Eng / Dt) Obligatory Residency on Trial - Part II
Protokolle: Residenzpflicht-Prozess am Landgericht Erfurt Ahmed
Residenzpflicht-Prozess am Landgericht Erfurt Ahmed Sameer’s zweiter Prozesstag in zweiter Instanz, 13.12.2002
Befragung der Zeugin Frau Steuer durch die Richterin
Richterin: Es geht hier um die Praxis der Urlaubsscheinvergabe bei Asylbewerbern. Inwieweit sind sie damit befasst?
Sachbearbeiterin: Ja, also ich mache meistens die Sprechstunde, wo die Asylbewerber vorsprechen, wenn sie einen Urlaubsschein haben möchten. Ich frag dann, wo sie hinmöchten und aus welchem Grund. Und wir halten uns eigentlich an die Richtlinien der Handakte, die Sie einsehen könnten. Über Urlaub gibt es eigentlich keine rechtliche Grundlage, also (darüber) wie viel Tage (gegeben werden sollen) ist nichts Konkretes festgelegt. Und die Handakte sagt da einige ... Detailles aus, eine Kann-Bestimmung, dass wir einen Urlaub erteilen können. Wir handhaben das bei uns in der ... Regel so, das ist eine interne Vereinbarung, dass wir einmal im Monat drei Tage Urlaub geben, es sei denn es sind Vorsprachen vor Gericht oder für Behördengänge usw., dann gibt’s natürlich einen Urlaubsschein.
Richterin: ... dann brauchen sie ja auch keinen.
Sachbearbeiterin: Die meisten kommen dann trotzdem und wollen einen haben.
Aber da gibt’s ja überhaupt keine Probleme.
Richterin: Warum machen sie einmal im Monat drei Tage, wer ist darauf gekommen?
Sachbearbeiterin: Das war eine interne Abmachung. Wir wollten die Asylbewerber gleichbehandeln, damit wir ungefähr sagen können, nur die drei Tage. Weil, es steht ja im Gesetz nichts konkretes drin, wie wir das handhaben sollen.
Richterin: Aus welchem Grund wird nun abgelehnt?
Sachbearbeiterin: Abgelehnt wird z.B., wenn einer schon Urlaub gehabt hat, weil er einen Freund besuchen wollte und so, und er kommt acht Tage später und sagt, „ich möchte wieder einen Urlaubsschein haben“, dann sagen wir „nein, Sie haben schon“...., wenn er nur einen Freund besuchen will, oder so. ... Das ist Gesetz und wir müssen das Gesetz vertreten.
Richterin: Frau Steuer, wenn jetzt einer einen Freund besuchen war und möchte jetzt eine Woche später an einer politischen Versammlung teilnehmen, wie würden sie das jetzt handhaben, als Beispiel.
Sachbearbeiterin: Politische Versammlungen sollten eigentlich auch erstmal so gehandhabt werden, dass die Möglichkeit des Umkreises, also im Bezirk die Möglichkeit (wahrgenommen wird). Ansonsten ist es auch so ne Entscheidungssache, die eigentlich ich mit meiner Fachdienstleiterin abspreche. Solche speziellen Sachen, über die drei Tage hinaus....., dann spreche ich das mit meiner Fachdienstleiterin ab... .
Richterin: Wie wird’s denn gehandhabt Frau Steuer. Wie würden sie denn entscheiden.
Sachbearbeiterin: In so einer speziellen Sache, wie gesagt, spreche ich das ab.
Richterin: Und was kommt dann da raus?
Sachbearbeiterin: Meistens ne Ablehnung. Das kann ich Ihnen sagen, die
Fachdienstleiterin sagt nein...
Richterin: Also gut, es kommt jetzt also eine Ablehnung, ja....... . Wie erklären sie, warum?
Sachbearbeiterin: wegen der politischen Sachen da eben (unverständlich), ja. Gerade sein Fall war, er wollte zum politischen Treffen nach Frankreich, damit hatte er vorgesprochen.
Richterin: Können Sie jetzt erst mal ganz kurz meine Frage beantworten.Auf ihn kommen wir gleich noch zu sprechen. Ich wollte fragen, wie sie das jetzt erklären, wenn es keinen Urlaub gibt. Wie machen sie das, jetzt rein technisch.
