"Die Widerspenstigen"
Mit "The Voice" melden sich Asylbewerber zu Wort und kämpfen gegen die Ausgrenzung VON ASCAN BREUER - Frankfurter rundschau, FR 18.1.2005
-English: Reportage: The Rebels - Frankfurter Rundschau Press By Ascan Breuer [01/2005]
http://thevoiceforum.org/node/444
-Keine Bewegung! Die Residenzpflicht verletzt die Grundrechte von Asylbewerbern in Deutschland
Süddeutsche Zeitung, 23.12.2004
-Asyl in Deutschland
TP Artikel von Telepolis online ,Helmut Lorscheid 18.01.2005
-Zurück zur Natur,
Jungle world, February 2005
"Die Widerspenstigen"
Mit "The Voice" melden sich Asylbewerber zu Wort und kämpfen gegen die Ausgrenzung VON ASCAN BREUER - Frankfurter rundschau, FR 18.1.2005
Sie kam mit dem Zug. Es war winterlich kalt und der Ort bereits in Dunkelheit gehüllt. Sie war gestrandet - am Bahnhof einer fremden Stadt. Aber sie hatte eine Adresse: "Auf dem Forst 1" lautete sie. Sie fragte einige Passanten nach der Straße, aber niemand wusste Rat. Ihr war, als mieden sie die Leute. Sie beschloss schließlich, ein Taxi zu nehmen. Das Taxi verließ die Stadt und bog in einen Waldweg ein. Er führte bergauf, hinein in einen endlosen, schwarzen Wald. "Ich fragte den Taxifahrer, wo er mich hinbringe? Ob er sich des Weges sicher sei. Aber er sagte nur, ich solle still sein. Ich wandte ihm meinen Rücken zu, damit er nicht meine ängstlichen Tränen bemerkt. So kam ich in den Forst."
Constance, der junge Frau aus Kamerun, fröstelt es, wenn sie an die ersten Eindrücke denkt, die sich ihr bei ihrer Ankunft in Europa vor zwei Jahren boten. Ihr Antrag auf politisches Asyl war ihr Ticket in die Tiefen des Thüringer Waldes. "Auf dem Forst 1" - das war die Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber im Jenenser Stadtforst. Dies sollte vorläufig ihre Heimstätte sein, zusammen mit Hunderten anderer Flüchtlingen aus aller Welt. "Nach einer viertel Stunde hielt das Taxi", erinnert sie sich weiter, "am Tor einer zwei Meter hohen, mit Stacheldraht gekrönten Mauer. Dort wartete ein Sicherheitsdienst auf mich. Sie nahmen mir meine Tasche ab und begannen, sie zu durchwühlen. Andere von ihnen fingen an, mir Fragen zu stellen. Wie viel Geld und welche Aufzeichnungen ich dabei habe? Später brachten sie mich auf ein Zimmer, in dem ich wohnen sollte. Sieben Mitbewohnerinnen warteten auf mich. Ich legte mich ins Bett und schon nach zwei Tagen war ich nicht mehr die, die ich einstmals war."
Hier, in der ehemaligen sowjetischen Raketenkaserne, warteten auf sie mehrere Monate Schlaf, Lethargie und Depression - abgeschottet in der fremden Einöde, inmitten einer anonymen Masse anderer Flüchtlinge. Sie berichtet von einem Mitbewohner, der aus Verzweiflung zerbrochenes Glas aß, um sich das Leben zu nehmen.
Wer sich in Deutschland um Asyl bewirbt, muss sich einer häufig jahrelangen, ausgeklügelten Prozedur mit ungewissem Ausgang unterstellen. Und dazu gehört auch, dass man sich bereit erklärt, in einem dieser Heime zu wohnen, die die Flüchtlinge lakonisch "Dschungelcamps" nennen. Es sind oft ehemalige Kasernen wie das "Jena-Forst". Dass dieses Lager im vergangenen Jahr geschlossen wurde, ist einer der Erfolge der Kamerunerin und ihrer Freunde vom "The Voice Refugee Forum" - einer von Flüchtlingen gegründeten Interessenvertretung.
Aus dem Schlaf erwacht
Als Constance von dieser Organisation zum ersten Mal hörte, erschien ihr das wie eine Erweckung aus einem bösen Schlaf, ihre einzige Chance, diesen Wald zu verlassen und das Leben zu führen, das sie sich erträumt hatte. Schließlich ist sie als Politikerin gekommen, und eine afrikanische Oppositionelle lässt sich nicht lange in einem europäischen Wald ausgrenzen. Unterstützt von "The Voice" fing sie an, andere Flüchtlinge auf ihre Rechte aufmerksam zu machen. Sie erzählte ihnen, dass sie sich nicht zwingen lassen müssen, im Wald zu versauern. Und dass sie nicht vergessen sollen, warum sie hier sind. Kurz: Sie stiftete Unruhe. Das Asylverfahrensgesetz verbietet es den Asylbewerbern unter Androhung von Haftstrafe, den Landkreis ohne Genehmigung des Ausländeramtes zu verlassen. Für sie gilt die so genannte "Residenzpflicht", die es den Behörden erleichtert, die zig Tausend Flüchtlinge im Auge zu behalten und das komplexe Asylverfahren in all seinen Facetten bis hin zur zwangsweisen Abschiebung reibungslos zu gestalten. Dass Constance daraufhin aus "Jena-Forst" mit polizeilicher Gewalt entfernt, und in ein anderes Asylheim verfrachtet wurde, konnte sie nicht bremsen. "Ich tue, was ich will. Ich kümmere mich nicht um Sie, und ich lasse mich nicht einschüchtern", lässt sie mit leiser, fester Stimme den erantwortlichen ausrichten. "Es ist besser, stark zu sein. Das habe ich in dieser Gesellschaft gelernt. Es ist besser, wenn sie vor mir Angst haben, als ich vor ihnen. Es ist die einzige Möglichkeit, in dieser Gesellschaft zu überleben", ist sie überzeugt.
Daher hat sie sich "The Voice" angeschlossen und fand so Gleichgesinnte und neuen Lebensmut. Sie begann, die Öffentlichkeit über die miserablen hygienischen edingungen der Einrichtung zu informieren, über das Essen mit abgelaufenem Verfallsdatum, das die Flüchtlinge zu sich nehmen müssen, und über ihre Misshandlung durch den Sicherheitsdienst, solange bis der Ruf der Anlage derart gründlich ruiniert war, dass sie untragbar für die Behörden wurde.
Seit zehn Jahren kämpft "The Voice" für die Rechte der Asylbewerber und gehört damit zu den wenigen Organisation, in denen sich Flüchtlinge selbst organisieren. "The Voice" hat Asylbewerber aufgerufen, zivilen Ungehorsam zu üben, falls ihnen nicht die Reiseerlaubnis erteilt wird, und ihr Recht auf politische Betätigung in die eigenen Hände zu nehmen.
