PresseArtikel: OURY JALLOH - Fünf Monate nach dem Tod eines afrikanischen Asylbewerbers im Dessauer Polizeizelle

Fünf Monate nach dem Tod eines afrikanischen Asylbewerbers im Dessauer Polizeizelle

Dessauer Polizisten angeklagt
In ihrem Revier verbrannte im Januar ein Asylbewerber. Die
Staatsanwaltschaft gibt zwei Dessauer Polizisten die Schuld an seinem Tod. Sie sollen den Feueralarm ignoriert haben

BERLIN taz Vor viereinhalb Monaten verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh in der Zelle eines Dessauer Polizeireviers. Wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge hat die Staatsanwaltschaft Dessau nun vor dem Landgericht Anklage gegen zwei der drei beteiligten Polizisten erhoben.

Wie genau der Flüchtling aus dem westafrikanischen Sierra Leone starb, ist nicht endgültig geklärt, doch steht für die Ermittler fest, dass er noch leben könnte - hätten die Beamten schneller reagiert und ihren Dienst gründlicher versehen.

Der 21-jährige Jalloh war am 7. Januar in Dessau festgenommen worden. Mehrere Frauen hatten angegeben, er sei stark betrunken gewesen und habe sie belästigt. Bei der Festnahme soll er sich gewehrt haben. Deswegen und wegen seines auch im Gewahrsam "unruhigen Verhaltens" betrachtete die Polizei den Mann als gewaltbereit und fesselte ihn in der Zelle auf dem Revier an eine Pritsche.

Obwohl er an Händen und Füßen gebunden war, gelang es ihm, ein Feuerzeug aus seiner Hose zu fingern. Dieses Feuerzeug war offensichtlich bei der Durchsuchung übersehen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten, der für die Kontrolle verantwortlich war, nun fahrlässige Tötung vor. Denn Jalloh steckte mit dem Feuerzeug seine Kleidung in Brand, woraufhin auch die Matratze seiner Liege Feuer fing. Auch das hätte nicht passieren dürfen, die Matratzen müssten eigentlich schwer entflammbar sein.

Warum Jalloh sich anzündete, ist den Ermittlern unklar. Möglicherweise wollte er sich mit dem Feuer seiner Fesseln entledigen. Die
Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass er das Feuer selbst
entzündete. Dies sei nach den bisherigen Ermittlungen anzunehmen, erklärte die Behörde.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die Dienst habenden Beamten den Flüchtling retten können - wären sie dem von Rauchmeldern ausgelösten Alarm "schnellstmöglich" nachgegangen. Eben das taten sie aber laut Anklage nicht. Diese wirft dem damaligen Dienstgruppenleiter vor, die Rauchmelder abgestellt zu haben, weil es in der Vergangenheit mehrfach Fehlalarm gegeben hatte. Jedoch sei dieser Defekt längst behoben gewesen, das hätte laut Staatsanwaltschaft auch der Dienstgruppenleiter wissen müssen.

Stattdessen vergingen mehr als fünf Minuten. Erst als die Beamten Schreie aus der Zelle hörten, sahen sie nach. Zu spät - sie kamen aufgrund des Rauchs nicht mehr in die Zelle. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft heißt es, Oury Jalloh sei "aufgrund Hitzeschocks nach Ausbruch eines Feuers in der Zelle" gestorben.

Das Verfahren gegen einen dritten Polizisten wurde eingestellt. Er sei nicht für die Durchsuchung Jallohs zuständig gewesen und habe sich auch "kein sonstiges Fehlverhalten" zuschulden kommen lassen, so die
Staatsanwaltschaft.

Ob es tatsächlich zu einer Verhandlung gegen die beiden angeklagten Polizisten kommt, steht noch nicht fest. Die zuständige
Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dessau muss nun Anfang der Woche entscheiden, ob es die Anklage zulässt. KBI

taz Nr. 7676 vom 30.5.2005, Seite 7, 105 Zeilen (TAZ-Bericht), KBI http://www.taz.de/pt/2005/05/30/a0105.nf/text.ges,1
-----------------------------------------------
Staatsanwaltschaft hat zwei Polizisten angeklagt