Sachbearbeiterin: Wenn.. (unverständlich)
Richterin: Doch können Sie. Frau Steuer, ich glaube, wir müssen hier
einfach mal zwei Schritte zurückgehen. Frau Steuer, was ist denn das, wenn Sie ihm sagen, er darf oder er darf nicht. Rein technisch gesehen. Ein Verwaltungsakt, da sind wir uns doch beide einig. So, und wenn einer einen Verwaltungsakt, den er beantragt nicht bekommt, was steht ihm denn dann zu? Nicht nur dem Herrn Sameer, also mir und Ihnen, wenn Sie zum Bauamt gehen oder dem Herrn Staatsanwalt, also allen, das hat jetzt nichts mit Asylbewerbern zu tun. Was steht ihnen denn zu?
Sachbearbeiterin: .....unverständlich..... .
Richterin: Kriegt er denn ne Rechtsmittelbelehrung in die Hand.
Sachbearbeiterin: Nein. .... unverständlich.... .
Richterin: Woher soll er denn das dann wissen, erzählen Sie ihm das?
Sachbearbeiterin: .. unverständlich...
Richterin: Aber einen Widerspruch haben sie noch nicht bekommen.
Sachbearbeiterin: Nein.
Richterin: Frau Steuer, womit ich ein bisschen ein Problem habe ist, dass Sie sagen – wir kommen gleich noch zur Handakte – aber eine Ermessensentscheidung, heißt schon, dass man in jedem Einzelfall dann auch prüfen muss, bevor man versagt oder gestattet. Es gibt ja Fälle, wo man sagt „nein, es geht jetzt nicht“, aber dann muss man das ja irgendwie begründen.
Sachbearbeiterin: ......, man muss auch unterscheiden.... , es gibt nicht nur immer strikt die drei Tage.
Richterin: In welchen Fällen gibt man denn über drei Tage.
Sachbearbeiterin: Ja zum Beispiel ... bei Familien mit Kindern, Mutter oder Vater, wo die Kinder hier als Asylbewerber sind, oder eben überhaupt hier leben oder krank sind oder eben wirklich einen Grund haben. ....., dann sagen wir: Menschliche Entscheidung. Und dann geben wir natürlich auch mehr Urlaub.
Richterin: Sagen Sie das auch bei politischen Sachen, also, wenn sich jemand politisch betätigen will?
Sachbearbeiterin: ....... Er ist oftmals gekommen (spricht von Ahmed Sameer) und wollte einen Urlaubsschein haben...
Richterin: Sie kennen den Herrn Sameer. Und der ist öfter bei Ihnen.
Sachbearbeiterin: Ja.
Richterin: Also der Herr Sameer ist öfter zu Ihnen gekommen, um einen Urlaubsschein zu beantragen.
Sachbearbeiterin: ...... Das eine mal weiß ich ganz genau, weil, da wollte er nach Frankreich. Da habe ich auch bei Frau ... nachgefragt, weil die Fachdienstleiterin ist. Und da hat sie gesagt: „Ins Ausland das geht ja gar nicht, weil, wenn er wieder einreist, dann verliert er seine Asylgrundlage.“
Richterin: Und erinnern Sie sich noch an andere Fälle?
Sachbearbeiterin: Nein. Man hat ja viele Leute und da erinnert man sich nicht an jeden einzelnen Fall... . Aber Sie erinnern sich, dass er öfter da war. Ja, er kommt ja immer, um seine Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern.
......
Richterin: Stehen in der Handakte Richtlinien oder Empfehlungen: Frau Seidel (andere Sachbearbeiterin, Zeugin am ersten Verhandlungstag) sagte uns, dass seinen keine Richtlinien, sondern das seien Empfehlungen.
Sachbearbeiterin: Nein, also meiner Meinung nach sind das richtige Richtlinien... .
Richterin verliest Auszug aus der Handakte:
Also, das ist die Anlage 6 zum Thema 5:
...Ausländerbehörden bei der Erteilung von Erlaubnissen beim Verlassen des
Geltungsbereichs der Aufenthaltsgestattung.... unverständlich.
Blatt 3 zur politischen Betätigung (Ermessensentscheidung): Hier ist zwischen Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) und der Gefahr der Schaffung nachträglicher Asylgründe abzuwägen. Nach § 37 Ausländergesetz besteht die Möglichkeit, politische Betätigung von Ausländern zu beschränken oder zu untersagen, wenn die Gesetze nicht beachtet werden. In
der Regel wird eine politische Betätigung auch im Geltungsbereich der
Aufenthaltsgestattung möglich sein. Während des Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung ist keine Verlassenserlaubnis zur politischen Betätigung zu erteilen, da der möglichen Schaffung von Nachfluchtgründen besonderes Gewicht zukommt. Eine solche Einschränkung während eines Zeitraumes von höchstens drei Monaten ist als verhältnismäßig anzusehen.