Einer von ihnen ist Ahmed, ein junger Palästinenser. Er fragt niemanden mehr um Erlaubnis. Für ihn ist ganz Europa sein Landkreis. Vier Strafverfahren sind mittlerweile gegen ihn anhängig. Es fing mit 22 Euro an und hat sich mittlerweile auf 200 Euro oder 40 Tage Haft hochgeschaukelt, berichtet er anscheinend nicht ohne Stolz. Das Freikaufen käme für ihn nicht in Frage. Abgesehen davon, dass er das Geld gar nicht hat - er bekommt monatlich 40 Euro Taschengeld von den Behörden - wäre es ihm ein Gräuel, damit das "Apartheidgesetz", wie er es nennt, zu akzeptieren.
Kampf vor den Gerichten
Auch der Kameruner Cornelius wehrt sich gegen die Sanktionen. Er ist der Initiator dieser Kampagne. Er war der erste, der sich weigerte, die unsichtbaren, engen Grenzen hinzunehmen. Seit vier Jahren streitet er sich bereits mit den deutschen Gerichten. Aber auch das Bundesverfassungsgericht wollte seine Beschwerde nicht annehmen, dass die Residenzpflicht seine Menschenwürde und sein Recht auf Meinungsfreiheit beeinträchtige. Nun ist er beim Europäischen Gerichtshof vorstellig, der wenigstens eine Überprüfung zugesagt habe, verkündet er gut gelaunt.
"The Voice" sei darauf angewiesen, dass sich die Flüchtlinge über das Gesetz zur Residenzpflicht hinwegsetzen, sagen sie. Anders sei das Bestehen der Organisation nicht möglich, nur so könnten sie sich treffen. Die Mitglieder leben verstreut über das Bundesgebiet, dort wo sie das Bundesasylamt nach einem für sie unergründlichen Verteilerplan zugewiesen hat.
Residenzpflicht
Die Freizügigkeit von Asylbewerbern ist in der Bundesrepublik beschränkt. Das Asylverfahrensgesetz regelt in den Paragraphen 56 bis 59 detailliert, wer sich wo aufhalten darf. Die "Residenzpflicht" bedeutet, dass sich Asylantragsteller nur in dem Bezirk bewegen dürfen, in dem sie wohnen. Aussuchen dürfen sie ihn sich in der Regel nicht. Sie werden bestimmten Bundesländern zugewiesen, die die Flüchtlinge in ihre Aufnahmeeinrichtungen verteilen. So dürfen die Asylbewerber nicht nach Berlin fahren, auch wenn sie im brandenburgischen Umland untergebracht sind. Nur wenn "zwingende Gründe" vorliegen, erlauben die Behörden den Menschen, den Bezirk zu verlassen. Ausdrücklich heißt es dazu in Paragraf 57 des Gesetzes: "Zur Wahrnehmung von Terminen bei Bevollmächtigten, beim Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und bei Organisationen, die sich mit der Betreuung von Flüchtlingen befassen, soll die Erlaubnis unverzüglich erteilt werden." Ohne Erlaubnis können die Ausländer nur Behörden- und Gerichtstermine wahrnehmen - die aber meistens ohnehin im eigenen Bezirk anfallen. Schon seit langem gibt es Proteste von Flüchtlingsorganisationen gegen die Residenzpflicht - insbesondere, weil sich Flüchtlinge schwerer rechtsradikalen Schlägern entziehen könnten. Ein Mitglied der Flüchtlingsorganisation "The Voice" versucht, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die Residenzpflicht zu kippen. pit
Der Nigerianer Osaren sitzt in Berlin im Büro von "The Voice" und berichtet über die schlechten Erfahrungen mit den Staatsorganen, die die Arbeit häufig behinderten. Zur Jubiläumskonferenz im Herbst etwa hatte der Hauptgast Themba Mbhele, ein prominenter südafrikanischer Oppositioneller vom "Anti-Privatization Forum", kein Visum bekommen. Die Deutsche Botschaft habe ihm mitgeteilt, dass seine Einreise vom Innenministerium als Sicherheitsrisiko eingestuft wurde.
Osaren ist eine mächtige Erscheinung. Mit Verve erzählt er von den vielen politischen Flüchtlingen, die er und die Leute von "The Voice" vor der drohenden Abschiebung bewahren konnten. Doch die zig Tausende, die sie nicht schützen konnten, spiegeln sich in der Müdigkeit seines Gesichtsausdrucks. Osaren ist eng mit der Geschichte von "The Voice" verbunden. Eine Organisation, deren zehnjähriges Bestehen wie ein Wunder wirkt, angesichts der vielen Mitglieder, die sie ständig durch Abschiebung verliert. Von den fünf Gründern, damals im Thüringer Wald, ist Osaren als einziger übrig geblieben. Nur er erhielt nach mehreren drohenden Abschiebungen politisches Asyl.
Und dieses Wunder, so will es der Gründungsmythos dieser Organisation, beruht ebenfalls auf einem Akt politischen Ungehorsams. Als damals vor zehn Jahren eines Nachts die Polizei in sein Heim kam, um ihn nach Nigeria zurück zu deportieren, hielten seine Mitstreiter die Beamten mit viel Getöse auf, während er aus dem Fenster sprang und in den Wald flüchtete, um sich erst am nächsten Morgen ins nahe Jena zu wagen und dort Unterschlupf bei einem baptistischen Pfarrer zu finden. Erst nach einem Jahr im Untergrund konnte er die Gerichte von der Rechtmäßigkeit seines Ansuchens überzeugen.
Seitdem ist es seine Mission, gegen den Verfall der Asylrechte zu kämpfen. Nichts habe sich zum Besseren gewendet, resümiert er. Mittlerweile werde ungeniert über europäische Flüchtlingslager in Nord-Afrika debattiert. Und die deutsche Residenzpflicht, die er abzuschaffen versucht, wird voraussichtlich von der Europäischen Union als Modell herangezogen.
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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19255/1.html
Asyl in Deutschland
Helmut Lorscheid 18.01.2005
Residenzpflicht und Abschiebungen von Tamilen Die Hartherzigkeit deutscher Behörden gegenüber Asylbewerbern wird in diesen Tagen wieder einmal eindrucksvoll bewiesen. Deutsche Behörden schieben weiterhin abgelehnte Asylbewerber auch nach Sri Lanka ab. Gleichzeitig bemüht sich die Bundesregierung in einer neuen europäische Verfahrungsrichtlinie über Mindeststandards für Flüchtlinge die bisher nur in Deutschland bestehende "Residenzpflicht" zu verankern.. Jetzt klagen Flüchtlinge auch in Strassburg gegen die Bundesrepublik
Während beispielsweise Kanada Abschiebungen von Menschen aus Tsunami-betroffenen Staaten ausgesetzt hat, wird in deutschen Länderinnenministerien nicht einmal an einen vorübergehenden Abschiebungsstopp gedacht. Die im Grundsatz eher asylfeindlichen deutschen Behörden verweisen auf die angeblich bestehende Möglichkeit für die Flüchtlinge, ihre Existenz in angeblich von der Flutkatastrophe nicht
betroffenen Gebieten zu sichern.