erstellt 27.05.05, 21:18h

Dessau/MZ/sre. Fünf Monate nach dem Tod eines afrikanischen Asylbewerbers im Dessauer Polizeigewahrsam hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Das bestätigte der Chef der Staatsanwaltschaft Dessau, Folker Bittmann, am Freitag. Im Januar war der 21-jährige Oury Jallow in den Arrest eingeliefert und dort gefesselt worden.
Obwohl in seiner Zelle Feuer ausbrach, drückte der Dienstgruppenführer den Alarm zweimal weg, so dass schließlich jede Hilfe zu spät kam. Nun wird dem Dienstgruppenführer des Dessauer Reviers Körperverletzung mit
Todesfolge zur Last gelegt. Wegen der zeitlichen Verzögerung von vier Minuten bis zur Einleitung der Rettungsmaßnahmen konnte Jallow nicht gerettet werden und starb. Dem 44-jährigen Beamten droht eine
Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren. Sein Kollege ist wegen
fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Der Beamte war zuständig für die Durchsuchung der Hose des Afrikaners.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dies nicht ordnungsgemäß erfolgte und deshalb in fahrlässiger Weise ein Feuerzeug übersehen wurde, mit dem der alkoholisierte Afrikaner schließlich die Matratze in Brand gesteckt habe. Dem durchsuchenden Beamten droht im Falle der Verurteilung eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Nach Angaben von Bittmann sind die Abläufe des Geschehens vom 7. Januar mit beträchtlichem Aufwand rekonstruiert worden. "Es gibt keinerlei Hinweise auf vorsätzliches Handeln oder die Beteiligung anderer", so der Jurist. Das Verfahren gegen einen weiteren Beamten, der für die Durchsuchung der Bekleidung des Oberkörpers zuständig war, sei eingestellt worden. Man habe keine Fehler festgestellt.

Gegen die beiden angeklagten Polizisten laufen zudem Disziplinarverfahren, die derzeit ruhen. Der hauptangeklagte Dienstgruppenführer ist
suspendiert, sein Kollege versetzt worden.

http://www.mz-web.de/artikel?id=1117104174041
-------------------------------------------------
Gutachten sehen Schuld bei Polizisten

erstellt 27.05.05, 20:49h, aktualisiert 27.05.05, 20:59h

Dessau/MZ/sre. Der Fall des verbrannten Asylbewerbers Oury Jallow hat heftige Diskussionen und Ermittlungen ausgelöst. Jetzt liegt die
Anklageschrift vor. Es ging um vier Minuten, um ganze 240 Sekunden also. Wenn der
Dienstgruppenführer S. in jener Zeit im Polizeirevier Dessau nicht zweimal den auslösenden Brandmelder weggedrückt, sondern Hilfe geholt hätte, könnte der 21-jährige Oury Jallow noch leben. Und wäre nicht qualvoll verbrannt. Das jedenfalls sagt die Staatsanwaltschaft und hat S. wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Mindeststrafe im Falle der Verurteilung: drei Jahre Haft. Denn dass er, wie er bis heute aussagt, seinen Dienst vorschriftsgerecht ausgeübt hat, wollen die Ankläger nicht glauben. Zu erdrückend seien die Fakten. "Wir haben eine Reihe von Gutachten in Auftrag gegeben, die nur unseren Schluss zulassen", so der Chef der Dessauer Staatsanwaltschaft, Folker Bittmann.

Der stark angetrunkene Oury Jallow aus Sierra Leone war an jenem Januartag in Polizeigewahrsam genommen worden, weil er Frauen auf der Straße belästigt haben soll. Jallow soll sehr aggressiv gewesen und deshalb am Bettgestell gefesselt worden sein. Wie der Brand ausbrach, der ihn tötete, ist nicht restlos geklärt worden. Doch die Ermittler sind sich sicher, dass ein Feuerzeug, dessen Reste gefunden wurden, der Auslöser war. Möglicherweise wollte Jallow mit dem Feuer, dass er nachgewiesenermaßen trotz der Fesselung anzünden konnte, auf sich aufmerksam machen. "Es gibt keine andere plausible Erklärung", so Bittmann.