Richterin: Dass heißt, die politischen Betätigungen, wenn ich das jetzt richtig verstehe vom Lesen her wird eher abgelehnt. Ich meine in (nennt Landkreis: wie Eisershausen oder Albershausen) ist die Möglichkeit der politischen Betätigung nicht wirklich prickelnd, ne.
Sachbearbeiterin: Was soll ich jetzt dazu sagen?
Richterin: Ist nicht wichtig. Es gibt doch Orte, wo die politische
Aktivitäten vielleicht größer sind, ob das nun Erfurt oder Jena ist.... .
.....
Richterin: Bei der Ablehnung eines Urlaubsscheines muss es eine schriftliche Begründung geben. Sie müssen bei einer Ermessensentscheidung,den Grund wissen, warum der Herr A das bekommt und der Herr B nicht.... .
Befragung der Zeugin Steuer durch den Anwalt Klinggräff
Anwalt: Haben Sie überhaupt schon mal einem Ausländer, der nach einem sogenannten Urlaubsschein gefragt hat, um sich an einer politischen Aktion zu beteiligen, einen Urlaubsschein ausgestellt.
Zeugin: Kann ich nicht sagen.
Anwalt: Kann es sein, dass es das noch überhaupt nicht gegeben hat, dass ein Ausländer.... Zeugin unterbricht.
Zeugin: Das möchte ich auch nicht sagen......
Anwalt: Kann ich daraus schließen, dass, wenn es das überhaupt jemals irgendwann gegeben haben sollte, dass es eine ganz extreme Ausnahme war.
... also bei einer politischen Geschichte, also z.B. Beteiligung an einer Demonstration.
Zeugin: .... Einmal haben wir die Information vom Innenministerium bekommen ...., wenn die Leute zu dieser politischen Veranstaltung wollen, dann können wir Urlaub geben.
Anwalt: Wann war das genau?
Zeugin: Das kann ich Ihnen jetzt aus dem Kopf nicht sagen, aber ich weiß, das war schon mal so.
Anwalt: Hatten Sie speziell da nachgefragt?
.....
Anwalt: Haben Sie denn eine Ahnung, welche Art von politischer Betätigung mein Mandant macht?
Zeugin: Nein.
Anwalt: Die Verwaltungsrichtlinie lautet: Abwägung zwischen auf der einen Seite "Recht auf freie Meinungsäußerung" und auf der anderen Seite "Schaffung von Nachfluchtgründen". Müssten Sie da nicht eigentlich, wenn sie über so einen Urlaubsscheinantrag entscheiden ... , genau kucken, was ist das eigentlich für eine politische Aktion? Wissen Sie überhaupt.... Zeugin unterbricht?
Sachbearbeiterin: Ich weiß sowieso nicht, was er macht ....
Anwalt: Zu Frankreich gab’s mal was... .
Sachbearbeiterin: Ja, da war was und da hab ich eben nachgefragt, weil es auch nicht in meinem Ermessen ist, das zu entscheiden.... .
Anwalt: Aber wenn die Entscheidung nach den Vorgaben des Innenministeriums sein sollte, zu verhindern, dass Nachfluchtgründe geschaffen werden, dann müssten Sie sich doch eigentlich fragen, was ist das für eine politische Aktion. .... . Anders gefragt, wissen Sie überhaupt, wann Nachfluchtgründe geschaffen werden?
Sachbearbeiterin: ... ich weiß nicht was Sie damit jetzt....
Anwalt: Zum Beispiel Beteiligung bei Aktionen gegen die sogenannte Residenzpflicht, ob ein Asylbewerber damit Nachfluchtgründe schafft oder nicht, dass ist Ihnen nicht klar, oder?
Sachbearbeiterin: Nein.
Anwalt: Ganz allgemein: Nachfluchtgründe werden im Verfahren dann angenommen, wenn jemand hier in besonders extremer ... Art und Weise politische Aktivitäten macht zum Ersten, und zum Zweiten, das Aktivitäten sind, wo man davon ausgehen muss, dass durch diese Aktivitäten bei einer Abschiebung die Personen dann in ihrer Heimat verfolgt werden könnten. Der Klassiker sind Demonstrationen, militante Demonstrationen vielleicht auch noch, vor der eigenen Botschaft... .
Sachbearbeiterin: Das ist mir klar.
Anwalt: Wo soll dann so eine beispielsweise bei Demonstrationen zur Abschaffung der Residenzpflicht sein?