Angesichts der Tatsache, dass ein großer Teil der tamilisch besiedelten Gebiete, aus denen die meisten Flüchtlinge kommen, von der Katastrophe betroffen ist, ist dies blanker Zynismus. Pro Asyl
Der Tsunami hat nach Angaben des Hohen Kommissars für Flüchtlinge (UNHCR) mehr als 835.000 Menschen in Sri Lankas Küstenprovinzen entwurzelt, die in mehr als 750 Lagern untergebracht sind. Etwa die Hälfte der displaced persons lebt in den Tamilengebieten. Dabei erfasst die UNHCR-Statistik nur die durch die Flutkatastrophe obdachlos gewordenen Menschen, nicht diejenigen, die in den vergangenen Jahren in Folge des Bürgerkriegs zu Binnenflüchtlingen wurden. Folglich fordern Flüchtlingshilfeorganisationen wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche und PRO ASYL eine Stornierung anstehender Abschiebungsflüge und einen sofortigen förmlichen Abschiebungsstopp Von den zuständigen Innenministerien wurde ein genereller Abschiebestopp für Flüchtlinge aus den Katastrophengebieten bisher abgelehnt.
Sondergesetz nach Nazi-Vorbild
Diese Hartherzigkeit der deutschen Innenbehörden verwundert nicht, wenn man sich die übrige Lebensumstände (Bundesregierung befürchtet Imageverlust) und die behördliche Verfahrenspraxis gegenüber Flüchtlingen (Größtmögliche Gemeinheit ansieht. Für Flüchtlinge gelten hierzulande auch nach der Neuregelung des Aufenthaltsrechts weiterhin Sondergesetze wie beispielsweise die "Residenzpflicht" (»Die Würde des Weißen Deutschen ist unantastbar«).
Sie besagt, dass Asylbewerber sich nur in dem Landkreis aufhalten dürfen, in dem sich ihre Unterkunft befindet. Reisen außerhalb des zugewiesenen Gebiets bedürfen einer Sondererlaubnis. Ob, wie oft und für welchen Anlass dieses gewährt wird, darüber entscheiden die Mitarbeiter der jeweils zuständigen Ausländerämter.
So etwas wie die heutige Residenzpflicht für Asylbewerber gab es schon einmal in Deutschland: 1938. Nach der Ausländerpolizeiverordnung des Reichsgesetzblattes Nr.132, §1-2, wurden Ausländer, die ihre Landkreise ohne Genehmigung verließen, zu einer Geldstrafe und/oder Gefängnis verurteilt.
Deutsche Juristen und Bürokraten greifen im Umgang mit Ausländern immer gerne auf "Altbewährtes" zurück. Im Behördendeutsch liest sich das wie folgt:
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Nach § 56 Absatz 1 AsylVfG ist die Aufenthaltsgestattung des Asylbewerbers räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige Aufnahmeeinrichtung liegt bzw. in dem der Ausländer, der in den Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 1 AsylVfG nicht in einer Aufnahmeeinrichtung wohnt, sich aufhält. Nach §§ 57,58 AsylVfG ist das vorübergehende Verlassen des Bezirks unter den dort genannten Voraussetzunge n erlaubt.
So ist es sicherlich kein Zufall, dass es vergleichbare Bestimmungen zumindest bisher in keinem anderen Mitgliedsland der Europäischen Gemeinschaft gibt. Bisher - denn auf Druck des deutschen Innenministers Otto Schily wurde der Text einer derzeit noch im parlamentarischen Abstimmungsprozess befindlichen Richtlinie über Mindestaufnahmebedingungen für Flüchtlinge so verändert, dass Deutschland sein Sondergesetz behalten kann. Ursprünglich wollte die EU-Kommission solche Restriktionen für Asylbewerber verhindern. Auch die Überarbeitung des Aufenthaltsrechts für Ausländer in Deutschland änderte nichts an diesem, seit 1982 im deutschen Asylverfahrensgesetz verankerten Sondergesetz.
Kirchenbesuch behördlich verboten
So werden insbesondere jene Asylbewerber, die tatsächlich wegen politischer Verfolgung nach Deutschland geflohen sind und sich weiterhin für ihre politischen Ziele einsetzen, Opfer bundesdeutscher Bürokratenwillkür. Ein Beispiel aus dem Landkreis Peine. Der dortige "Fachdienst Ordnungswesen -Ausländerangelegenheiten" der Kreisverwaltung schrieb am 17. November 2004 einem kurdischen Flüchtling, warum er nicht zu einem Gottesdienst fahren dürfe.
Ein Antrag auf Ausstellung einer Erlaubnis zwecks Teilnahme am Gottesdienst in der Landeskirchlichen Gemeinschaft in Braunschweig wurde am 09.09.2004 gestellt. Diesen Antrag lehnte ich mit Bescheid vom 16. 09.2004 ab. Mit Schreiben von 09.10.2004 legten Sie gegen diesen Bescheid Widerspruch ein. De Widerspruch ist zulässig, jedoch unbegründet.
Als türksicher Staatsbürger im Asylverfahren unterliegen Sie den Bestimmungen des Asylverfahrensgesetzes (...)Danach ist die Aufenthaltsgestattung räumlich auf den Bezirk der Ausländerbehörde beschränkt, in dem die für die Aufnahme des Ausländers zuständige
Aufnahmeeinrichtung liegt. (...) Ein dringendes öffentliches Interesse können Sie nicht geltend machen ,da es vorliegend schon an einem öffentliche n Interesse, welches die Erteilung der erstrebten Erlaubnis rechtfertigen würde, fehlt, denn der geplante Besuch dient ausschließlich der privaten Religionsausübung. (...) Ihr Wunsch, an einer Teilnahme des Gottesdienstes in Braunschweig, dessen Predigt in Ihre Heimatsprache übersetzt wird, ist zwar verständlich, aber nicht gleichzeitig als zwingend anzusehen...
Jeder Mitarbeiter eines Ausländeramtes kann mittels der Residenzpflicht in seinem Bereich seinen ganz individuelle Machtphantasien freien Lauf lassen. Eine parlamentarische Kontrolle von Ausländerämtern - etwa durch den Stadtrat - findet in den meisten Städten, Gemeinden und Landkreisen nicht
statt. Kaum ein Bereich der bundesdeutschen Bürokratie wird so wenig hinterfragt wie die Ausländerämter.
Einmalig in Europa
Cornelius Y. ein afrikanischer Flüchtling schrieb dem Autor:
Es gibt nirgendwo in Europa so ein Gesetz oder Verordnung außer in Deutschland, obwohl Deutschland versucht, dieses Gesetz nach anderen Europäische Ländern zu exportieren. Ich habe jetzt momentan eine Klage gegen den deutschen Staat beim Europäische Gerichthof in Strassburg eingereicht und einige Mitglieder von unsere Organisation werden das auch machen.
Seine Organisation, Voice, kämpft seit Jahren vor allem gegen die Residenzpflicht.