Jallows Leichnam ist auf Wunsch seiner Angehörigen inzwischen in die Heimat überführt worden. Die Kosten dafür trägt das Land Sachsen-Anhalt.

http://www.mz-web.de/artikel?id=1115202151470

Fünf Monate nach dem Tod eines afrikanischen Asylbewerbers im Dessauer Polizeizelle

Dessauer Polizisten angeklagt
In ihrem Revier verbrannte im Januar ein Asylbewerber. Die
Staatsanwaltschaft gibt zwei Dessauer Polizisten die Schuld an seinem Tod. Sie sollen den Feueralarm ignoriert haben

BERLIN taz Vor viereinhalb Monaten verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh in der Zelle eines Dessauer Polizeireviers. Wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung mit Todesfolge hat die Staatsanwaltschaft Dessau nun vor dem Landgericht Anklage gegen zwei der drei beteiligten Polizisten erhoben.

Wie genau der Flüchtling aus dem westafrikanischen Sierra Leone starb, ist nicht endgültig geklärt, doch steht für die Ermittler fest, dass er noch leben könnte - hätten die Beamten schneller reagiert und ihren Dienst gründlicher versehen.

Der 21-jährige Jalloh war am 7. Januar in Dessau festgenommen worden. Mehrere Frauen hatten angegeben, er sei stark betrunken gewesen und habe sie belästigt. Bei der Festnahme soll er sich gewehrt haben. Deswegen und wegen seines auch im Gewahrsam "unruhigen Verhaltens" betrachtete die Polizei den Mann als gewaltbereit und fesselte ihn in der Zelle auf dem Revier an eine Pritsche.

Obwohl er an Händen und Füßen gebunden war, gelang es ihm, ein Feuerzeug aus seiner Hose zu fingern. Dieses Feuerzeug war offensichtlich bei der Durchsuchung übersehen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beamten, der für die Kontrolle verantwortlich war, nun fahrlässige Tötung vor. Denn Jalloh steckte mit dem Feuerzeug seine Kleidung in Brand, woraufhin auch die Matratze seiner Liege Feuer fing. Auch das hätte nicht passieren dürfen, die Matratzen müssten eigentlich schwer entflammbar sein.

Warum Jalloh sich anzündete, ist den Ermittlern unklar. Möglicherweise wollte er sich mit dem Feuer seiner Fesseln entledigen. Die
Staatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass er das Feuer selbst
entzündete. Dies sei nach den bisherigen Ermittlungen anzunehmen, erklärte die Behörde.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätten die Dienst habenden Beamten den Flüchtling retten können - wären sie dem von Rauchmeldern ausgelösten Alarm "schnellstmöglich" nachgegangen. Eben das taten sie aber laut Anklage nicht. Diese wirft dem damaligen Dienstgruppenleiter vor, die Rauchmelder abgestellt zu haben, weil es in der Vergangenheit mehrfach Fehlalarm gegeben hatte. Jedoch sei dieser Defekt längst behoben gewesen, das hätte laut Staatsanwaltschaft auch der Dienstgruppenleiter wissen müssen.

Stattdessen vergingen mehr als fünf Minuten. Erst als die Beamten Schreie aus der Zelle hörten, sahen sie nach. Zu spät - sie kamen aufgrund des Rauchs nicht mehr in die Zelle. In der Erklärung der Staatsanwaltschaft heißt es, Oury Jalloh sei "aufgrund Hitzeschocks nach Ausbruch eines Feuers in der Zelle" gestorben.

Das Verfahren gegen einen dritten Polizisten wurde eingestellt. Er sei nicht für die Durchsuchung Jallohs zuständig gewesen und habe sich auch "kein sonstiges Fehlverhalten" zuschulden kommen lassen, so die
Staatsanwaltschaft.

Ob es tatsächlich zu einer Verhandlung gegen die beiden angeklagten Polizisten kommt, steht noch nicht fest. Die zuständige
Schwurgerichtskammer des Landgerichts Dessau muss nun Anfang der Woche entscheiden, ob es die Anklage zulässt. KBI

taz Nr. 7676 vom 30.5.2005, Seite 7, 105 Zeilen (TAZ-Bericht), KBI http://www.taz.de/pt/2005/05/30/a0105.nf/text.ges,1
-----------------------------------------------
Staatsanwaltschaft hat zwei Polizisten angeklagt