Sachbearbeiterin: Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Anwalt: Sie machen gar nicht so eine konkrete Abwägung. Sozusagen, hier ist mal eine politische Aktion, die könnte einen Nachfluchtgrund ergeben,und hier ist ne andere die....
Sachbearbeiterin: Er war eigentlich der Einzige, der danach gefragt hat, also, was mir bekannt ist. ..... können wir ja nicht nachvollziehen.
Anwalt: Die wissen, dass sie das (Urlaubsschein wegen politischer Betätigung) nicht kriegen würden, wahrscheinlich. Wenn Sie selber sagen, das wird ausgesprochen restriktiv gehandhabt... .
.....
Anwalt: Aber Sie unterscheiden doch Urlaub beispielsweise, ob jemand Freund/Freundin oder Familienangehörige besucht, wo Sie sagen, das würden Sie eher liberal handhaben, also da würden Sie diese drei Tage Monat potenziell geben. Und, wenn es dann beispielsweise um politische Aktivitäten geht eher zurückhaltend restriktiv, wenn überhaupt, dann erstmal mit Vorgesetzten sprechen. So sieht’s aus. Was ist eigentlich
besser daran an der Möglichkeit, einen Urlaubsschein zu geben, einen Verwandten zu besuchen, als an einer Demonstration teilzunehmen. Wird das einfach nicht so gerne gesehen, dass sich Asylbewerber politisch betätigen?
Sachbearbeiterin: Das ist schon so.
Anwalt: Das ist nun der Hintergrund.
Sachbearbeiterin: Ja.
Anwalt: Es wird als Störung auch empfunden?
Sachbearbeiterin: Das ist schon so erst mal, ein bisschen .... .
....
Anwalt: Ich weiß, Sie sind in einer etwas unglücklichen Rolle hier heute,
das seh ich ja auch ein, ja. Aber, diese Maßgaben, die vom
Innenministerium gekommen sind, die würden Sie schlicht so verstehen, dass
politische Aktivitäten von Asylbewerbern tendenziell unerwünscht sind. ...
Die dürfen vielleicht zur Woche des ausländischen Mitbürgers hingehen, wenn die ... im Landkreis stattfindet, aber Berlin z.B. das ist eher nicht so angesagt.
Sachbearbeiterin: Das kann zutreffen.
Anwalt: Wenn ich mir jetzt die Ausländerakte von meinem Mandanten angucken würde, wann und wie oft er Urlaubsscheine beantragt hat. Sie haben ja gesagt, es gibt keine schriftliche Ablehnung, machen Sie einen Vermerk in die Akte?
Sachbearbeiterin weist auf die Erwähnung der beantragte Frankreichreise hin.
Anwalt belehrt Sachbearbeiterin, dass es ein Irrtum sei, dass bei Auslandsreisen, Asylgründe in Deutschland aufgehoben würden, nennt das Beispiel von jugendlichen Mandanten, Asylbewerbern, denen Klassenfahrten ins Ausland genehmigt wurden, ohne dass deren Asylverfahren beeinträchtigt wurde.
Anwalt weist ebenfalls darauf hin, dass für die französischen Behörden die
nichtgenehmigt Reise von Ahmed Sameer nach Frankreich keinerlei Problem darstellte: Er erhielt ein mehrtägiges Visum.
Verhandlungspause
Richterin: .... Ermessensentscheidungen (werden) so nicht getroffen, wo sie nötig sind. Das Gericht regt an Ihr Verfahren nach $153 StPO wegen geringer Schuld einzustellen. Die Staatsanwaltschaft würde einem solchen Verfahren zustimmen.
Anwalt: Auch mein Mandant stimmt dem zu.
Richterin: Dann ergeht folgender Beschluss. Das Verfahren wird gemäß $153 StPO wegen geringer Schuld eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last. ...
Beschlossen und verkündet. Herr Sameer, damit sind sie nicht vorbestraft.
... Das Verfahren ist eingestellt. Und an Sie noch folgendes: Ich habe mit dem Bundesamt für Asyl telephoniert, Ihre Akten befinden sich nicht in Jena, sondern in Nürnberg, falls Sie die suchen... . Ich habe eine Zusage bekommen, binnen drei Wochen wird eine Entscheidung (über Ihr Asylverfahren) eintreffen. Wie die aussieht weiß ich nicht, dass darf er mir auch am Telephon nicht sagen.