Auch Sunny Omwenyeke , ein Menschenrechtler aus Nigeria, klagt in Strassburg gegen die Residenzpflicht. Sein Fall begann im Jahre 2000, als die Ausländerbehörde Wolfsburg es verweigerte, Omwenyeke eine Reiseerlaubnis für einen Flüchtlings- und MigrantInnenkongress in Jena auszustellen, an dessen Vorbereitung Omwenyeke zentral beteiligt war. Der inzwischen anerkannte politische Flüchtling konnte kein Verständnis "für diesen Akt willkürlicher politischer Zensur aufbringen" und fuhr trotzdem nach Jena. Auf dem Weg dorthin kontrollierte die Polizei seinen Ausweis. Deswegen erhielt er später eine Geldbuße, die Omwenyeke mit Verweis auf den diskriminierenden Charakter der Residenzpflicht nicht bezahlte.
Es folgten mehre Verfahren und 2003 wurde er schließlich vom Amtsgericht Bremen zu 15 Tagessätzen à 7,50 Euro verurteilt, obwohl er inzwischen als Asylberechtigter anerkannt worden war und nicht mehr unter die Residenzpflicht fällt. Rechtsmittel gegen das Urteil bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht blieben erfolglos. Deshalb folgte nun die Klage in Karlsruhe. Da Omwenyeke. sich weigert, die Geldstrafe zu bezahlen, ging er Mitte Dezember für maximal 15 Tage ins Gefängnis.
"Ich gehe lieber aufrecht ins Gefängnis, als mich zu beugen", sagte er. "Kein anderes sich demokratisch nennendes Land auf der Welt hat ein solches Gesetz. Nur die Passgesetze aus Südafrika zu Zeiten der Apartheid waren vergleichbar, aber die wurden glücklicherweise abgeschafft."
Ein anderer Flüchtling, Ahmed Sameer, erklärt:
Als ich hier in Deutschland um Asyl suchte, hätte ich niemals erwartet, dass ich Bedingungen unterworfen würde, die denen glichen, vor denen ich aus Palästina geflohen bin. Das Residenzpflichtgesetz entmenschlicht und kriminalisiert mich nicht nur; zu einem Großteil hält es mich auch davon ab, die deutsche Öffentlichkeit über die gegenwärtige Situation in den Besetzen Gebieten der West Bank und des Gazastreifens zu informieren und mich politisch für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen im Exil zu engagieren.
Politische Betätigung jedoch sehen deutsche Behörden bei Flüchtlingen nicht gerne. Auf der Grundlage der Residenzpflicht werden bundesweite Versammlungen oder Demonstrationen immer wieder be- oder sogar verhindert.
Da die Ausländerbehörden nur in den seltensten Fällen die Teilnahme an einer Veranstaltung außerhalb der jeweiligen Kreisgrenze genehmigen, reisen die Flüchtlinge oftmals illegal zum Versammlungsort, wo oftmals die Polizei bereits auf sie wartet. Der Ausweiskontrolle folgt dann in den meisten Fällen die Verurteilung wegen Verstoß gegen das Sondergesetz. Auf diese Weise steigt gleichzeitig die viel zitierte "Ausländerkriminalität" in der Kriminalstatistik. Die dadurch künstlich erhöhte Kriminalitätsrate dient Politikern wie Otto Schily als Argument für weitere Restriktionen gegenüber Flüchtlingen.
Arztbesuch in der Nachbarschaft verboten
Aber auch im täglichen Leben bedeutet die Residenzpflicht oftmals eine unsinnige Einschränkung. So befindet sich beispielsweise die Gemeinschaftsunterkunft Schwetzingen nur 10 km entfernt von der Großstadt Mannheim. Mannheim und Heidelberg haben einen regionalen Verkehrsverbund, d.h. die Straßenbahnen verkehren zwischen beiden Städten.
Der Besuch Mannheims ist den Bewohnern der Gemeinschaftsunterkunft aber nicht gestattet. Wenn notwendig und begründbar werden Sondergenehmigungen gegen Erstattung von 7? pro Erwachsenen und 4? pro Kind erteilt. Da Flüchtlinge aber nur ein Taschengeld von monatlich 40? Taschengeld und Kinder nur 20? pro Monat erhalten, werden solche Gebühren zu einer spürbaren Belastung. Für Udo Dreutler, Sprecher des Arbeitskreis Asyl für die Region Nordbaden steht fest, dass solche Gebühren abschreckend wirken sollen. Er kennt weitere Beispiele dieser Behördenwillkür aus seiner Arbeit:
Eine der Gemeinschaftsunterkünfte des Enzkreises liegt im Holzbachtal, ca. 6 km von Marxzell entfernt. Dort verkehrt die Nahverkehrlinie Karlsruhe- Herrenalb in kurzen Zeitabständen. Da Marxzell aber zum Landkreis Karlsruhe gehört, darf diese Bahn nicht benutzt werden. Auch das nahegelegene Karlsruhe mit seinen umfangreichen medizinischen Möglichkeiten ist tabu.
Die Bewohner müssen mit der sparsam verkehrenden Buslinie Kliniken des Enzkreises besuchen. In Sonderfällen wird auch Genehmigung erteilt, Ärzte oder das Klinikum in Pforzheim zu besuchen. (Pforzheim ist außer für Behördenbesuche tabu!)
Zusammenfassend kann man sagen: Wir bauen ein umfassendes Europa, innerhalb dessen sich Flüchtlinge und Asylbewerber mit Kleinstaatereien herumschlagen müssen, wie sie zur Zeit unserer Großeltern noch üblich war.
Meldepflicht würde genügen
Dabei wäre die offiziell angegebene Zielsetzung der Residenzpflicht - wie in anderen Ländern auch - mittels einfacher Meldeauflagen zu erreichen. Denn laut Bundesministerium des Innern sind
die gesetzgeberischen Ziele der räumlichen Beschränkung
- eine gleichmäßige Verteilung der mit der Aufnahme von Asylbewerbern verbundenen Aufgaben und Belastungen sowie
- die jederzeitige Erreichbarkeit des Asylantragstellers für die Zwecke seines Verfahrens und dessen beschleunigte Durchführung.
Tatsächlich dauern Asylverfahren auch heute noch oftmals mehrere Jahre – von "beschleunigter Durchführung" kann schon deshalb keine Rede sein. In Polen beispielsweise gibt es nach Auskunft der polnischen Botschaft "keine Aufenthaltsbeschränkung während des Asylverfahrens. Sie müssen aber über den Aufenthaltsort informieren und sich zur Verhör stellen." Es geht also auch ohne solche Sondergesetze - man muss es nur wollen.
