamten den Flüchtling retten können - wären sie dem von Rauchmeldern ausgelösten Alarm "schnellstmöglich" nachgegangen. Eben das taten sie aber laut Anklage nicht. Diese wirft dem damaligen Dienstgruppenleiter vor, die Rauchmelder abgestellt zu haben, weil es in der Vergangenheit mehrfach Fehlalarm gegeben hatte. Jedoch sei dieser Defekt längst behoben gewesen, das hätte laut Staatsanwaltschaft auch der Dienstgruppenleiter wissen müssen.
Stattdessen vergingen mehr als fünf Minuten. Erst als die Beamten Schreie aus der Zelle hörten, sahen sie nach. Zu spät - sie kamen aufgrund des Rauchs nicht mehr in die Zelle. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft heißt es, Oury Jalloh sei "aufgrund Hitzeschocks nach Ausbruch eines Feuers in der Zelle" gestorben.
Das Verfahren gegen einen dritten Polizisten wurde eingestellt. Er sei nicht für die Durchsuchung Jallohs zuständig gewesen und habe sich auch "kein sonstiges Fehlverhalten" zuschulden kommen lassen, so die
Staatsanwaltschaft.
Ob es tatsächlich zu einer Verhandlung gegen die beiden angeklagten Polizisten kommt, steht noch nicht fest. Die zuständige Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dessau muss nun Anfang der Woche entscheiden, ob es die Anklage zulässt. KBI
taz Nr. 7676 vom 30.5.2005, Seite 7, 105 Zeilen (TAZ-Bericht), KBI http://www.taz.de/pt/2005/05/30/a0105.nf/text.ges,1
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Staatsanwaltschaft hat zwei Polizisten angeklagt
erstellt 27.05.05, 21:18h
Dessau/MZ/sre. Fünf Monate nach dem Tod eines afrikanischen Asylbewerbers im Dessauer Polizeigewahrsam hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Das bestätigte der Chef der Staatsanwaltschaft Dessau, Folker Bittmann, am Freitag. Im Januar war der 21-jährige Oury Jallow in den Arrest eingeliefert und dort gefesselt worden.
Obwohl in seiner Zelle Feuer ausbrach, drückte der Dienstgruppenführer den Alarm zweimal weg, so dass schließlich jede Hilfe zu spät kam. Nun wird dem Dienstgruppenführer des Dessauer Reviers Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Wegen der zeitlichen Verzögerung von vier Minuten bis zur Einleitung der Rettungsmaßnahmen konnte Jallow nicht gerettet werden und starb. Dem 44-jährigen Beamten droht eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren. Sein Kollege ist wegen
fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Der Beamte war zuständig für die Durchsuchung der Hose des Afrikaners.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dies nicht ordnungsgemäß erfolgte und deshalb in fahrlässiger Weise ein Feuerzeug übersehen wurde, mit dem der alkoholisierte Afrikaner schließlich die Matratze in Brand gesteckt habe. Dem durchsuchenden Beamten droht im Falle der Verurteilung eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Nach Angaben von Bittmann sind die Abläufe des Geschehens vom 7. Januar mit beträchtlichem Aufwand rekonstruiert worden. "Es gibt keinerlei Hinweise auf vorsätzliches Handeln oder die Beteiligung anderer", so der Jurist. Das Verfahren gegen einen weiteren Beamten, der für die Durchsuchung der Bekleidung des Oberkörpers zuständig war, sei eingestellt worden. Man habe keine Fehler festgestellt.
Gegen die beiden angeklagten Polizisten laufen zudem Disziplinarverfahren, die derzeit ruhen. Der hauptangeklagte Dienstgruppenführer ist suspendiert, sein Kollege versetzt worden.
http://www.mz-web.de/artikel?id=1117104174041
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Gutachten sehen Schuld bei Polizisten
erstellt 27.05.05, 20:49h, aktualisiert 27.05.05, 20:59h
Dessau/MZ/sre. Der Fall des verbrannten Asylbewerbers Oury Jallow hat heftige Diskussionen und Ermittlungen ausgelöst. Jetzt liegt die Anklageschrift vor. Es ging um vier Minuten, um ganze 240 Sekunden also. Wenn der Dienstgruppenführer S. in jener Zeit im Polizeirevier Dessau nicht zweimal den auslösenden Brandmelder weggedrückt, sondern Hilfe geholt hätte, könnte der 21-jährige Oury Jallow noch leben. Und wäre nicht qualvoll verbrannt. Das jedenfalls sagt die Staatsanwaltschaft und hat S. wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Mindeststrafe im Falle der Verurteilung: drei Jahre Haft. Denn dass er, wie er bis heute aussagt, seinen Dienst vorschriftsgerecht ausgeübt hat, wollen die Ankläger nicht glauben. Zu erdrückend seien die Fakten. "Wir haben eine Reihe von Gutachten in Auftrag gegeben, die nur unseren Schluss zulassen", so der Chef der Dessauer Staatsanwaltschaft, Folker Bittmann.
Der stark angetrunkene Oury Jallow aus Sierra Leone war an jenem Januartag in Polizeigewahrsam genommen worden, weil er Frauen auf der Straße belästigt haben soll. Jallow soll sehr aggressiv gewesen und deshalb am Bettgestell gefesselt worden sein. Wie der Brand ausbrach, der ihn tötete, ist nicht restlos geklärt worden. Doch die Ermittler sind sich sicher, dass ein Feuerzeug, dessen Reste gefunden wurden, der Auslöser war. Möglicherweise wollte Jallow mit dem Feuer, dass er nachgewiesenermaßen trotz der Fesselung anzünden konnte, auf sich aufmerksam machen. "Es gibt keine andere plausible Erklärung", so Bittmann.
Jallows Leichnam ist auf Wunsch seiner Angehörigen inzwischen in die Heimat überführt worden. Die Kosten dafür trägt das Land Sachsen-Anhalt.
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-Oury Jalloh Dessau: Neue Obduktion nach Tod in Polizeizelle
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-Dessau, am 26.03.05: Trauerzug für Oury Jallow
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