erstellt 27.05.05, 21:18h

Dessau/MZ/sre. Fünf Monate nach dem Tod eines afrikanischen Asylbewerbers im Dessauer Polizeigewahrsam hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Das bestätigte der Chef der Staatsanwaltschaft Dessau, Folker Bittmann, am Freitag. Im Januar war der 21-jährige Oury Jallow in den Arrest eingeliefert und dort gefesselt worden.
Obwohl in seiner Zelle Feuer ausbrach, drückte der Dienstgruppenführer den Alarm zweimal weg, so dass schließlich jede Hilfe zu spät kam. Nun wird dem Dienstgruppenführer des Dessauer Reviers Körperverletzung mit
Todesfolge zur Last gelegt. Wegen der zeitlichen Verzögerung von vier Minuten bis zur Einleitung der Rettungsmaßnahmen konnte Jallow nicht gerettet werden und starb. Dem 44-jährigen Beamten droht eine
Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren. Sein Kollege ist wegen
fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Der Beamte war zuständig für die Durchsuchung der Hose des Afrikaners.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass dies nicht ordnungsgemäß erfolgte und deshalb in fahrlässiger Weise ein Feuerzeug übersehen wurde, mit dem der alkoholisierte Afrikaner schließlich die Matratze in Brand gesteckt habe. Dem durchsuchenden Beamten droht im Falle der Verurteilung eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Nach Angaben von Bittmann sind die Abläufe des Geschehens vom 7. Januar mit beträchtlichem Aufwand rekonstruiert worden. "Es gibt keinerlei Hinweise auf vorsätzliches Handeln oder die Beteiligung anderer", so der Jurist. Das Verfahren gegen einen weiteren Beamten, der für die Durchsuchung der Bekleidung des Oberkörpers zuständig war, sei eingestellt worden. Man habe keine Fehler festgestellt.

Gegen die beiden angeklagten Polizisten laufen zudem Disziplinarverfahren, die derzeit ruhen. Der hauptangeklagte Dienstgruppenführer ist
suspendiert, sein Kollege versetzt worden.

http://www.mz-web.de/artikel?id=1117104174041
-------------------------------------------------
Gutachten sehen Schuld bei Polizisten

erstellt 27.05.05, 20:49h, aktualisiert 27.05.05, 20:59h

Dessau/MZ/sre. Der Fall des verbrannten Asylbewerbers Oury Jallow hat heftige Diskussionen und Ermittlungen ausgelöst. Jetzt liegt die
Anklageschrift vor. Es ging um vier Minuten, um ganze 240 Sekunden also. Wenn der
Dienstgruppenführer S. in jener Zeit im Polizeirevier Dessau nicht zweimal den auslösenden Brandmelder weggedrückt, sondern Hilfe geholt hätte, könnte der 21-jährige Oury Jallow noch leben. Und wäre nicht qualvoll verbrannt. Das jedenfalls sagt die Staatsanwaltschaft und hat S. wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Mindeststrafe im Falle der Verurteilung: drei Jahre Haft. Denn dass er, wie er bis heute aussagt, seinen Dienst vorschriftsgerecht ausgeübt hat, wollen die Ankläger nicht glauben. Zu erdrückend seien die Fakten. "Wir haben eine Reihe von Gutachten in Auftrag gegeben, die nur unseren Schluss zulassen", so der Chef der Dessauer Staatsanwaltschaft, Folker Bittmann.

Der stark angetrunkene Oury Jallow aus Sierra Leone war an jenem Januartag in Polizeigewahrsam genommen worden, weil er Frauen auf der Straße belästigt haben soll. Jallow soll sehr aggressiv gewesen und deshalb am Bettgestell gefesselt worden sein. Wie der Brand ausbrach, der ihn tötete, ist nicht restlos geklärt worden. Doch die Ermittler sind sich sicher, dass ein Feuerzeug, dessen Reste gefunden wurden, der Auslöser war. Möglicherweise wollte Jallow mit dem Feuer, dass er nachgewiesenermaßen trotz der Fesselung anzünden konnte, auf sich aufmerksam machen. "Es gibt keine andere plausible Erklärung", so Bittmann.

Jallows Leichnam ist auf Wunsch seiner Angehörigen inzwischen in die Heimat überführt worden. Die Kosten dafür trägt das Land Sachsen-Anhalt.

http://www.mz-web.de/artikel?id=1115202151470