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Süddeutsche Zeitung, 23.12.2004
Keine Bewegung! Die Residenzpflicht verletzt die Grundrechte von Asylbewerbern in Deutschland
Wenn man nicht gerade im neu eröffneten First-Class-Terminal der Lufthansa weilt, dann ist der Frankfurter Flughafen kein schöner Ort. Besonders ungemütlich sind die Räume des Bundesgrenzschutzes. Ahmed Sameer war trotzdem froh, als er hier im April 2002 vor einem Beamten saß und Asyl beantragte. Er kam aus Jenin, einer Stadt im westjordanland, wo das alltägliche Leben seit dem Beginn der Zweiten Intifada durch ständige Repressionen gekennzeichnet ist – besonders für einen wie Ahmed Sameer, der sich politisch engagiert. Sameer hat es nicht mehr ausgehalten und ist geflohen. Doch auch hier in der Demokratie kann er nicht ganz so frei leben, wie er sich das vorgestellt hatte. Nun stand er in Erfurt vor Gericht, der Vorwurf: Er hat mehrfach unerlaubt sein Flüchtlingsheim in Thüringen verlassen.
Nach Thüringen hatte man ihn kurz nach seiner Ankunft in Frankfurt gebracht. Von der Zentralen Aufnahmestelle bei Jena wurde er dann ins Flüchtlingslager Tambach-Dietharz verlegt – ein isolierter Ort am Waldrand, nur zweimal am Tag fährt ein Bus ins nächste Dorf. Ahmed und seine fünfhundert Mitbewohner fühlen sich eingesperrt; es ist höchst ungemütlich und die hygienischen Verhältnisse sind katastrophal. Ende 2002 muss das Lager auch auf Grund der Proteste von Flüchtlingen geschlossen werden – Sameer kommt in das Flüchtlingsheim Waltershausen, Landkreis Gotha.
Ähnlich wie in Palästina
Wie gesagt: Sameer ist ein politischer Mensch. Gemeinsam mit israelischen Friedens-Aktivisten organisiert er Veranstaltungen zum Nahost-Konflikt: Sie zeigen Filme über das Leben unter israelischer Besatzung, diskutieren öffentlich über den Bau der Mauer. Schon diese Zusammenarbeit ist, gerade in den Zeiten der Zweiten Intifada, ein Zeichen für den möglichen Frieden. Doch das alles passiert in Berlin und Bremen, und nicht in Sameers Landkreis bei Gotha. In Waltershausen gibt es keine Israelis, mit denen Ahmed Sameer am Frieden arbeiten könnte.
Schon bei seiner Ankunft in Deutschland hatte man ihm von der Residenzpflicht erzählt: Falls er plane, die weitere Umgebung seines Heims zu verlassen, müsse er einen Antrag stellen. Sameer kann es nicht fassen: „Hier wurde ich mit ähnlichen Bedingungen konfrontiert, vor denen ich aus Palästina geflohen bin. Wie schon in der Westbank ist es mir verboten, mich frei zu bewegen.“ Auch heute wirkt er noch überrascht, wenn er davon erzählt. Die Residenzpflicht wurde 1982 im Asylverfahrensgesetz verankert und war damals einzigartig in der europäischen Asylgesetzgebung. Das Gesetz besagt, dass Flüchtlinge, deren Asylverfahren läuft, den Landkreis ihrer Aufnahmeeinrichtung nicht verlassen dürfen. Die Anerkennungsverfahren dauern oft fünf bis sieben Jahre – in Sameers Fall wurde in den vergangenen beiden Jahren noch gar nichts entschieden.
Die Flüchtlinge können bei der zuständigen Ausländerbehörde in Ausnahmefällen einen „Urlaubsschein“ beantragen, über dessen Gewährung dann entschieden wird. Ahmed Sameer muss also gute Gründe angeben, wenn er Freunde besuchen will. Spontan zu einer Veranstaltung nach Berlin fahren? Geht nicht.
Für Asylbewerber scheint der Artikel 13 der UN-Menschenrechtserklärung nicht zu gelten: Sie haben kein Recht auf freie Bewegung. Sameer hörte von Asylbewerbern, die hohe Strafen zahlen mussten, weil sie sich nicht an die Residenzpflicht hielten. Andere gingen für Wochen ins Gefängnis, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen konnten – die Flüchtlinge im Landkreis Gotha bekommen nur 40 Euro Bargeld im Monat. Aber es schien kaum Flüchtlinge zu geben, die sich systematisch gegen die Einschränkung ihrer Grundrechte wehrten. Die meisten hatten Angst, dass Kritik und politische Einmischung einen negativen Einfluss auf die Entscheidungen der Ausländerbehörde haben könnte, letztendlich vielleicht sogar die Abschiebung bedeuten würde.
Ahmed Sameer hat keine Angst – er engagiert sich gegen die abstrusen Auflagen genau so, wie er daheim gegen die israelischen Checkpoints protestierte. Und in Jena findet er Mitstreiter: Die Flüchtlingsorganisation „The Voice Refugee Forum“ und die „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten“ kämpfen gegen die Sondergesetze für Asylbewerber. Denn Ahmed ist es nicht nur untersagt, sich frei durch die Republik zu bewegen: Er darf auch nicht arbeiten, und medizinische Versorgung steht ihm nur im Notfall zu.
Das erste Mal wird er im Januar 2003 kontrolliert, als er einem Bekannten bei der Beantragung von politischem Asyl helfen wollte. Im März 2003 wird er ein zweites Mal außerhalb von Gotha „erwischt“, als er von einer Hochzeitsfeier zurückfährt. Und schließlich gerät er bei der Heimreise von Aktionstagen gegen das Ausreisezentrum in Fürth in eine Polizeikontrolle. Im Juni dieses Jahres wird er deshalb vom Amtsgericht Gotha wegen mehrmaliger Verstöße gegen das Residenzpflichtgesetz zu 150 Euro oder 50 Tagen Gefängnis verurteilt.
Hiergegen legt sein Anwalt Berufung ein; Sameer will für sein Recht auf Bewegungsfreiheit streiten. Der 31jährige nutzt die beiden Verhandlungstage, um über die Lebensbedingungen von Asylbewerbern in Deutschland und die Verhältnisse in den besetzten palästinensischen Gebieten zu sprechen. „Sie brauchen sich gar keine Mühe geben. Alles, was in der Anklage steht, ist richtig“, antwortet er der Richterin bei der Beweisaufnahme: „Ich habe überhaupt nur zweimal einen Urlaubsschein beantragt. Aber da war ich durch die Behörden mehr oder weniger dazu gezwungen worden.“ Ahmed Sameer lehnt die Regelung wegen ihres diskriminierenden Charakters grundsätzlich ab.
Doppelzüngig
Auch die Richterin ist über den behördlichen Umgang mit der Residenzpflicht irritiert.
Sie lässt Beamtinnen der Ausländerbehörde Gotha in den Zeugenstand rufen, zu deren Aufgabenbereichen die Bewilligung von Urlaubsscheinen zählt. Die Befragung bringt die untragbare Praxis der Ausländerbehörde ans Licht: In der Regel bekommen die Flüchtlinge nur einmal monatlich einen „Urlaubsschein“ für 3 Tage. Im Falle einer Ablehnung des „Urlaubgesuchs“ werden den Flüchtlingen generell keine Gründe genannt.