Richterin rät, grundsätzlich immer verwaltungsrechtliche Schritte einzuleiten, wenn ein Urlaubsschein abgelehnt wird: Und solle sofort,wenn der Urlaub abgelehnt wird auch Eilentscheidung beim Verwaltungsgericht beantragt werden. Nur wenn das in großen Mengen
geschehe, würde auch ein Nachdenken über dieses Gesetz einsetzen. ....
empfiehlt den rechtsstaatlichen Weg zu gehen... .
Anwalt: .... lobt die Einsichtigkeit des Gerichtes in die
Argumentationslinien der Verteidigung. Informiert über Notwendigkeit der Abschaffung des Gesetzes der Residenzpflicht. Erwähnt Aufbauschen der „Ausländer-Kriminalstatistik“ durch die Residenzpflicht. Erläutert die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, die bis 1936 zurückgeht. Gesetz diene der Abschreckung von Asylbewerbern.
Weist auf Stellungnahme UNHCR hin: „Der UNHCR hat, als dieses Gesetz im Jahre 1982 neu, in einem etwas anderes Wortlaut in Gesetzesform gegossen worden ist, folgendes gesagt: „In Deutschland gibt es ein System, dass durch Zwangsinternierung in Zentren, ernsthafte Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Arbeitsverbot bei gleichzeitiger Verpflichtung zu
gemeinnützigen Diensten und Nichtanerkennung der Familieneinheit in Europa ein einzigartiges System zur Abschreckung von Asylbewerbern zu Tage gebracht hat.“
Protokoll entspricht dort, wo immer möglich dem Wortlaut. Trotz aller Bemühung den tatsächlichen Wortlaut wiederzugeben: für genaue Entsprechung keine Garantie! Die Akustik im Gerichtssaal war schlecht. Besonders die Zeugin, die ja mit dem Rücken zum Publikum saß, war schwer zu verstehen.
Zusammenfassungen durch die Protokollantin und (besonders) unsichere Wortlaute sind kursiv gesetzt.
www.thevoiceforum.org
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RESIDENZPFLICHT ERNEUT VOR GERICHT AM 13.12.04
Presserklärung betr. Prozess gegen den palästinensischen Menschenrechtsaktivisten Ahmed Sameer wegen mehrmaliger Verletzung der Residenzpflicht
Am Mittwoch, den 8.Dezember, wurde in zweiter Instanz vor dem Landgericht Erfurt die Anklage gegen den palästinensischen Menschenrechtsaktivisten Ahmed Sameer wegen mehrmaliger Verletzung der Residenzpflicht verhandelt. Dieser wurde im Juni diesen Jahres vom Amtsgericht Gotha zu einer Geldstrafe von 150.- Euro bzw. 50 Tagen Gefängnis (Tagessätze à 3 Euro) verurteilt. Gegen diesen Beschluss hatte der Angeklagte Berufung
eingelegt.
Die Residenzpflicht wurde 1982 im deutschen Asylverfahrensgesetz
verankert. Danach dürfen Flüchtlinge, die sich im Asylverfahren befinden, den Landkreis ihrer Aufnahmeeinrichtung ohne verwaltungsrechtliche Genehmigung, nicht verlassen. Da die Vergabepraxis dieser Urlaubsscheine mitunter restriktiv und willkürlich gehandhabt wird, stellt dieses Gesetz eine starke Einschränkung der Bewegungsfreiheit für alle Asylsuchenden dar. Ein ähnliches Gesetz existierte schon 1938. Nach der Ausländerpolizeiverordnung des Reichsgesetzblattes Nr.132, §1-2, wurden Ausländer, die ihre Landkreise ohne Genehmigung verliessen, zu einer Geldstrafe und/oder Gefängnis verurteilt.
Der aus Jenin stammende Sameer war 2002 nach Deutschland gekommen und hatte politisches Asyl beantragt. Seitdem setzte er sich immer wieder einerseits gegen die Ausgrenzungen von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen in Deutschland und andererseits für eine friedliche Lösung des Konfliktes zwischen Israel und Palästina u.a. in Zusammenarbeit mit israelischen AktivistInnen ein.