Noch skandalöser: Eine politische Betätigung von Asylbewerbern ist unerwünscht, Anträge mit politischen Hintergrund werden von der Gothaer Ausländerbehörde besonders restriktiv behandelt. So empfiehlt die Handakte des Innenministeriums in Thüringen, bei politischen Aktivitäten nur in Ausnahmefällen eine Genehmigung zu erteilen. In der Praxis werden fast alle Gesuche aufgrund politischer Betätigung abgelehnt.
Sameers Fall macht die Doppelzüngigkeit und Absurdität der deutschen Asylpraxis klar: Anerkannt werden nur solche Flüchtlinge, die eine individuelle Verfolgung aufgrund ihrer politischen Tätigkeit in ihren Herkunftsländern nachweisen können. Hier in der Demokratie angekommen, wird ihre politische Betätigung und Menschenrechtsarbeit dann aber durch Gesetze wie die Residenzpflicht nahezu unmöglich gemacht. Und damit ihre Grundrechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit eingeschränkt.
Ahmed Sameer hat Glück gehabt und ist an die richtige Richterin geraten. Sein Verfahren wurde wegen geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt und die Vorsitzende Richterin Sabine Rathemacher appellierte dafür, bei weiteren Ablehnungen von „Urlaubsscheinen“ für politische Veranstaltungen im Eilverfahren dagegen zu klagen, um so einen verwaltungsrechtlichen Weg zur Abschaffung der Residenzpflicht einzuschlagen. Nach seinem Prozess fuhr direkt nach Berlin. Ohne Urlaubsschein. Stadtluft macht bekanntlich frei.
NIKLAS LUHMANN, TOBIAS TIMM
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Zurück zur Natur
Jungle world, February 2005
Asylsuchende in den neuen Bundesländern wurden gern in »Dschungelheimen« fernab jeglicher Infrastruktur untergebracht. Weil weniger Menschen nach Deutschland kommen, sind viele der Sammelunterkünfte inzwischen geschlossen. von martin kröger (text) und tim zülch (fotos)
Für ein Bett fehlt der Platz. »Nachts funktioniere ich den Teppich zur Schlafstätte um«, erklärt Akubuo Chukwudi. Dort, wo er nachts schläft, werden jetzt Kakao und Kekse serviert. Erst vor einem Monat hat Chukwudi aus Nigeria sein Zimmer im neuen AsylbewerberInnenheim im mecklenburgischen Parchim bezogen, obwohl die liebevolle Einrichtung wirkt, als wohne er schon viel länger hier. In der riesigen Schrankwand stehen eine Musikanlage, zwei Fernseher und Videorekorder sowie zwei Kupferstiche, die Szenen aus dem Leben von Jesus Christus zeigen. Darunter befindet sich ein beleuchtetes Aquarium, das mit Plastikteilchen gefüllt ist. Der letzte echte Goldfisch sei schon vor längerer Zeit verschenkt worden, erzählt Chukwudi. Gegenüber den Jesus-Insignien kleben politische Plakate. »Weg mit den rassistischen Sondergesetzen« steht darauf oder »Solidarität mit den Verschwundenen«.
Das Zimmer ist voll mit Erinnerungsstücken und Trash aus knapp zwölf Jahren Aufenthalt in deutschen AsylbewerberInnenheimen, die Akubuo Chukwudi inzwischen hinter sich hat, seit er im Jahr 1993 wegen seiner politischen Aktivitäten gegen die Militärdiktatur aus Nigeria fliehen musste.
»Als ich hierher kam«, sagt Chukwudi, »wusste ich nichts von Asyl, ich hatte mich auch um kein Visum bemüht. Ich hoffte einfach, einen Raum wie diesen hier zu finden, den ich bezahlen und in dem ich meine Ruhe haben könnte.« So wie in Nigeria: »Wenn du eine Wohnung vorweisen kannst, lassen dich alle zufrieden.« Aber in Deutschland begann ein »neues Drama«, wie er es selbst bezeichnet, die unendliche Geschichte seiner Unterbringung in Heimen für Asylsuchende.
Von Hamburg aus, wo er seinen Asylantrag stellte, wurde Akubuo Chukwudi nach Boizenburg an der Elbe gebracht. Über Umwege ging es weiter nach Peeschen, rund 35 Kilometer östlich von Parchim, in Mecklenburg. Peeschen ist der Name einer alten Kinderferiensiedlung aus DDR-Zeiten, die rund fünf Kilometer abseits jeglicher Zivilisation mitten im Wald liegt. »Als ich nach Peeschen kam, gab es keine asphaltierte Straße, die Elektrizität funktionierte nicht richtig, die gesamte Infrastruktur der Unterkunft war zusammengebrochen«, erzählt Chukwudi. Er konnte kaum seinen Augen trauen: »Was ich sah, war Dschungel«,sagt er. »Ich war im deutschen Dschungel angekommen,
und mir war sofort klar, dass ich hier niemals bleiben könnte.«
Bevor Akubuo Chukwudi den Kampf gegen die Verhältnisse im »Dschungelheim« aufnahm – so nannten es die BewohnerInnen –, probierte er noch einen anderen Weg: den der »Illegalität«. An die Zeit denkt er deshalb gern zurück, weil er viele Kontakte zu Menschenrechts- und Flüchtlingsgruppen sowie zu antirassistischen Organisationen wie dem Hamburger Flüchtlingsrat knüpfen konnte. »Das war der Start. Wir begannen, die Belange von Flüchtlingen in diesem Land zu diskutieren und die Selbsthilfe zu organisieren«, erzählt er. Dann aber verließ Akubuo Chukwudi das Glück wieder. Die Polizei fasste ihn in seiner Zufluchtsstätte. Es folgten fünf Monate Knast und isshandlungen durch Gefängnisangestellte. Dann, 1996, erfolgte der erste Versuch der Behörden, in Kooperation mit der nigerianischen Botschaft die für seine Abschiebung notwendigen Papiere zu beschaffen.
Heute, knapp zehn Jahre später, droht ihm bereits zum fünften Mal die Abschiebung. In den Jahren dazwischen setzte sich Chukwudi immer wieder für die Rechte der Asylsuchenden ein. Er beteiligte sich an Aktionen der Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen, an den Kampagnen gegen die Residenzpflicht sowie an der antirassistischen Antilager-Tour im vorigen Jahr, die auch einen Stopp bei den »Dschungelheimen« einlegte.
Akribisch hat Chukwudi diese Zeit dokumentiert. Links über dem Aquarium auf dem Schrank stehen Reisetaschen und Koffer, prall gefüllt mit Artikeln aus hunderten von Zeitungen sowie seinen Korrespondenzen mit Landtagen, dem Bundestag, amnesty international und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Allen hat er versucht zu erklären, was es für AsylbewerberInnen bedeutet, im verhassten »Dschungel« zu leben. Denn dorthin musste Akubuo Chukwudi 1996 zurück, nachdem ihn die Polizei in Hamburg, wo er sich offiziell nicht aufhalten durfte, geschnappt hatte. Zurück nach Peeschen, der Behausung im mecklenburgischen Wald, wohin kein Bus fuhr und sich außer den Flüchtlingen und ihren SozialarbeiterInnen niemand verirrte. Zurück dorthin, wo der nächstgelegene Supermarkt eine Stunde Fußmarsch entfernt lag und die Einheimischen sich fragten, woher denn wohl die Flüchtlinge kamen, die ab und zu im Laden einkauften.
Viele Minuten Fahrtzeit zieht sich der schmale, nur mit einer provisorischen Asphaltschicht bedeckte Weg durch die leicht hügelige Mecklenburger Landschaft.
»Akubuo Road« müsste die Straße eigentlich heißen, meint Akubuo Chukwudi, denn nur weil die Flüchtlinge protestierten, wurde sie überhaupt geteert. Bis zum Jahr 1998 führte lediglich ein Feldweg zu dem ehemaligen Kinderferienheim. Auf den letzten Metern versperrt ein quer liegender Baum die »Akubuo Road«. Seit März 2004 ist das Heim Peeschen geschlossen. Auch die anderen »Dschungelheime« im Parchimer Landkreis wurden von der rot-roten Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern dichtgemacht, zuletzt die ehemalige Kaserne in Tramm.
Vor dem leer stehenden Ensemble von Baracken angekommen frösteln Chukwudi und sein kurdischer
Begleiter Farrad Kilic. »Hier ist es immer kalt«, sagt Chukwudi. »Das ist wegen der Tallage«, meint Kilic, nur wenige Stunden am Tag scheine die Sonne in den waldgesäumten Kessel, weswegen es selbst im Sommer nicht warm werde. Und still ist es, außer einem Vogel rührt sich nichts. Nur die fein säuberlich aufgereihten Mülltonnen erinnern daran, dass hier über ein Jahrzehnt lang Flüchtlinge aus der ganzen Welt leben mussten.
Neben einigen im Wald verstreuten Bungalows besteht das Heim aus zwei lang gestreckten Baracken mit dünnen Pappwänden, die auseinander fallen, sobald man dagegen tritt. Eine ebenfalls längliche, an einen Appellplatz erinnernde Freifläche bildet das Herzstück der Anlage.
In einer Ecke rostet eine Kinderwippe vor sich hin. Spielmöglichkeiten gab es kaum, selbst kicken konnte man schlecht auf dem von Wurzeln durchzogenen Boden.
»Über 3 000 Menschen habe ich hier über die Jahre kennen gelernt«, sagt Chukwudi auf dem Rundweg durch die ehemalige Sammelunterkunft. Sie kamen und gingen. Zu Beginn, Anfang der neunziger Jahre, kamen viele, und viele wurden in der Nacht von der Polizei abgeholt, um abgeschoben zu werden. Gegen Ende der Neunziger gab es immer weniger Neuzugänge, doch die
Polizei kam weiterhin nachts. Sie kam ausschließlich nachts, um den Widerstand gegen die Abschiebungen zu erschweren und damit die Kinder nichts mitbekamen. In Hochzeiten waren 450 Personen in Peeschen untergebracht.
Chukwudi erzählt, wie es damals zuging im »Dschungelheim«. Er zeigt die völlig vergammelten sanitären Anlagen, die nur selten funktionierenden Duschen, die Toiletten und Pissoirs, die einst extra niedrig für Kinder angebracht worden waren. Er berichtet von den ständigen Problemen mit dem Strom und der Heizung, die oft nur für wenige Stunden am Tag ihren Dienst taten. Chukwudi zeigt den »Waldsee« kurz hinter der letzten Baracke, der entstand, weil alle Abwässer des Heims einfach dorthin geleitet wurden.
Jetzt stehen die Baracken leer, überall sind Scheiben eingeschlagen und Türen eingetreten, Heizungsrohre abgerissen. Aus den Wänden hängen Stromkabel, an einigen Stellen kommt die Decke herunter. An allen Ecken und Enden schimmert schwarz-grün der Schimmel, den es hier auch schon gab, als die Flüchtlinge noch hier leben mussten. Ein starker modriger Geruch hängt in den Räumen und dreht einem den Magen um.
Nur einmal während der Runde muss Akubuo Chukwudi schmunzeln, als er sein altes Zimmer wieder entdeckt, gut zu erkennen an den vielen Aufklebern an der Eingangstür. »Kein Mensch ist illegal!« und »Fort mit dem Faschismus!« prangt da. In der Mitte der Tür klafft ein Loch. »Da wollte mir mal ein anderer Asylbewerber an die Wäsche«, erzählt er. Nervenzusammenbrüche, Krisen und Gewaltsituationen gehörten in Peeschen zum Alltag. Nachdem er sich gemeinsam mit Anderen für die Schließung des Heims eingesetzt hatte, sei er zur Zielscheibe geworden,
sagt Chukwudi. »Eines Abends, im Sommer 1999, hat jemand versucht, mein Zimmer und die ganze Baracke anzuzünden, indem er einen brennenden Stofffetzen durchs Fenster auf das Bett warf.« Nur durch Zufall konnte der Brand gelöscht werden. Die Polizei fand nie heraus, wer der Täter oder die Täterin war. »Der Einzige, den ich nach der Flucht draußen antraf, war der Wachmann, und der will nichts gesehen haben«, berichtet Chukwudi. »Wahrscheinlich war es der Wachmann selbst«, spekuliert er. Immerhin hätten seine Aktivitäten die SozialarbeiterInnen und Sicherheitskräfte den Job gekostet. Das sei angesichts des Alters der Betreffenden und der
Arbeitsplatzsituation in der Region kein zu unterschätzendes Tatmotiv, mutmaßen Chukwudi und
Kilic.
»Wie viele Leute kamen hierher, weil sie dachten,Deutschland sei ein Paradies«, merkt Kilic an. »Dabei gab es nur Füchse, Rehe und Wildschweine.« »Selbst ein Telefon gab es über Jahre nicht, dafür mussten wir hart kämpfen«, erzählt Chukwudi. Im Innern der Hauptbaracke hängen Kabel aus der Buchse, gleich neben dem Logo der Deutschen Telekom. Hier und da finden sich Kritzeleien der ehemaligen BewohnerInnen.
»Albany!« steht da. »Kinderzimmer ist geil!« lautet die einzige Botschaft, die die kleinsten der Flüchtlinge in ihrem Spielzimmer hinterlassen haben.
Seit März 2004 leben keine Flüchtlinge mehr im Dschungel von Peeschen. Bereits in der Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 1998 hatten die SPD und PDS vereinbart, alle Gemeinschaftsunterkünfte für AsylbewerberInnen außerhalb von Wohngebieten wegen der anhaltenden Proteste zu schließen. Eine Besetzung der »Akubuo Road«, die sich die Flüchtlinge als letztes Mittel des Widerstands vorgenommen hatten, musste nicht mehr in die Tat umgesetzt werden.