Der Fall Sameer fand Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Etwa 70 Menschen, darunter JournalistInnen, waren bei der Verhandlung anwesend. Vor dem Landgericht Erfurt bestritt Sameer gegenüber der Vorsitzenden keinen der ihm vorgeworfenen Straftatbestände bezüglich der Residenzpflicht. Auch machte er gleich zu Beginn des Prozesses unmissverständlich klar, dass er dieses Sondergesetz für einen Eingriff in die natürlichen und verfassungsmässigen Rechte der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit hält. Er betonte, dass es ihn bei seiner Ankunft in Deutschland sehr überrascht habe, solche restriktiven Bedingungen in dem Land vorzufinden, in dem er Schutz vor den lebensverhältnissen in Palästina unter der israelischen Besatzung gesucht hatte. Im weiteren Verlauf des Prozesses machte er auf die sozialen Bedingungen in den Flüchtlingsheimen und -unterkünften aufmerksam, welche die
Kriminalisierung der Flüchtlinge zur Folge hätten. So stellte Sameer fest, dass er den gesamten Prozess der Asylbewerbung für „eine Form der organisierten Repression gegenüber Flüchtlingen und MigrantInnen“ hielte, die nur der Abschreckung und der Kontrolle dienen. Des weiteren zeigte er die willkürliche Vergabepraxis von Urlaubsscheinen der Ausländerbehörde Gotha auf.
Hierzu wurde Frau Birgitt Seidl, Beamtin an der Ausländerbehörde Gotha, in den Zeugenstand gerufen, um rauszufinden, ob die Vergabepraxis der Urlaubscheine tatsächlich so restriktiv sei, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit des Angeklagten damit eingeschränkt werden.
Bei der Befragung der Zeugin wurde zunehmend klar, dass den Flüchtlingen nur in Ausnahmefällen mehr als einmal im Monat und länger als drei Tage „Urlaub“ gewährt wird. Klare Weisungsrichtlinien durch das Innenministerium Thüringen bestehen zudem nicht.
Da die Zeugin aber nur im Falle der Urlaubsvertretung die Urlaubsscheine für AsylbewerberInnen bearbeitet, entschied die Prozessvorsitzende in Absprache mit dem Staatsanwalt und dem Verteidiger Ulrich von Klinggräf den Prozess am kommenden Montag, den 13. Dezember, fortzuführen, um als weitere Zeugen die Hauptverantwortliche der Ausländerbehörde Gotha bei der Vergabe von Urlaubsscheinen und betroffene Asylbewerber laden zu können.
Nach dem Prozess fand auf dem Domplatz von Erfurt eine Demonstration gegen Residenzpflicht und andere Sondergesetze für Flüchtlinge mit etwa hundert TeilnehmerInnen aus Berlin, Weimar und Erfurt statt.
Der Fall Sameer steht nicht alleine. Am 10. Dezember muss der
nigerianische Sonny Omwenyeke (The Voice – Refugee Forum; http://www.thecaravan.org) seine 15tägigen Gefängnishaft wegen Verletzung der Residenzpflicht antreten. Andere Verfahren gegen Flüchtlinge, welche die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit nicht hinnehmen, wie Janak Pathak aus Lübbecke (Nordrhein-Westfalen), Cornelius Yufanyi aus Göttingen und Akubo Chukwudi in Parchim – Mecklenburg - Vorpommern, gelten als Beispiele für die staatliche Repression aber auch für den aktiven
Widerstand der Flüchtlingen selbst.
Die Fortführung des Prozesses gegen Ahmed Sameer findet am 13. Dezember um 9 Uhr im Sitzungssaal E24 im Landgericht Erfurt statt.
DIE INITIATIVE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTINNEN AUS BERLIN
Für weitere Informationen: www.thevoiceforum.org
Ahmed Sameer (0173/8463038), Osaren Igbignoba (0176/24568988)
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Richterin will weitere Zeugen laden
Prozeß in Erfurt gegen einen Flüchtling wegen Verletzung der
Residenzpflicht geht in die zweite Runde
Tim Zülch
Unter dem Slogan »Ich bin Ahmed« machten sich am Mittwoch etwa 50
Antirassisten zum thüringischen Oberlandesgericht in Erfurt auf, um den Flüchtling Ahmed Sameer zu unterstützen. Sameer soll die Residenzpflicht, die Asylbewerbern das Verlassen des Landkreises, in dem sich ihre Aufnahmestelle befindet, nur mit einer Bescheinigung der Ausländerbehörde erlaubt, insgesamt drei Mal verletzt haben. Der Aktivist der Flüchtlingsorganisation »The Voice Refugee Forum« steht zu seinem »Vergehen«: »Wir kämpfen politisch gegen die Residenzpflicht, wie kann ich da Urlaubsscheine beantragen? Die Regelung verletzt mein Recht auf politische Betätigung.«
Die angereisten Unterstützerinnen und Unterstützer mußten strenge
Sicherheitskontrollen über sich ergehen lassen. Taschen wurden kontrolliert und die Besucher mußten sich nach Waffen abtasten lassen. Später im Schwurgerichtssaal zeigte sich die Richterin dann versöhnlicher: »Ich verstehe Sie ja, aber ein Gericht ist die falsche Adresse, um Gesetze zu ändern«, versuchte sie Sameer zu belehren. Sein Verteidiger Ulrich von Klinggräff führte hingegen aus: »Es gibt Möglichkeiten, meinen Mandanten freizusprechen«. Er berichtete von einem Präzedenzfall, bei dem der Richter einen »übergesetzlichen Notstand« reklamiert hatte, da die Grundrechte des Angeklagten durch die Residenzpflicht verletzt worden seien.
Schließlich wurde eine Angestellte der Ausländerbehörde zur Praxis der Vergabe von Urlaubsscheinen befragt. Da sie die Bescheinigungen nur aushilfsweise ausstellt, konnte sie wenig konkrete Angaben machen. Ja, es käme zu Ablehnungen, aber die Gründe seien unterschiedlich, erklärte sie. Wieviele Ablehnungen es gebe und warum, wisse sie nicht. Da die Bescheide nur mündlich ausgesprochen würden, gebe es keine Erfassung. Für diese Praxis konnte Richterin S. kein Verständnis aufbringen: Die Ablehnung eines Urlaubsscheins sei ein belastender Verwaltungsakt. Daher müsse es auch einen Ablehnungsbescheid samt Angabe von Gründen und Rechtsbehelfsbelehrung geben. Nach kurzer Pause verkündete die Richterin, daß der Prozeß fortgesetzt werden müsse und sie die hauptamtlichen Ausstellerinnen der Urlaubsscheine als Zeuginnen laden wolle. Im Anschluß an die Verhandlung fand eine Demonstration durch Erfurt statt. Immer wieder erschallte der Ruf: »Ich bin Ahmed!«
* Der Prozeß wird am Montag, dem 13. Dezember, um 09:00 Uhr vor dem Oberlandesgericht in Erfurt fortgesetzt.
Für weitere Informationen: siehe auch: www.thevoiceforum.org
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Obligatory Residency on Trial - Part II
Contents:
1 – The Obligatory Residency Law on Trial – Part II
2 – Press Release: Obligatory Residency Trial Postponed
Never Again? – Again! Obligatory Residency Law on Trial – Part II
Ahmed – 1 Obligatory Residency Law – 0
Second Protest Action in Erfurt in, in front of and around the Federal Court of Thueringen,
Monday, 13 December 2004, 9am - Landesgericht Erfurt – Domplatz 37
The bus will be full (again)!!!
Departure: Ostbahnhof (go out of the front entrance and walk down to the right until you see the bus) – Sunday 6pm – Please bring sleeping bags
In the trial against the Obligatory Residency Law, brought to the Federal Court of Thueringen by the Palestinian human rights activist Ahmed Sameer, an important step was taken in the struggle against this racist and inhuman law.
The process, which began on Wednesday, was postponed until Monday, since the authority of the Foreigner Office in charge of denying permissions to travel (Urlaubscheine) will be called as a witness. Although we do not expect a positive decision to come out of the case, the trial itself turned out in favor of Ahmed; the judge gave quite a lot of room for the political discussion about the Obligatory Residency Law and the only witness invited to appear by the Attorney General of the State of Thueringen, a bureaucrat from the Foreigner Office, quickly and thoroughly discredited herself.
In total, more than 70 people joined in the trial for a collective condemnation of the Obligatory Residency Law. The judge, the police and the city of Erfurt were completely taken by surprise. Though at first the police tried to avoid the entrance into the court of all non-Germans,threatening to write down all of their names and to check if they are in violation of the foreigner laws, the demonstrators and supporters of Ahmed managed to convince the authorities that this was unacceptable.
Following the trial, a demonstration was held with the participation of over one hundred Ahmeds.
Now it is important that we are even more people on Monday than we were on Wednesday. The postponement of the trial could be understood as an attempt to carry on with the process without so many observers, as the majority made a four hour trip from Berlin just to attend the trial. This cannot happen! Therefore we call on all groups and individuals to come out and support Ahmed in his fight against the Obligatory Residency Law.
It is important that there is not one empty seat on the bus! We must show them that there are many, many Ahmeds, and not one of them accepts this racist law!
There are still seats available on the bus. If you would like to travel with us to Erfurt, please call Ahmed (0173-8463038) so that we can calculate the number of people who are coming and how many buses we need.
There are millions of Ahmed!!! I am Ahmed!!!
Press Release II
Berlin, 9 December 2004
OBLIGATORY RESIDENCY LAW ON TRIAL
Press Release: Palestinian Human Rights Activist Ahmed Sameer Again Before the Federal Court for Numerous Breaches of the Obligatory Residency Law
On Wednesday, the 8th of December, the appeal of the Palestinian human rights activist Ahmed Sameer was taken before the Federal Court of Thueringen. Mr. Sameer has charged for having been controlled three times by the police and deemed to be in violation of the Obligatory Residency Law. In June of this year the Admistrative Court of Gotha found him guilty and ordered him to pay a fine of 150 euros or spend 50 days in jail. Together with his lawyer Ulrich von Klinggräff, Mr. Sameer appealed
the decision to the Federal Court.
The Obligatory Residency Law existed in the same form under another name during the time of the Hitler regime, which issued a police decree in 1938 stating that all foreigners who left their district without first gaining the authorization of the foreigner police would be either punished with a fine or imprisoned. Like its predecesor, this law was
re-introduced in 1982 as part of the Asylum Procedure Law and stipulates that refugees may not travel outside of their assigned districts without prior approval of the authorities. As the decision whether or not to give out permission to travel outside of the assigned districts is both restrictive and arbitrary, the Obligatory Residency Law, in violation of both the Geneva Convention and the German Constitution, represents a clear restraint of a refugees freedom of movement, assembly and religion.
Ahmed Sameer fled from Jenin city in the Occupied Territories of the West Bank and arrived in Germany in 2002. Since that time he has been constantly active in the struggle for the rights of asylum seekers in Germany as well as working closely together with Israeli peace activists for a peaceful solution to the conflict in Palestine.
The case of Mr. Sameer has received much public attention. For the first part of the trial on Wednesday, around 70 people, among them journalists,were present. Asked by the judge if he is aware of the law and whether or not he was indeed in violation of the law, Mr. Sameer responded affirmatively. He made very clear from the beginning of the process that this special law for asylum seekers is an infringement of a refugee’s fundamental and constitutional right to freedom of movement and assembly.
Ahmed Sameer emphasized that, upon coming to Germany, he was very shocked to find such restrictive conditions in the very country where he had come to seek refuge from the violation of his rights in the Occupied Territories. He later went on to denounce how the social conditions under which refugees are forced to live in the housing blocks often convert the asylum seekers into criminals, adding that the complete process of soliciting asylum in Germany can only be understood as “a form of organized repression for refugees and migrants,” which only serve to deter and control refugees. Finally, Mr. Sameer denounced the arbitrary nature employed by the Foreigner Offce in the granting or denying of permission to leave the assigned district of Gotha.
Following Mr. Sameer’s intervention, Ms. Birgitt Seidl from the Foreigner Office in Gotha was called to the stand by the Attorney General as a witness in Ahmed Sameer’s process against the Obligatory Residency Law.In order to determine whether or not the law does in fact represent a restriction of the freedom of movement and assembly, she was questioned about the policies of granting or denying permission. By the questioning it came increasingly clear that the general practice of the Foreigner Office is to grant refugees permission to travel for only three days at a time over a one month period. Apparently, there is no decree or official policy which determines this but instead is determined on the spot and no official explanation is given. Since Ms. Seidl is not the main person responsible for granting or denying permission, the court process was postponed until Monday, the 13th of December, in order to invite the director of the Foreigner Office of Gotha to answer questions regarding the praxis of giving out permissions.
Following the trial, a demonstration, which left from the court and went through the center of Erfurt, took place against the Obligatory Residency Law and other special discriminatory practices. There were approximately 100 demonstrators from Berlin, Weimar and Erfurt.
The case of Ahmed Sameer is not an isolated case. On the 10th of December, the Nigerian activist Sonny Omwenyeke (The Voice – Refugee Forum) will go to prison for fifteen days for refusing to pay the fines related to the Obligatory Residency Law. Other judicial processes are currently underway against other activists from The Voice – Refugee Forum, such as the case of the Nepalese activist Janak Pathak, Camerooner Cornelius Yufanyi and the Nigerian Akubo Chukwudi, who is the most well-known activist for refugee rights in all of Germany.
The continuation of Mr. Sameer’s trial will be held on Monday, the 13th of December, at 9am in the Federal Court of Erfurt.
Für weitere Informationen:
The Voice – Refugee Forum
Ahmed Sameer (0173/8463038), Osaren Igbignoba (0176/24568988)
www.thevoiceforum.org
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