Dass die mecklenburgische Landesregierung die abgeschiedenen Heime schließt, ist kein reiner Akt der Menschlichkeit. Nur wenige Menschen schaffen es überhaupt noch, nach Deutschland zu kommen, um hier Asyl zu beantragen. 32 864 Menschen stellten von Januar bis November 2004 einen Asylantrag. Damit rangiert die Bundesrepublik nicht nur im hinteren Mittelfeld der EU-Länder, sondern unterbietet die niedrige Zahl des Vorjahres noch einmal um satte 30 Prozent.Es ist die niedrigste Zahl seit 1984. Zum Vergleich: Im Jahr 1992 beantragten über 400 000 Menschen die Aufnahme. Der starke Rückgang wirkt sich auf die Art der Unterbringung aus. Und das nicht zum
Besten der Flüchtlinge.
»Die gemeinnützigen Träger werden immer mehr rausgedrängt. Übrig bleiben die billigen Anbieter«,fasst Bernd Mesovic, politischer Referent bei der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, zusammen. Bis heute gebe es keine adäquaten Standards für die Unterbringung in Sammelunterkünften, die in der ganzen Republik gelten. Je nach Landesregierung fällt die
Unterbringung demnach auch verschieden aus. Während es in Berlin, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen schon seit längerer Zeit üblich ist, Flüchtlinge vornehmlich in privaten Wohnungen unterzubringen, bevorzugen Länder wie Bayern gerade wieder die zum Teil leer stehenden staatlichen Sammelunterkünfte.
Viele Flüchtlinge mit dem Status der Duldung, die nicht abgeschoben werden können und schon viele Jahre in Bayern leben und arbeiten, erhalten zur Zeit schriftliche Aufforderungen, in die Großunterkünfte zurückzukehren. »Heim auf Lebenszeit«, nennt Bernd Mesovic von Pro Asyl diese Politik angesichts der noch immer ausstehenden Bleiberechtslösung für Flüchtlinge mit dem Status der Duldung.
Zur Begründung ihrer Politik führt die bayerische Landesregierung die Wirtschaftlichkeit ins Feld. Gemeinschaftsunterkünfte seien billiger zu betreiben. Mit demselben Argument weist die Berliner Regierung Flüchtlingen Privatunterkünfte zu. Zahlen über die Kosten der Unterbringung in einzelnen Heimen sind nicht zu erfahren. Die Betreiberverträge unterliegen nicht ohne Grund dem Datenschutz. In den achtziger Jahren und zu Beginn der neunziger Jahre sei das »ein hoch korrupter Bereich« gewesen, sagt Bernd Mesovic.
Heruntergewirtschaftete Hotelketten hätten etwa zu dieser Zeit Flüchtlingsunterkünfte in Hessen
angeboten, um mit Hilfe der Einnahmen an Kredite zu kommen, die ihnen die Banken sonst verwehrt hätten.
»Dieselben Hotels sind heute gut funktionierende Wellness-Paradiese«, berichtet Mesovic, aufgemotzt mit dem Geld aus dem Asylgeschäft. Erst nachdem der hessische Rechnungshof im Jahr 1993 die Herabsetzung der Pauschalen pro Flüchtling angemahnt hatte, verlor das Business an Bedeutung.
Nach der Wiedervereinigung ging es im Osten ähnlich zu wie im Westen bis 1993. Über »Hinterzimmerverträge« sei oft die Nutzung ganzer Feriendörfer und Militärgelände samt Belegschaft für die Unterbringung von Flüchtlingen geregelt worden. Diese eigneten sich besonders für die Kontrolle und die Greifbarkeit der Flüchtlinge. Statistiken und Zahlen über die Art der Unterkünfte in den einzelnen Bundesländern und deren Qualität gibt es allerdings nicht. Fest stehe nur, »dass bei den derzeitigen Schließungen wieder mal die Interessen der Betroffenen gar nicht berücksichtigt werden«, sagt Bernd Mesovic von Pro Asyl.
Von außen wirkt die neue Unterkunft der Flüchtlinge in Parchim durchaus ansprechend. Dennoch wollten die Flüchtlinge lieber in den Wohnungen eines leer stehenden Plattenbaus in einem nahe gelegenen Dorf untergebracht werden. Daraus wurde nichts, weil die Dorfbevölkerung samt Bürgermeister Widerstand dagegen ankündigte.
Viele ihrer aktuellen Probleme haben aber auch schlicht nichts mit der Unterkunft zu tun. Derzeit geht es den Flüchtlingen darum, den Heimleiter loszuwerden. Es sei der gleiche, der sie bereits in Peeschen seit Jahren schlecht behandelt und seinen WidersacherInnen mit Abschiebung gedroht habe. Der »Tag der offenen Tür« Ende Januar, an dem LokalpolitikerInnen einen Blick auf das neue Heim werfen wollten, wurde von den politisch aktiven Flüchtlingen um Akubuo Chukwudi boykottiert, weil sie nicht in die Vorbereitungen einbezogen worden waren.
Sie kritisieren grundsätzlich die Unterbringung in Heimen, wo es wegen der üblichen Mehrfachbelegung der Zimmer nicht möglich sei, irgendeine Form von Privatleben zu führen. Ein Einzelzimmer wie Chukwudi haben nur wenige.
Die schicke Unterkunft hat bereits einen Namen bekommen. Die Flüchtlinge nennen sie »die weißgetünchte Grabstätte«.
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ASYLMAGAZIN 1-2/2005
Thüringen/Bremen: Aktionen gegen die Residenzpflicht
Vor dem Erfurter Landgericht hat der palästinensische Flüchtling Ahmed Sameer von der Initiative "The Voice Refugee" einen Erfolg gegen die Residenzpflicht erzielt. Sameer hatte mehrfach bewusst den ihm zugewiesenen Aufenthaltsbereich ohne "Urlaubsschein" verlassen und war dafür in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je drei Euro verurteilt worden.
Wie die Junge Welt berichtete, stellte das Landgericht nun am 15.12.2004 das Verfahren ohne Auflagen ein. Nach Einschätzung von Sameers Rechtsanwalt Ulrich Klinggräff war dies bundesweit der erste Fall, bei dem es trotz erwiesener Verstöße gegen die Residenzpflicht nicht zu einer Verurteilung kam. Im Verfahren war deutlich geworden, dass die zuständige Ausländerbehörde aufgrund einer Anweisung des thüringischen Innenministeriums Urlaubsscheine für Reisen "aus politischen Gründen" generell ablehnt. Diese Praxis wurde vom Landgericht dem Bericht zufolge als willkürlich gewertet.
In Bremen hat unterdessen nach einem Bericht der Frankfurter Rundschau der mittlerweile als asylberechtigt anerkannte Nigerianer Sunny O. freiwillig eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe angetreten, zu der er wegen eines Verstoßes gegen die Residenzpflicht im Jahr 2000 verurteilt worden war. Nachdem Rechtsmittel in Deutschland erfolglos geblieben waren, hat Sunny O. nun Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht.