Ahmed gewinnt gegen Residenzpflicht
-Presse: Süddeutsche Zeitung, 23.12.2004
Keine Bewegung! Die Residenzpflicht verletzt die Grundrechte von Asylbewerbern in Deutschland
-Im Prozess gegen Residenzpflicht hat Ahmed gewonnen!!!!!
-Protokolle: Residenzpflicht-Prozess am Landgericht Erfurt,13.12.2004
Protokolle: Residenzpflicht-Prozess am Landgericht Erfurt Ahmed Sameer’s zweiter Prozesstag in zweiter Instanz, 13.12.2004
Befragung der Zeugin Frau Steuer durch die Richterin
Richterin: Es geht hier um die Praxis der Urlaubsscheinvergabe bei Asylbewerbern. Inwieweit sind sie damit befasst?
Sachbearbeiterin: Ja, also ich mache meistens die Sprechstunde, wo die Asylbewerber vorsprechen, wenn sie einen Urlaubsschein haben möchten. Ich frag dann, wo sie hinmöchten und aus welchem Grund. Und wir halten uns eigentlich an die Richtlinien der Handakte, die Sie einsehen könnten. Über Urlaub gibt es eigentlich keine rechtliche Grundlage, also (darüber) wie viel Tage (gegeben werden sollen) ist nichts Konkretes festgelegt. Und die Handakte sagt da einige ... Detailles aus, eine Kann-Bestimmung, dass wir einen Urlaub erteilen können. Wir handhaben das bei uns in der ... Regel so, das ist eine interne Vereinbarung, dass wir einmal im Monat drei Tage Urlaub geben, es sei denn es sind Vorsprachen vor Gericht oder für Behördengänge usw., dann gibt’s natürlich einen Urlaubsschein.
Richterin: ... dann brauchen sie ja auch keinen.
Sachbearbeiterin: Die meisten kommen dann trotzdem und wollen einen haben.
Aber da gibt’s ja überhaupt keine Probleme.
Richterin: Warum machen sie einmal im Monat drei Tage, wer ist darauf gekommen?
Sachbearbeiterin: Das war eine interne Abmachung. Wir wollten die Asylbewerber gleichbehandeln, damit wir ungefähr sagen können, nur die drei Tage. Weil, es steht ja im Gesetz nichts konkretes drin, wie wir das handhaben sollen.
Richterin: Aus welchem Grund wird nun abgelehnt?
Sachbearbeiterin: Abgelehnt wird z.B., wenn einer schon Urlaub gehabt hat, weil er einen Freund besuchen wollte und so, und er kommt acht Tage später und sagt, „ich möchte wieder einen Urlaubsschein haben“, dann sagen wir „nein, Sie haben schon“...., wenn er nur einen Freund besuchen will, oder so. ... Das ist Gesetz und wir müssen das Gesetz vertreten.
Richterin: Frau Steuer, wenn jetzt einer einen Freund besuchen war und möchte jetzt eine Woche später an einer politischen Versammlung teilnehmen, wie würden sie das jetzt handhaben, als Beispiel.
Sachbearbeiterin: Politische Versammlungen sollten eigentlich auch erstmal so gehandhabt werden, dass die Möglichkeit des Umkreises, also im Bezirk die Möglichkeit (wahrgenommen wird). Ansonsten ist es auch so ne Entscheidungssache, die eigentlich ich mit meiner Fachdienstleiterin abspreche. Solche speziellen Sachen, über die drei Tage hinaus....., dann spreche ich das mit meiner Fachdienstleiterin ab... .
Richterin: Wie wird’s denn gehandhabt Frau Steuer. Wie würden sie denn entscheiden.
Sachbearbeiterin: In so einer speziellen Sache, wie gesagt, spreche ich das ab.
Richterin: Und was kommt dann da raus?
Sachbearbeiterin: Meistens ne Ablehnung. Das kann ich Ihnen sagen, die
Fachdienstleiterin sagt nein...
Richterin: Also gut, es kommt jetzt also eine Ablehnung, ja....... . Wie erklären sie, warum?
Sachbearbeiterin: wegen der politischen Sachen da eben (unverständlich), ja. Gerade sein Fall war, er wollte zum politischen Treffen nach Frankreich, damit hatte er vorgesprochen.
Richterin: Können Sie jetzt erst mal ganz kurz meine Frage beantworten.Auf ihn kommen wir gleich noch zu sprechen. Ich wollte fragen, wie sie das jetzt erklären, wenn es keinen Urlaub gibt. Wie machen sie das, jetzt rein technisch.
Sachbearbeiterin: Wenn.. (unverständlich)
Richterin: Doch können Sie. Frau Steuer, ich glaube, wir müssen hier
einfach mal zwei Schritte zurückgehen. Frau Steuer, was ist denn das, wenn Sie ihm sagen, er darf oder er darf nicht. Rein technisch gesehen. Ein Verwaltungsakt, da sind wir uns doch beide einig. So, und wenn einer einen Verwaltungsakt, den er beantragt nicht bekommt, was steht ihm denn dann zu? Nicht nur dem Herrn Sameer, also mir und Ihnen, wenn Sie zum Bauamt gehen oder dem Herrn Staatsanwalt, also allen, das hat jetzt nichts mit Asylbewerbern zu tun. Was steht ihnen denn zu?
Sachbearbeiterin: .....unverständlich..... .
Richterin: Kriegt er denn ne Rechtsmittelbelehrung in die Hand.
Sachbearbeiterin: Nein. .... unverständlich.... .
Richterin: Woher soll er denn das dann wissen, erzählen Sie ihm das?
Sachbearbeiterin: .. unverständlich...
Richterin: Aber einen Widerspruch haben sie noch nicht bekommen.
Sachbearbeiterin: Nein.
Richterin: Frau Steuer, womit ich ein bisschen ein Problem habe ist, dass Sie sagen – wir kommen gleich noch zur Handakte – aber eine Ermessensentscheidung, heißt schon, dass man in jedem Einzelfall dann auch prüfen muss, bevor man versagt oder gestattet. Es gibt ja Fälle, wo man sagt „nein, es geht jetzt nicht“, aber dann muss man das ja irgendwie begründen.
Sachbearbeiterin: ......, man muss auch unterscheiden.... , es gibt nicht nur immer strikt die drei Tage.
Richterin: In welchen Fällen gibt man denn über drei Tage.
Sachbearbeiterin: Ja zum Beispiel ... bei Familien mit Kindern, Mutter oder Vater, wo die Kinder hier als Asylbewerber sind, oder eben überhaupt hier leben oder krank sind oder eben wirklich einen Grund haben. ....., dann sagen wir: Menschliche Entscheidung. Und dann geben wir natürlich auch mehr Urlaub.
Richterin: Sagen Sie das auch bei politischen Sachen, also, wenn sich jemand politisch betätigen will?
Sachbearbeiterin: ....... Er ist oftmals gekommen (spricht von Ahmed Sameer) und wollte einen Urlaubsschein haben...
Richterin: Sie kennen den Herrn Sameer. Und der ist öfter bei Ihnen.
Sachbearbeiterin: Ja.
Richterin: Also der Herr Sameer ist öfter zu Ihnen gekommen, um einen Urlaubsschein zu beantragen.
Sachbearbeiterin: ...... Das eine mal weiß ich ganz genau, weil, da wollte er nach Frankreich. Da habe ich auch bei Frau ... nachgefragt, weil die Fachdienstleiterin ist. Und da hat sie gesagt: „Ins Ausland das geht ja gar nicht, weil, wenn er wieder einreist, dann verliert er seine Asylgrundlage.“
Richterin: Und erinnern Sie sich noch an andere Fälle?
Sachbearbeiterin: Nein. Man hat ja viele Leute und da erinnert man sich nicht an jeden einzelnen Fall... . Aber Sie erinnern sich, dass er öfter da war. Ja, er kommt ja immer, um seine Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern.
......
Richterin: Stehen in der Handakte Richtlinien oder Empfehlungen: Frau Seidel (andere Sachbearbeiterin, Zeugin am ersten Verhandlungstag) sagte uns, dass seinen keine Richtlinien, sondern das seien Empfehlungen.
Sachbearbeiterin: Nein, also meiner Meinung nach sind das richtige Richtlinien... .
Richterin verliest Auszug aus der Handakte:
Also, das ist die Anlage 6 zum Thema 5:
...Ausländerbehörden bei der Erteilung von Erlaubnissen beim Verlassen des
Geltungsbereichs der Aufenthaltsgestattung.... unverständlich.
Blatt 3 zur politischen Betätigung (Ermessensentscheidung): Hier ist zwischen Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) und der Gefahr der Schaffung nachträglicher Asylgründe abzuwägen. Nach § 37 Ausländergesetz besteht die Möglichkeit, politische Betätigung von Ausländern zu beschränken oder zu untersagen, wenn die Gesetze nicht beachtet werden. In
der Regel wird eine politische Betätigung auch im Geltungsbereich der
Aufenthaltsgestattung möglich sein. Während des Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung ist keine Verlassenserlaubnis zur politischen Betätigung zu erteilen, da der möglichen Schaffung von Nachfluchtgründen besonderes Gewicht zukommt. Eine solche Einschränkung während eines Zeitraumes von höchstens drei Monaten ist als verhältnismäßig anzusehen.
Richterin: Dass heißt, die politischen Betätigungen, wenn ich das jetzt richtig verstehe vom Lesen her wird eher abgelehnt. Ich meine in (nennt Landkreis: wie Eisershausen oder Albershausen) ist die Möglichkeit der politischen Betätigung nicht wirklich prickelnd, ne.
Sachbearbeiterin: Was soll ich jetzt dazu sagen?
Richterin: Ist nicht wichtig. Es gibt doch Orte, wo die politische
Aktivitäten vielleicht größer sind, ob das nun Erfurt oder Jena ist.... .
.....
Richterin: Bei der Ablehnung eines Urlaubsscheines muss es eine schriftliche Begründung geben. Sie müssen bei einer Ermessensentscheidung,den Grund wissen, warum der Herr A das bekommt und der Herr B nicht.... .
Befragung der Zeugin Steuer durch den Anwalt Klinggräff
Anwalt: Haben Sie überhaupt schon mal einem Ausländer, der nach einem sogenannten Urlaubsschein gefragt hat, um sich an einer politischen Aktion zu beteiligen, einen Urlaubsschein ausgestellt.
Zeugin: Kann ich nicht sagen.
Anwalt: Kann es sein, dass es das noch überhaupt nicht gegeben hat, dass ein Ausländer.... Zeugin unterbricht.
Zeugin: Das möchte ich auch nicht sagen......
Anwalt: Kann ich daraus schließen, dass, wenn es das überhaupt jemals irgendwann gegeben haben sollte, dass es eine ganz extreme Ausnahme war.
... also bei einer politischen Geschichte, also z.B. Beteiligung an einer Demonstration.
Zeugin: .... Einmal haben wir die Information vom Innenministerium bekommen ...., wenn die Leute zu dieser politischen Veranstaltung wollen, dann können wir Urlaub geben.
Anwalt: Wann war das genau?
Zeugin: Das kann ich Ihnen jetzt aus dem Kopf nicht sagen, aber ich weiß, das war schon mal so.
Anwalt: Hatten Sie speziell da nachgefragt?
.....
Anwalt: Haben Sie denn eine Ahnung, welche Art von politischer Betätigung mein Mandant macht?
Zeugin: Nein.
Anwalt: Die Verwaltungsrichtlinie lautet: Abwägung zwischen auf der einen Seite "Recht auf freie Meinungsäußerung" und auf der anderen Seite "Schaffung von Nachfluchtgründen". Müssten Sie da nicht eigentlich, wenn sie über so einen Urlaubsscheinantrag entscheiden ... , genau kucken, was ist das eigentlich für eine politische Aktion? Wissen Sie überhaupt.... Zeugin unterbricht?
Sachbearbeiterin: Ich weiß sowieso nicht, was er macht ....
Anwalt: Zu Frankreich gab’s mal was... .
Sachbearbeiterin: Ja, da war was und da hab ich eben nachgefragt, weil es auch nicht in meinem Ermessen ist, das zu entscheiden.... .
Anwalt: Aber wenn die Entscheidung nach den Vorgaben des Innenministeriums sein sollte, zu verhindern, dass Nachfluchtgründe geschaffen werden, dann müssten Sie sich doch eigentlich fragen, was ist das für eine politische Aktion. .... . Anders gefragt, wissen Sie überhaupt, wann Nachfluchtgründe geschaffen werden?
Sachbearbeiterin: ... ich weiß nicht was Sie damit jetzt....
Anwalt: Zum Beispiel Beteiligung bei Aktionen gegen die sogenannte Residenzpflicht, ob ein Asylbewerber damit Nachfluchtgründe schafft oder nicht, dass ist Ihnen nicht klar, oder?
Sachbearbeiterin: Nein.
Anwalt: Ganz allgemein: Nachfluchtgründe werden im Verfahren dann angenommen, wenn jemand hier in besonders extremer ... Art und Weise politische Aktivitäten macht zum Ersten, und zum Zweiten, das Aktivitäten sind, wo man davon ausgehen muss, dass durch diese Aktivitäten bei einer Abschiebung die Personen dann in ihrer Heimat verfolgt werden könnten. Der Klassiker sind Demonstrationen, militante Demonstrationen vielleicht auch noch, vor der eigenen Botschaft... .
Sachbearbeiterin: Das ist mir klar.
Anwalt: Wo soll dann so eine beispielsweise bei Demonstrationen zur Abschaffung der Residenzpflicht sein?
Sachbearbeiterin: Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Anwalt: Sie machen gar nicht so eine konkrete Abwägung. Sozusagen, hier ist mal eine politische Aktion, die könnte einen Nachfluchtgrund ergeben,und hier ist ne andere die....
Sachbearbeiterin: Er war eigentlich der Einzige, der danach gefragt hat, also, was mir bekannt ist. ..... können wir ja nicht nachvollziehen.
Anwalt: Die wissen, dass sie das (Urlaubsschein wegen politischer Betätigung) nicht kriegen würden, wahrscheinlich. Wenn Sie selber sagen, das wird ausgesprochen restriktiv gehandhabt... .
.....
Anwalt: Aber Sie unterscheiden doch Urlaub beispielsweise, ob jemand Freund/Freundin oder Familienangehörige besucht, wo Sie sagen, das würden Sie eher liberal handhaben, also da würden Sie diese drei Tage Monat potenziell geben. Und, wenn es dann beispielsweise um politische Aktivitäten geht eher zurückhaltend restriktiv, wenn überhaupt, dann erstmal mit Vorgesetzten sprechen. So sieht’s aus. Was ist eigentlich
besser daran an der Möglichkeit, einen Urlaubsschein zu geben, einen Verwandten zu besuchen, als an einer Demonstration teilzunehmen. Wird das einfach nicht so gerne gesehen, dass sich Asylbewerber politisch betätigen?
Sachbearbeiterin: Das ist schon so.
Anwalt: Das ist nun der Hintergrund.
Sachbearbeiterin: Ja.
Anwalt: Es wird als Störung auch empfunden?
Sachbearbeiterin: Das ist schon so erst mal, ein bisschen .... .
....
Anwalt: Ich weiß, Sie sind in einer etwas unglücklichen Rolle hier heute,
das seh ich ja auch ein, ja. Aber, diese Maßgaben, die vom
Innenministerium gekommen sind, die würden Sie schlicht so verstehen, dass
politische Aktivitäten von Asylbewerbern tendenziell unerwünscht sind. ...
Die dürfen vielleicht zur Woche des ausländischen Mitbürgers hingehen, wenn die ... im Landkreis stattfindet, aber Berlin z.B. das ist eher nicht so angesagt.
Sachbearbeiterin: Das kann zutreffen.
Anwalt: Wenn ich mir jetzt die Ausländerakte von meinem Mandanten angucken würde, wann und wie oft er Urlaubsscheine beantragt hat. Sie haben ja gesagt, es gibt keine schriftliche Ablehnung, machen Sie einen Vermerk in die Akte?
Sachbearbeiterin weist auf die Erwähnung der beantragte Frankreichreise hin.
Anwalt belehrt Sachbearbeiterin, dass es ein Irrtum sei, dass bei Auslandsreisen, Asylgründe in Deutschland aufgehoben würden, nennt das Beispiel von jugendlichen Mandanten, Asylbewerbern, denen Klassenfahrten ins Ausland genehmigt wurden, ohne dass deren Asylverfahren beeinträchtigt wurde.
Anwalt weist ebenfalls darauf hin, dass für die französischen Behörden die
nichtgenehmigt Reise von Ahmed Sameer nach Frankreich keinerlei Problem darstellte: Er erhielt ein mehrtägiges Visum.
Verhandlungspause
Richterin: .... Ermessensentscheidungen (werden) so nicht getroffen, wo sie nötig sind. Das Gericht regt an Ihr Verfahren nach $153 StPO wegen geringer Schuld einzustellen. Die Staatsanwaltschaft würde einem solchen Verfahren zustimmen.
Anwalt: Auch mein Mandant stimmt dem zu.
Richterin: Dann ergeht folgender Beschluss. Das Verfahren wird gemäß $153 StPO wegen geringer Schuld eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last. ...
Beschlossen und verkündet. Herr Sameer, damit sind sie nicht vorbestraft.
... Das Verfahren ist eingestellt. Und an Sie noch folgendes: Ich habe mit dem Bundesamt für Asyl telephoniert, Ihre Akten befinden sich nicht in Jena, sondern in Nürnberg, falls Sie die suchen... . Ich habe eine Zusage bekommen, binnen drei Wochen wird eine Entscheidung (über Ihr Asylverfahren) eintreffen. Wie die aussieht weiß ich nicht, dass darf er mir auch am Telephon nicht sagen.
Richterin rät, grundsätzlich immer verwaltungsrechtliche Schritte einzuleiten, wenn ein Urlaubsschein abgelehnt wird: Und solle sofort,wenn der Urlaub abgelehnt wird auch Eilentscheidung beim Verwaltungsgericht beantragt werden. Nur wenn das in großen Mengen
geschehe, würde auch ein Nachdenken über dieses Gesetz einsetzen. ....
empfiehlt den rechtsstaatlichen Weg zu gehen... .
Anwalt: .... lobt die Einsichtigkeit des Gerichtes in die
Argumentationslinien der Verteidigung. Informiert über Notwendigkeit der Abschaffung des Gesetzes der Residenzpflicht. Erwähnt Aufbauschen der „Ausländer-Kriminalstatistik“ durch die Residenzpflicht. Erläutert die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, die bis 1936 zurückgeht. Gesetz diene der Abschreckung von Asylbewerbern.
Weist auf Stellungnahme UNHCR hin: „Der UNHCR hat, als dieses Gesetz im Jahre 1982 neu, in einem etwas anderes Wortlaut in Gesetzesform gegossen worden ist, folgendes gesagt: „In Deutschland gibt es ein System, dass durch Zwangsinternierung in Zentren, ernsthafte Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Arbeitsverbot bei gleichzeitiger Verpflichtung zu
gemeinnützigen Diensten und Nichtanerkennung der Familieneinheit in Europa ein einzigartiges System zur Abschreckung von Asylbewerbern zu Tage gebracht hat.“
Protokoll entspricht dort, wo immer möglich dem Wortlaut. Trotz aller Bemühung den tatsächlichen Wortlaut wiederzugeben: für genaue Entsprechung keine Garantie! Die Akustik im Gerichtssaal war schlecht. Besonders die Zeugin, die ja mit dem Rücken zum Publikum saß, war schwer zu verstehen.
Zusammenfassungen durch die Protokollantin und (besonders) unsichere Wortlaute sind kursiv gesetzt.
Keine Bewegung! Die Residenzpflicht verletzt die Grundrechte von Asylbewerbern in Deutschland
Süddeutsche Zeitung, 23.12.2004
Wenn man nicht gerade im neu eröffneten First-Class-Terminal der Lufthansa weilt, dann ist der Frankfurter Flughafen kein schöner Ort. Besonders ungemütlich sind die Räume des Bundesgrenzschutzes. Ahmed Sameer war trotzdem froh, als er hier im April 2002 vor einem Beamten saß und Asyl beantragte. Er kam aus Jenin, einer Stadt im westjordanland, wo das alltägliche Leben seit dem Beginn der Zweiten Intifada durch ständige Repressionen gekennzeichnet ist – besonders für einen wie Ahmed Sameer, der sich politisch engagiert. Sameer hat es nicht mehr ausgehalten und ist geflohen. Doch auch hier in der Demokratie kann er nicht ganz so frei leben, wie er sich das vorgestellt hatte. Nun stand er in Erfurt vor Gericht, der Vorwurf: Er hat mehrfach unerlaubt sein Flüchtlingsheim in Thüringen verlassen.
Nach Thüringen hatte man ihn kurz nach seiner Ankunft in Frankfurt gebracht. Von der Zentralen Aufnahmestelle bei Jena wurde er dann ins Flüchtlingslager Tambach-Dietharz verlegt – ein isolierter Ort am Waldrand, nur zweimal am Tag fährt ein Bus ins nächste Dorf. Ahmed und seine fünfhundert Mitbewohner fühlen sich eingesperrt; es ist höchst ungemütlich und die hygienischen Verhältnisse sind katastrophal. Ende 2002 muss das Lager auch auf Grund der Proteste von Flüchtlingen geschlossen werden – Sameer kommt in das Flüchtlingsheim Waltershausen, Landkreis Gotha.
Ähnlich wie in Palästina
Wie gesagt: Sameer ist ein politischer Mensch. Gemeinsam mit israelischen Friedens-Aktivisten organisiert er Veranstaltungen zum Nahost-Konflikt: Sie zeigen Filme über das Leben unter israelischer Besatzung, diskutieren öffentlich über den Bau der Mauer. Schon diese Zusammenarbeit ist, gerade in den Zeiten der Zweiten Intifada, ein Zeichen für den möglichen Frieden. Doch das alles passiert in Berlin und Bremen, und nicht in Sameers Landkreis bei Gotha. In Waltershausen gibt es keine Israelis, mit denen Ahmed Sameer am Frieden arbeiten könnte.
Schon bei seiner Ankunft in Deutschland hatte man ihm von der Residenzpflicht erzählt: Falls er plane, die weitere Umgebung seines Heims zu verlassen, müsse er einen Antrag stellen. Sameer kann es nicht fassen: „Hier wurde ich mit ähnlichen Bedingungen konfrontiert, vor denen ich aus Palästina geflohen bin. Wie schon in der Westbank ist es mir verboten, mich frei zu bewegen.“ Auch heute wirkt er noch überrascht, wenn er davon erzählt. Die Residenzpflicht wurde 1982 im Asylverfahrensgesetz verankert und war damals einzigartig in der europäischen Asylgesetzgebung. Das Gesetz besagt, dass Flüchtlinge, deren Asylverfahren läuft, den Landkreis ihrer Aufnahmeeinrichtung nicht verlassen dürfen. Die Anerkennungsverfahren dauern oft fünf bis sieben Jahre – in Sameers Fall wurde in den vergangenen beiden Jahren noch gar nichts entschieden.
Die Flüchtlinge können bei der zuständigen Ausländerbehörde in Ausnahmefällen einen „Urlaubsschein“ beantragen, über dessen Gewährung dann entschieden wird. Ahmed Sameer muss also gute Gründe angeben, wenn er Freunde besuchen will. Spontan zu einer Veranstaltung nach Berlin fahren? Geht nicht.
Für Asylbewerber scheint der Artikel 13 der UN-Menschenrechtserklärung nicht zu gelten: Sie haben kein Recht auf freie Bewegung. Sameer hörte von Asylbewerbern, die hohe Strafen zahlen mussten, weil sie sich nicht an die Residenzpflicht hielten. Andere gingen für Wochen ins Gefängnis, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen konnten – die Flüchtlinge im Landkreis Gotha bekommen nur 40 Euro Bargeld im Monat. Aber es schien kaum Flüchtlinge zu geben, die sich systematisch gegen die Einschränkung ihrer Grundrechte wehrten. Die meisten hatten Angst, dass Kritik und politische Einmischung einen negativen Einfluss auf die Entscheidungen der Ausländerbehörde haben könnte, letztendlich vielleicht sogar die Abschiebung bedeuten würde.
Ahmed Sameer hat keine Angst – er engagiert sich gegen die abstrusen Auflagen genau so, wie er daheim gegen die israelischen Checkpoints protestierte. Und in Jena findet er Mitstreiter: Die Flüchtlingsorganisation „The Voice Refugee Forum“ und die „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten“ kämpfen gegen die Sondergesetze für Asylbewerber. Denn Ahmed ist es nicht nur untersagt, sich frei durch die Republik zu bewegen: Er darf auch nicht arbeiten, und medizinische Versorgung steht ihm nur im Notfall zu.
Das erste Mal wird er im Januar 2003 kontrolliert, als er einem Bekannten bei der Beantragung von politischem Asyl helfen wollte. Im März 2003 wird er ein zweites Mal außerhalb von Gotha „erwischt“, als er von einer Hochzeitsfeier zurückfährt. Und schließlich gerät er bei der Heimreise von Aktionstagen gegen das Ausreisezentrum in Fürth in eine Polizeikontrolle. Im Juni dieses Jahres wird er deshalb vom Amtsgericht Gotha wegen mehrmaliger Verstöße gegen das Residenzpflichtgesetz zu 150 Euro oder 50 Tagen Gefängnis verurteilt.
Hiergegen legt sein Anwalt Berufung ein; Sameer will für sein Recht auf Bewegungsfreiheit streiten. Der 31jährige nutzt die beiden Verhandlungstage, um über die Lebensbedingungen von Asylbewerbern in Deutschland und die Verhältnisse in den besetzten palästinensischen Gebieten zu sprechen. „Sie brauchen sich gar keine Mühe geben. Alles, was in der Anklage steht, ist richtig“, antwortet er der Richterin bei der Beweisaufnahme: „Ich habe überhaupt nur zweimal einen Urlaubsschein beantragt. Aber da war ich durch die Behörden mehr oder weniger dazu gezwungen worden.“ Ahmed Sameer lehnt die Regelung wegen ihres diskriminierenden Charakters grundsätzlich ab.
Doppelzüngig
Auch die Richterin ist über den behördlichen Umgang mit der Residenzpflicht irritiert.
Sie lässt Beamtinnen der Ausländerbehörde Gotha in den Zeugenstand rufen, zu deren Aufgabenbereichen die Bewilligung von Urlaubsscheinen zählt. Die Befragung bringt die untragbare Praxis der Ausländerbehörde ans Licht: In der Regel bekommen die Flüchtlinge nur einmal monatlich einen „Urlaubsschein“ für 3 Tage. Im Falle einer Ablehnung des „Urlaubgesuchs“ werden den Flüchtlingen generell keine Gründe genannt.
Noch skandalöser: Eine politische Betätigung von Asylbewerbern ist unerwünscht, Anträge mit politischen Hintergrund werden von der Gothaer Ausländerbehörde besonders restriktiv behandelt. So empfiehlt die Handakte des Innenministeriums in Thüringen, bei politischen Aktivitäten nur in Ausnahmefällen eine Genehmigung zu erteilen. In der Praxis werden fast alle Gesuche aufgrund politischer Betätigung abgelehnt.
Sameers Fall macht die Doppelzüngigkeit und Absurdität der deutschen Asylpraxis klar: Anerkannt werden nur solche Flüchtlinge, die eine individuelle Verfolgung aufgrund ihrer politischen Tätigkeit in ihren Herkunftsländern nachweisen können. Hier in der Demokratie angekommen, wird ihre politische Betätigung und Menschenrechtsarbeit dann aber durch Gesetze wie die Residenzpflicht nahezu unmöglich gemacht. Und damit ihre Grundrechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit eingeschränkt.
Ahmed Sameer hat Glück gehabt und ist an die richtige Richterin geraten. Sein Verfahren wurde wegen geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt und die Vorsitzende Richterin Sabine Rathemacher appellierte dafür, bei weiteren Ablehnungen von „Urlaubsscheinen“ für politische Veranstaltungen im Eilverfahren dagegen zu klagen, um so einen verwaltungsrechtlichen Weg zur Abschaffung der Residenzpflicht einzuschlagen. Nach seinem Prozess fuhr direkt nach Berlin. Ohne Urlaubsschein. Stadtluft macht bekanntlich frei.
NIKLAS LUHMANN, TOBIAS TIMM
Unten gibt's ein Artikel von der Junge Welt zum Thema und noch einen von der Frankfurter Rundschau über Sunny, der jetzt im Gefängnis ist.
jw - Keine Urlaubsscheine für politische Arbeit
http://www.jungewelt.ipn.de/2004/12-15/016.php
FR 13.12.04 Klage gegen Residenzpflicht Straßburg soll Asylregeln klären
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?c...
Nigerianer kämpft gegen Residenzpflicht Sunny Omwenyeke ging "lieber ins Gefängnis, als sich diskriminierendem Gesetz zu beugen" / Demo auf dem Ziegenmarkt Der Menschenrechtsaktivist Sunny Omwenyeke hat im Dezember zwölf Tagewegen eines Verstoßes gegen die Residenzpflicht in Oslebshausen eingesessen. Im Rahmen der Weihnachtsamnestie kam er aus dem Gefängnis frei. Am Dienstag gab es auf dem Ziegenmarkt eine Demo gegen die Residenzpflicht.
Etwa 100 Männer und Frauen beteiligten sich an der Solidaritätskundgebung für den politisch engagierten Mann aus Nigeria. Die Residenzpflicht verbietet es, den Landkreis zu verlassen, den Asylbewerber zugewiesen bekommen. Sunny Omwenyeke war im Jahr 2000 an der Vorbereitung eines Flüchtlingskongresses in Jena beteiligt. Der Leiter der Ausländerbehörde Wolfsburg hatte dem Nigerianer die Genehmigung verweigert, sich auf dem Kongress zu engagieren, heißt es in der Mittteilung des Bremer Friedensforums, das jetzt gemeinsam mit der "Karawane für die Rechte der Flüchtlinge" zur Demo aufrief. Omwenyeke fuhr damals nach Jena, geriet in eine Polizeikontrolle und erhielt eine Geldbuße, die er mit Verweis auf den diskriminierenden Charakter der Residenzpflicht nicht bezahlte. Die Bremer Staatsanwaltschaft habe das vom Wolfsburger Amtsgericht eingestellte Verfahren zu einem Zeitpunkt erneut aufgegriffen, als Omwenyeke, der jetzt in Bremen lebt, längst als politischer Flüchtling anerkannt war, schreibt das Friedensforum. Im Oktober sei er zu einer Geldstrafe verurteilt worden, gegen die er Berufung einlegt
habe. Inzwischen habe sich das Bundesverfassungsgericht für nicht zuständig erklärt
- alle bundesdeutschen Rechtsmittel seien ausgeschöpft. "Ich kann unmöglich eine Strafe für ein solch diskriminierendes Gesetz bezahlen, es ist mit meinen Prinzipien nicht vereinbar - ich gehe lieber ins Gefängnis, als mich zu beugen", soll Omwenyeke gesagt haben. Er will eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
einreichen.
Datum: 23.12.2004 Ausgabe: MIT_VVP
Hermlevel: BTAG/MIT/LOKAL/06 Ausgabe: MIT
Ressort: LOKAL Object-ID: 370823
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jW 15.12.04
Keine Urlaubsscheine für politische Arbeit
Erfurt: Behördenpraxis kritisiert. Prozeß gegen Flüchtling wegen Verstoßes gegen Residenzpflicht eingestellt
Am Erfurter Landgericht wurde am Montag das Verfahren gegen den palästinensischen Flüchtling Ahmed Sameer wegen Reisens ohne Urlaubsschein ohne Auflagen und negative Konsequenzen eingestellt. »Das ist das erste Verfahren, in dem ein Asylbewerber offensiv Verstöße gegen die Residenzpflicht zugegeben hat und nicht verurteilt wurde«,
resümierte Ulrich Klinggräff, Sameers Anwalt.
Der Prozeß war am 8. Dezember vertagt worden, weil nicht geklärt werden konnte, nach welchen Kriterien die Urlaubsscheine, ohne die ein Flüchtling, der seinen Landkreis verläßt, die Residenzpflicht verletzt und so stark in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist, vergeben werden. Daher wurden zum zweiten Prozeßtag Sachbearbeiterinnen der Ausländerbehörde, die für die Vergabe der Urlaubsscheine zuständig sind, als Zeugen zu geladen. Diese hatten die Willkür bei der Vergabe der Papiere schließlich bestätigt. Die Richtlinien, wann ein Urlaubsschein zu erteilen und wann er zu verweigern sei, seien in einer sogenannten Handakte enthalten. Diese Akte des Thüringer Innenministeriums, die dem Gericht schriftlich vorlag, besagt, daß die Sachbearbeiterinnen zwischen der Möglichkeit der freien Meinungsäußerung und der Schaffung von »Nachfluchtgründen« abzuwägen hätten. In der Realität, so bestätigte die Sachbearbeiterin Steuer, führe dies zu einer generellen Ablehnung von Reisen aus politischen Gründen.
Ahmed Sameer, Aktivist der Flüchtlingsorganisation The Voice Refugee, hatte bewußt gegen die Residenzpflicht verstoßen, um gegen die staatlich verordnete Kasernierung von Flüchtlingen zu protestieren und die Schikanen öffentlich zu machen. Er bewertete Verlauf und Ausgang des Prozesses positiv: Mit diesem Ergebnis »können wir andere Asylbewerber motivieren, sich mutig über das Residenzpflichtgesetz hinwegzusetzen.«
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FR 13.12.04
Klage gegen Residenzpflicht Straßburg soll Asylregeln klären
Bremen · 13. Dezember · stg · Ein Menschenrechtler aus Nigeria hat nach eigenen Angaben die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verklagt. Sunny O. will damit die so genannte Residenzpflicht für Asylbewerber zu Fall bringen.
In Deutschland dürfen sich Flüchtlinge vor ihrer Asyl-Anerkennung nur in jenem Landkreis aufhalten, in dem sich ihre Unterkunft befindet. Für Reisen zu weiter entfernt wohnenden Verwandten oder zu zentralen Demonstrationen brauchen sie eine Sondererlaubnis, die aber nur unter engen Voraussetzungen gewährt wird.
So durfte Sunny O. im Jahr 2000 nicht zu einem Flüchtlingskongress nach Jena fahren. Als er es tat, wurde er 2003 vom Amtsgericht Bremen zu 15 Tagessätzen à 7,50 Euro verurteilt, obwohl er inzwischen als Asylberechtigter anerkannt worden war und nicht mehr unter die Residenzpflicht fällt. Rechtsmittel gegen das Urteil bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht blieben erfolglos. Deshalb habe er jetzt Klage vor dem Straßburger Menschenrechtsgericht erhoben, teilte er in Bremen mit.
"Aufrecht ins Gefängnis"
Da O. sich weigert, die Geldstrafe zu bezahlen, trat er am Freitag vergangener Woche eine maximal 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an. "Ich gehe lieber aufrecht ins Gefängnis, als mich zu beugen", sagte er. "Kein anderes sich demokratisch nennendes Land auf der Welt hat ein solches Gesetz. Nur die Passgesetze aus Südafrika zu Zeiten der Apartheid waren vergleichbar, aber die wurden glücklicherweise abgeschafft."
Bereits vor Jahren hatte der deutsche Vertreter des UN-Flüchtlingskommissars vergeblich die Residenzpflicht kritisiert, weil sie mit internationalem Recht, insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention, nicht vereinbar sei. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung dagegen 1997 für grundgesetzkonform.
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Student klagt auf Menschenrecht
Bremer Flüchtling will Residenzpflicht europaweit kippen
Bremen taz Der Bremer IUB-Student Sunny Omwenyeke wird vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die so genannte Residenzpflicht klagen. Dieses Gesetz verbietet es Flüchtlingen, deren Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, den Landkreis, dem sie bei ihrer Ankunft zugewiesen wurden, ohne behördliche Genehmigung zu verlassen - eine Gängelei und noch dazu menschenrechtswidrig, sagt Omwenyeke.
Vor vier Jahren hat er gegen die Vorschrift verstoßen, die Geldstrafe, zu der er deswegen verurteilt wurde, weigert er sich bis heute zu bezahlen. Jüngst lehnte das Bundesverfassungsgericht es ab, sich mit dem Fall zu beschäftigen. Damit seien alle bundesdeutschen Rechtsmittel ausgeschöpft, sagt der Student, der bei der Karawane-Kampagne für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen kämpft. Daher nun der Gang vor das europäische Gericht. "Wir werden so lange gegen diese Strafen klagen, bis die Residenzpflicht abgeschafft wird", kündigte er an.
taz Bremen Nr. 7538 vom 13.12.2004, Seite 21, 35 Zeilen (TAZ-Bericht)
http://www.taz.de/pt/2004/12/13/a0311.nf/text.ges,1
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Rummel um die Residenzpflicht
Quelle: die tageszeitung, 01.10.2003
Der gebürtige Nigerianer Sunny O. kämpft vor dem Bremer Amtsgericht für die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen in Deutschland. In der Verhandlung rasseln Legalisten und politische Aktivisten heftig zusammen
aus Bremen Markus Jox
Die junge Staatsanwältin ist bass erstaunt: "Ich dachte, dass sei so ein Nullachtfuffzehn-Strafbefehl, ich konnte doch nicht wissen, dass das hier so politisch wird", sagt sie unmittelbar vor der Verhandlung gegen Sunny O. und rollt mit den Augen - O. hat Einspruch eingelegt gegen einen Strafbefehl, nach dem er 30 Tagessätze zu 7,50 Euro hätte berappen müssen.
Zur Verhandlung kommt O. nicht alleine ins Bremer Amtsgericht. Er hat dafür gesorgt, dass sein Prozess öffentlich bekannt wird, und er hat viele Zuschauer mitgebracht: Gegen Sunny O. wird verhandelt wegen Verletzung seiner Aufenthaltsbeschränkung als Flüchtling in Deutschland.
Noch bevor der Angeklagte den Saal zum Prozessauftakt letzte Woche betreten hatte, gibt Richter Wolfgang Rathke ein erstes, informelles Urteil ab: "Ist alles grundgesetzgetreu, hat das Bundesverfassungsgericht schon alles entschieden", zischt er in Richtung Staatsanwältin. Das Schlimmste, was passieren könne, sei, "dass man sich da einen Überzeugungstäter heranzüchtet". Sunny O. ist Mitglied des Flüchtlingsforums "The VOICE". Der 38-Jährige, in Nigeria geboren und seit 2001 mit einer Deutschen verheiratet, ist als politischer Flüchtling in Deutschland anerkannt, hat eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Ihm wird vorgeworfen, im Jahr 2000 seiner auf den Landkreis Wolfsburg beschränkten "Aufenthaltsbeschränkung zuwidergehandelt", also gegen die "Residenzpflicht" verstoßen zu haben.
"In bürgerlicher Kleidung" habe man "den O." im Interregio-Zug angetroffen, heißt es im Polizeiprotokoll. Sunny O. bestreitet das nicht. Mehrere Male habe er Wolfsburg verlassen, die zuständige Ausländerbehörde habe ihm die Genehmigung zu Reisen durch Deutschland mal erteilt und mal verweigert. Einladungen zu politischen Meetings, Flüchtlingskongressen und Demonstrationen wollte der engagierte Kämpfer für die Rechte von Flüchtlingen dennoch nicht ausschlagen. "Ich entschloss mich zu zivilem Unterhorsam", erinnert sich O., "um diesem unmenschlichen und erniedrigenden Gesetz zu trotzen, welches eine schwerwiegende Verletzung unserer Menschenrechte und eine klare Diskriminierung von Flüchtlingen darstellt."
Seine Anwältin Gabriele Heineke pocht darauf, dass die Genfer Flüchtlingskonvention Menschen wie Sunny O. Freizügigkeit in dem Staat gewährt, in dem sie Zuflucht gefunden haben. Diese Rechte hätten ihm vom ersten Tag an zugestanden, auch wenn sein Asylverfahren erst später positiv abgeschlossen worden sei - die Freizügigkeit müsse rückwirkend gelten. Richter Rathke indes lässt sich auf keine Diskussion ein. Die Freizügigkeit finde "ihre Grenzen in der Schutzbedürftigkeit des Staats, der über den Asylantrag zu entscheiden hat", trägt er vor. Das Selbstverständnis der Freizügigkeit werde bei Flüchtlingen zu einem kriminellen Akt umdefiniert, kontert die Verteidigerin schneidend, sie sieht eine "politischen Zielen geschuldete planvolle Ausgrenzung von Menschen aus anderen Ländern". Das Problem sei, meint sie zum Richter, "dass Sie die Verteidigung als Feind betrachten". Noch sei der Punkt nicht erreicht, dass sich der Eindruck aufdränge, er habe bereits ein Urteil im Kopf und wolle aufgrund seiner politischen Einstellung den Prozess schnell über die Bühne bringen.
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Protokolle: Residenzpflicht-Prozess am Landgericht Erfurt Ahmed
Residenzpflicht-Prozess am Landgericht Erfurt Ahmed Sameer’s zweiter Prozesstag in zweiter Instanz, 13.12.2004
Befragung der Zeugin Frau Steuer durch die Richterin
Richterin: Es geht hier um die Praxis der Urlaubsscheinvergabe bei Asylbewerbern. Inwieweit sind sie damit befasst?
Sachbearbeiterin: Ja, also ich mache meistens die Sprechstunde, wo die Asylbewerber vorsprechen, wenn sie einen Urlaubsschein haben möchten. Ich frag dann, wo sie hinmöchten und aus welchem Grund. Und wir halten uns eigentlich an die Richtlinien der Handakte, die Sie einsehen könnten. Über Urlaub gibt es eigentlich keine rechtliche Grundlage, also (darüber) wie viel Tage (gegeben werden sollen) ist nichts Konkretes festgelegt. Und die Handakte sagt da einige ... Detailles aus, eine Kann-Bestimmung, dass wir einen Urlaub erteilen können. Wir handhaben das bei uns in der ... Regel so, das ist eine interne Vereinbarung, dass wir einmal im Monat drei Tage Urlaub geben, es sei denn es sind Vorsprachen vor Gericht oder für Behördengänge usw., dann gibt’s natürlich einen Urlaubsschein.
Richterin: ... dann brauchen sie ja auch keinen.
Sachbearbeiterin: Die meisten kommen dann trotzdem und wollen einen haben.
Aber da gibt’s ja überhaupt keine Probleme.
Richterin: Warum machen sie einmal im Monat drei Tage, wer ist darauf gekommen?
Sachbearbeiterin: Das war eine interne Abmachung. Wir wollten die Asylbewerber gleichbehandeln, damit wir ungefähr sagen können, nur die drei Tage. Weil, es steht ja im Gesetz nichts konkretes drin, wie wir das handhaben sollen.
Richterin: Aus welchem Grund wird nun abgelehnt?
Sachbearbeiterin: Abgelehnt wird z.B., wenn einer schon Urlaub gehabt hat, weil er einen Freund besuchen wollte und so, und er kommt acht Tage später und sagt, „ich möchte wieder einen Urlaubsschein haben“, dann sagen wir „nein, Sie haben schon“...., wenn er nur einen Freund besuchen will, oder so. ... Das ist Gesetz und wir müssen das Gesetz vertreten.
Richterin: Frau Steuer, wenn jetzt einer einen Freund besuchen war und möchte jetzt eine Woche später an einer politischen Versammlung teilnehmen, wie würden sie das jetzt handhaben, als Beispiel.
Sachbearbeiterin: Politische Versammlungen sollten eigentlich auch erstmal so gehandhabt werden, dass die Möglichkeit des Umkreises, also im Bezirk die Möglichkeit (wahrgenommen wird). Ansonsten ist es auch so ne Entscheidungssache, die eigentlich ich mit meiner Fachdienstleiterin abspreche. Solche speziellen Sachen, über die drei Tage hinaus....., dann spreche ich das mit meiner Fachdienstleiterin ab... .
Richterin: Wie wird’s denn gehandhabt Frau Steuer. Wie würden sie denn entscheiden.
Sachbearbeiterin: In so einer speziellen Sache, wie gesagt, spreche ich das ab.
Richterin: Und was kommt dann da raus?
Sachbearbeiterin: Meistens ne Ablehnung. Das kann ich Ihnen sagen, die
Fachdienstleiterin sagt nein...
Richterin: Also gut, es kommt jetzt also eine Ablehnung, ja....... . Wie erklären sie, warum?
Sachbearbeiterin: wegen der politischen Sachen da eben (unverständlich), ja. Gerade sein Fall war, er wollte zum politischen Treffen nach Frankreich, damit hatte er vorgesprochen.
Richterin: Können Sie jetzt erst mal ganz kurz meine Frage beantworten.Auf ihn kommen wir gleich noch zu sprechen. Ich wollte fragen, wie sie das jetzt erklären, wenn es keinen Urlaub gibt. Wie machen sie das, jetzt rein technisch.
Sachbearbeiterin: Wenn.. (unverständlich)
Richterin: Doch können Sie. Frau Steuer, ich glaube, wir müssen hier
einfach mal zwei Schritte zurückgehen. Frau Steuer, was ist denn das, wenn Sie ihm sagen, er darf oder er darf nicht. Rein technisch gesehen. Ein Verwaltungsakt, da sind wir uns doch beide einig. So, und wenn einer einen Verwaltungsakt, den er beantragt nicht bekommt, was steht ihm denn dann zu? Nicht nur dem Herrn Sameer, also mir und Ihnen, wenn Sie zum Bauamt gehen oder dem Herrn Staatsanwalt, also allen, das hat jetzt nichts mit Asylbewerbern zu tun. Was steht ihnen denn zu?
Sachbearbeiterin: .....unverständlich..... .
Richterin: Kriegt er denn ne Rechtsmittelbelehrung in die Hand.
Sachbearbeiterin: Nein. .... unverständlich.... .
Richterin: Woher soll er denn das dann wissen, erzählen Sie ihm das?
Sachbearbeiterin: .. unverständlich...
Richterin: Aber einen Widerspruch haben sie noch nicht bekommen.
Sachbearbeiterin: Nein.
Richterin: Frau Steuer, womit ich ein bisschen ein Problem habe ist, dass Sie sagen – wir kommen gleich noch zur Handakte – aber eine Ermessensentscheidung, heißt schon, dass man in jedem Einzelfall dann auch prüfen muss, bevor man versagt oder gestattet. Es gibt ja Fälle, wo man sagt „nein, es geht jetzt nicht“, aber dann muss man das ja irgendwie begründen.
Sachbearbeiterin: ......, man muss auch unterscheiden.... , es gibt nicht nur immer strikt die drei Tage.
Richterin: In welchen Fällen gibt man denn über drei Tage.
Sachbearbeiterin: Ja zum Beispiel ... bei Familien mit Kindern, Mutter oder Vater, wo die Kinder hier als Asylbewerber sind, oder eben überhaupt hier leben oder krank sind oder eben wirklich einen Grund haben. ....., dann sagen wir: Menschliche Entscheidung. Und dann geben wir natürlich auch mehr Urlaub.
Richterin: Sagen Sie das auch bei politischen Sachen, also, wenn sich jemand politisch betätigen will?
Sachbearbeiterin: ....... Er ist oftmals gekommen (spricht von Ahmed Sameer) und wollte einen Urlaubsschein haben...
Richterin: Sie kennen den Herrn Sameer. Und der ist öfter bei Ihnen.
Sachbearbeiterin: Ja.
Richterin: Also der Herr Sameer ist öfter zu Ihnen gekommen, um einen Urlaubsschein zu beantragen.
Sachbearbeiterin: ...... Das eine mal weiß ich ganz genau, weil, da wollte er nach Frankreich. Da habe ich auch bei Frau ... nachgefragt, weil die Fachdienstleiterin ist. Und da hat sie gesagt: „Ins Ausland das geht ja gar nicht, weil, wenn er wieder einreist, dann verliert er seine Asylgrundlage.“
Richterin: Und erinnern Sie sich noch an andere Fälle?
Sachbearbeiterin: Nein. Man hat ja viele Leute und da erinnert man sich nicht an jeden einzelnen Fall... . Aber Sie erinnern sich, dass er öfter da war. Ja, er kommt ja immer, um seine Aufenthaltsgenehmigung zu verlängern.
......
Richterin: Stehen in der Handakte Richtlinien oder Empfehlungen: Frau Seidel (andere Sachbearbeiterin, Zeugin am ersten Verhandlungstag) sagte uns, dass seinen keine Richtlinien, sondern das seien Empfehlungen.
Sachbearbeiterin: Nein, also meiner Meinung nach sind das richtige Richtlinien... .
Richterin verliest Auszug aus der Handakte:
Also, das ist die Anlage 6 zum Thema 5:
...Ausländerbehörden bei der Erteilung von Erlaubnissen beim Verlassen des
Geltungsbereichs der Aufenthaltsgestattung.... unverständlich.
Blatt 3 zur politischen Betätigung (Ermessensentscheidung): Hier ist zwischen Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) und der Gefahr der Schaffung nachträglicher Asylgründe abzuwägen. Nach § 37 Ausländergesetz besteht die Möglichkeit, politische Betätigung von Ausländern zu beschränken oder zu untersagen, wenn die Gesetze nicht beachtet werden. In
der Regel wird eine politische Betätigung auch im Geltungsbereich der
Aufenthaltsgestattung möglich sein. Während des Aufenthalts in der Aufnahmeeinrichtung ist keine Verlassenserlaubnis zur politischen Betätigung zu erteilen, da der möglichen Schaffung von Nachfluchtgründen besonderes Gewicht zukommt. Eine solche Einschränkung während eines Zeitraumes von höchstens drei Monaten ist als verhältnismäßig anzusehen.
Richterin: Dass heißt, die politischen Betätigungen, wenn ich das jetzt richtig verstehe vom Lesen her wird eher abgelehnt. Ich meine in (nennt Landkreis: wie Eisershausen oder Albershausen) ist die Möglichkeit der politischen Betätigung nicht wirklich prickelnd, ne.
Sachbearbeiterin: Was soll ich jetzt dazu sagen?
Richterin: Ist nicht wichtig. Es gibt doch Orte, wo die politische
Aktivitäten vielleicht größer sind, ob das nun Erfurt oder Jena ist.... .
.....
Richterin: Bei der Ablehnung eines Urlaubsscheines muss es eine schriftliche Begründung geben. Sie müssen bei einer Ermessensentscheidung,den Grund wissen, warum der Herr A das bekommt und der Herr B nicht.... .
Befragung der Zeugin Steuer durch den Anwalt Klinggräff
Anwalt: Haben Sie überhaupt schon mal einem Ausländer, der nach einem sogenannten Urlaubsschein gefragt hat, um sich an einer politischen Aktion zu beteiligen, einen Urlaubsschein ausgestellt.
Zeugin: Kann ich nicht sagen.
Anwalt: Kann es sein, dass es das noch überhaupt nicht gegeben hat, dass ein Ausländer.... Zeugin unterbricht.
Zeugin: Das möchte ich auch nicht sagen......
Anwalt: Kann ich daraus schließen, dass, wenn es das überhaupt jemals irgendwann gegeben haben sollte, dass es eine ganz extreme Ausnahme war.
... also bei einer politischen Geschichte, also z.B. Beteiligung an einer Demonstration.
Zeugin: .... Einmal haben wir die Information vom Innenministerium bekommen ...., wenn die Leute zu dieser politischen Veranstaltung wollen, dann können wir Urlaub geben.
Anwalt: Wann war das genau?
Zeugin: Das kann ich Ihnen jetzt aus dem Kopf nicht sagen, aber ich weiß, das war schon mal so.
Anwalt: Hatten Sie speziell da nachgefragt?
.....
Anwalt: Haben Sie denn eine Ahnung, welche Art von politischer Betätigung mein Mandant macht?
Zeugin: Nein.
Anwalt: Die Verwaltungsrichtlinie lautet: Abwägung zwischen auf der einen Seite "Recht auf freie Meinungsäußerung" und auf der anderen Seite "Schaffung von Nachfluchtgründen". Müssten Sie da nicht eigentlich, wenn sie über so einen Urlaubsscheinantrag entscheiden ... , genau kucken, was ist das eigentlich für eine politische Aktion? Wissen Sie überhaupt.... Zeugin unterbricht?
Sachbearbeiterin: Ich weiß sowieso nicht, was er macht ....
Anwalt: Zu Frankreich gab’s mal was... .
Sachbearbeiterin: Ja, da war was und da hab ich eben nachgefragt, weil es auch nicht in meinem Ermessen ist, das zu entscheiden.... .
Anwalt: Aber wenn die Entscheidung nach den Vorgaben des Innenministeriums sein sollte, zu verhindern, dass Nachfluchtgründe geschaffen werden, dann müssten Sie sich doch eigentlich fragen, was ist das für eine politische Aktion. .... . Anders gefragt, wissen Sie überhaupt, wann Nachfluchtgründe geschaffen werden?
Sachbearbeiterin: ... ich weiß nicht was Sie damit jetzt....
Anwalt: Zum Beispiel Beteiligung bei Aktionen gegen die sogenannte Residenzpflicht, ob ein Asylbewerber damit Nachfluchtgründe schafft oder nicht, dass ist Ihnen nicht klar, oder?
Sachbearbeiterin: Nein.
Anwalt: Ganz allgemein: Nachfluchtgründe werden im Verfahren dann angenommen, wenn jemand hier in besonders extremer ... Art und Weise politische Aktivitäten macht zum Ersten, und zum Zweiten, das Aktivitäten sind, wo man davon ausgehen muss, dass durch diese Aktivitäten bei einer Abschiebung die Personen dann in ihrer Heimat verfolgt werden könnten. Der Klassiker sind Demonstrationen, militante Demonstrationen vielleicht auch noch, vor der eigenen Botschaft... .
Sachbearbeiterin: Das ist mir klar.
Anwalt: Wo soll dann so eine beispielsweise bei Demonstrationen zur Abschaffung der Residenzpflicht sein?
Sachbearbeiterin: Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Anwalt: Sie machen gar nicht so eine konkrete Abwägung. Sozusagen, hier ist mal eine politische Aktion, die könnte einen Nachfluchtgrund ergeben,und hier ist ne andere die....
Sachbearbeiterin: Er war eigentlich der Einzige, der danach gefragt hat, also, was mir bekannt ist. ..... können wir ja nicht nachvollziehen.
Anwalt: Die wissen, dass sie das (Urlaubsschein wegen politischer Betätigung) nicht kriegen würden, wahrscheinlich. Wenn Sie selber sagen, das wird ausgesprochen restriktiv gehandhabt... .
.....
Anwalt: Aber Sie unterscheiden doch Urlaub beispielsweise, ob jemand Freund/Freundin oder Familienangehörige besucht, wo Sie sagen, das würden Sie eher liberal handhaben, also da würden Sie diese drei Tage Monat potenziell geben. Und, wenn es dann beispielsweise um politische Aktivitäten geht eher zurückhaltend restriktiv, wenn überhaupt, dann erstmal mit Vorgesetzten sprechen. So sieht’s aus. Was ist eigentlich
besser daran an der Möglichkeit, einen Urlaubsschein zu geben, einen Verwandten zu besuchen, als an einer Demonstration teilzunehmen. Wird das einfach nicht so gerne gesehen, dass sich Asylbewerber politisch betätigen?
Sachbearbeiterin: Das ist schon so.
Anwalt: Das ist nun der Hintergrund.
Sachbearbeiterin: Ja.
Anwalt: Es wird als Störung auch empfunden?
Sachbearbeiterin: Das ist schon so erst mal, ein bisschen .... .
....
Anwalt: Ich weiß, Sie sind in einer etwas unglücklichen Rolle hier heute,
das seh ich ja auch ein, ja. Aber, diese Maßgaben, die vom
Innenministerium gekommen sind, die würden Sie schlicht so verstehen, dass
politische Aktivitäten von Asylbewerbern tendenziell unerwünscht sind. ...
Die dürfen vielleicht zur Woche des ausländischen Mitbürgers hingehen, wenn die ... im Landkreis stattfindet, aber Berlin z.B. das ist eher nicht so angesagt.
Sachbearbeiterin: Das kann zutreffen.
Anwalt: Wenn ich mir jetzt die Ausländerakte von meinem Mandanten angucken würde, wann und wie oft er Urlaubsscheine beantragt hat. Sie haben ja gesagt, es gibt keine schriftliche Ablehnung, machen Sie einen Vermerk in die Akte?
Sachbearbeiterin weist auf die Erwähnung der beantragte Frankreichreise hin.
Anwalt belehrt Sachbearbeiterin, dass es ein Irrtum sei, dass bei Auslandsreisen, Asylgründe in Deutschland aufgehoben würden, nennt das Beispiel von jugendlichen Mandanten, Asylbewerbern, denen Klassenfahrten ins Ausland genehmigt wurden, ohne dass deren Asylverfahren beeinträchtigt wurde.
Anwalt weist ebenfalls darauf hin, dass für die französischen Behörden die
nichtgenehmigt Reise von Ahmed Sameer nach Frankreich keinerlei Problem darstellte: Er erhielt ein mehrtägiges Visum.
Verhandlungspause
Richterin: .... Ermessensentscheidungen (werden) so nicht getroffen, wo sie nötig sind. Das Gericht regt an Ihr Verfahren nach $153 StPO wegen geringer Schuld einzustellen. Die Staatsanwaltschaft würde einem solchen Verfahren zustimmen.
Anwalt: Auch mein Mandant stimmt dem zu.
Richterin: Dann ergeht folgender Beschluss. Das Verfahren wird gemäß $153 StPO wegen geringer Schuld eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last. ...
Beschlossen und verkündet. Herr Sameer, damit sind sie nicht vorbestraft.
... Das Verfahren ist eingestellt. Und an Sie noch folgendes: Ich habe mit dem Bundesamt für Asyl telephoniert, Ihre Akten befinden sich nicht in Jena, sondern in Nürnberg, falls Sie die suchen... . Ich habe eine Zusage bekommen, binnen drei Wochen wird eine Entscheidung (über Ihr Asylverfahren) eintreffen. Wie die aussieht weiß ich nicht, dass darf er mir auch am Telephon nicht sagen.
Richterin rät, grundsätzlich immer verwaltungsrechtliche Schritte einzuleiten, wenn ein Urlaubsschein abgelehnt wird: Und solle sofort,wenn der Urlaub abgelehnt wird auch Eilentscheidung beim Verwaltungsgericht beantragt werden. Nur wenn das in großen Mengen
geschehe, würde auch ein Nachdenken über dieses Gesetz einsetzen. ....
empfiehlt den rechtsstaatlichen Weg zu gehen... .
Anwalt: .... lobt die Einsichtigkeit des Gerichtes in die
Argumentationslinien der Verteidigung. Informiert über Notwendigkeit der Abschaffung des Gesetzes der Residenzpflicht. Erwähnt Aufbauschen der „Ausländer-Kriminalstatistik“ durch die Residenzpflicht. Erläutert die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, die bis 1936 zurückgeht. Gesetz diene der Abschreckung von Asylbewerbern.
Weist auf Stellungnahme UNHCR hin: „Der UNHCR hat, als dieses Gesetz im Jahre 1982 neu, in einem etwas anderes Wortlaut in Gesetzesform gegossen worden ist, folgendes gesagt: „In Deutschland gibt es ein System, dass durch Zwangsinternierung in Zentren, ernsthafte Beschränkungen der Bewegungsfreiheit, Arbeitsverbot bei gleichzeitiger Verpflichtung zu
gemeinnützigen Diensten und Nichtanerkennung der Familieneinheit in Europa ein einzigartiges System zur Abschreckung von Asylbewerbern zu Tage gebracht hat.“
Protokoll entspricht dort, wo immer möglich dem Wortlaut. Trotz aller Bemühung den tatsächlichen Wortlaut wiederzugeben: für genaue Entsprechung keine Garantie! Die Akustik im Gerichtssaal war schlecht. Besonders die Zeugin, die ja mit dem Rücken zum Publikum saß, war schwer zu verstehen.
Zusammenfassungen durch die Protokollantin und (besonders) unsichere Wortlaute sind kursiv gesetzt.
www.thevoiceforum.org
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RESIDENZPFLICHT ERNEUT VOR GERICHT AM 13.12.04
Presserklärung betr. Prozess gegen den palästinensischen Menschenrechtsaktivisten Ahmed Sameer wegen mehrmaliger Verletzung der Residenzpflicht
Am Mittwoch, den 8.Dezember, wurde in zweiter Instanz vor dem Landgericht Erfurt die Anklage gegen den palästinensischen Menschenrechtsaktivisten Ahmed Sameer wegen mehrmaliger Verletzung der Residenzpflicht verhandelt. Dieser wurde im Juni diesen Jahres vom Amtsgericht Gotha zu einer Geldstrafe von 150.- Euro bzw. 50 Tagen Gefängnis (Tagessätze à 3 Euro) verurteilt. Gegen diesen Beschluss hatte der Angeklagte Berufung
eingelegt.
Die Residenzpflicht wurde 1982 im deutschen Asylverfahrensgesetz
verankert. Danach dürfen Flüchtlinge, die sich im Asylverfahren befinden, den Landkreis ihrer Aufnahmeeinrichtung ohne verwaltungsrechtliche Genehmigung, nicht verlassen. Da die Vergabepraxis dieser Urlaubsscheine mitunter restriktiv und willkürlich gehandhabt wird, stellt dieses Gesetz eine starke Einschränkung der Bewegungsfreiheit für alle Asylsuchenden dar. Ein ähnliches Gesetz existierte schon 1938. Nach der Ausländerpolizeiverordnung des Reichsgesetzblattes Nr.132, §1-2, wurden Ausländer, die ihre Landkreise ohne Genehmigung verliessen, zu einer Geldstrafe und/oder Gefängnis verurteilt.
Der aus Jenin stammende Sameer war 2002 nach Deutschland gekommen und hatte politisches Asyl beantragt. Seitdem setzte er sich immer wieder einerseits gegen die Ausgrenzungen von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen in Deutschland und andererseits für eine friedliche Lösung des Konfliktes zwischen Israel und Palästina u.a. in Zusammenarbeit mit israelischen AktivistInnen ein.
Der Fall Sameer fand Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Etwa 70 Menschen, darunter JournalistInnen, waren bei der Verhandlung anwesend. Vor dem Landgericht Erfurt bestritt Sameer gegenüber der Vorsitzenden keinen der ihm vorgeworfenen Straftatbestände bezüglich der Residenzpflicht. Auch machte er gleich zu Beginn des Prozesses unmissverständlich klar, dass er dieses Sondergesetz für einen Eingriff in die natürlichen und verfassungsmässigen Rechte der Bewegungs- und Versammlungsfreiheit hält. Er betonte, dass es ihn bei seiner Ankunft in Deutschland sehr überrascht habe, solche restriktiven Bedingungen in dem Land vorzufinden, in dem er Schutz vor den lebensverhältnissen in Palästina unter der israelischen Besatzung gesucht hatte. Im weiteren Verlauf des Prozesses machte er auf die sozialen Bedingungen in den Flüchtlingsheimen und -unterkünften aufmerksam, welche die
Kriminalisierung der Flüchtlinge zur Folge hätten. So stellte Sameer fest, dass er den gesamten Prozess der Asylbewerbung für „eine Form der organisierten Repression gegenüber Flüchtlingen und MigrantInnen“ hielte, die nur der Abschreckung und der Kontrolle dienen. Des weiteren zeigte er die willkürliche Vergabepraxis von Urlaubsscheinen der Ausländerbehörde Gotha auf.
Hierzu wurde Frau Birgitt Seidl, Beamtin an der Ausländerbehörde Gotha, in den Zeugenstand gerufen, um rauszufinden, ob die Vergabepraxis der Urlaubscheine tatsächlich so restriktiv sei, dass die Versammlungs- und Meinungsfreiheit des Angeklagten damit eingeschränkt werden.
Bei der Befragung der Zeugin wurde zunehmend klar, dass den Flüchtlingen nur in Ausnahmefällen mehr als einmal im Monat und länger als drei Tage „Urlaub“ gewährt wird. Klare Weisungsrichtlinien durch das Innenministerium Thüringen bestehen zudem nicht.
Da die Zeugin aber nur im Falle der Urlaubsvertretung die Urlaubsscheine für AsylbewerberInnen bearbeitet, entschied die Prozessvorsitzende in Absprache mit dem Staatsanwalt und dem Verteidiger Ulrich von Klinggräf den Prozess am kommenden Montag, den 13. Dezember, fortzuführen, um als weitere Zeugen die Hauptverantwortliche der Ausländerbehörde Gotha bei der Vergabe von Urlaubsscheinen und betroffene Asylbewerber laden zu können.
Nach dem Prozess fand auf dem Domplatz von Erfurt eine Demonstration gegen Residenzpflicht und andere Sondergesetze für Flüchtlinge mit etwa hundert TeilnehmerInnen aus Berlin, Weimar und Erfurt statt.
Der Fall Sameer steht nicht alleine. Am 10. Dezember muss der
nigerianische Sonny Omwenyeke (The Voice – Refugee Forum; http://www.thecaravan.org) seine 15tägigen Gefängnishaft wegen Verletzung der Residenzpflicht antreten. Andere Verfahren gegen Flüchtlinge, welche die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit nicht hinnehmen, wie Janak Pathak aus Lübbecke (Nordrhein-Westfalen), Cornelius Yufanyi aus Göttingen und Akubo Chukwudi in Parchim – Mecklenburg - Vorpommern, gelten als Beispiele für die staatliche Repression aber auch für den aktiven
Widerstand der Flüchtlingen selbst.
Die Fortführung des Prozesses gegen Ahmed Sameer findet am 13. Dezember um 9 Uhr im Sitzungssaal E24 im Landgericht Erfurt statt.
DIE INITIATIVE VON FLÜCHTLINGEN UND MIGRANTINNEN AUS BERLIN
Für weitere Informationen: www.thevoiceforum.org
Ahmed Sameer (0173/8463038), Osaren Igbignoba (0176/24568988)
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Richterin will weitere Zeugen laden
Prozeß in Erfurt gegen einen Flüchtling wegen Verletzung der
Residenzpflicht geht in die zweite Runde
Tim Zülch
Unter dem Slogan »Ich bin Ahmed« machten sich am Mittwoch etwa 50
Antirassisten zum thüringischen Oberlandesgericht in Erfurt auf, um den Flüchtling Ahmed Sameer zu unterstützen. Sameer soll die Residenzpflicht, die Asylbewerbern das Verlassen des Landkreises, in dem sich ihre Aufnahmestelle befindet, nur mit einer Bescheinigung der Ausländerbehörde erlaubt, insgesamt drei Mal verletzt haben. Der Aktivist der Flüchtlingsorganisation »The Voice Refugee Forum« steht zu seinem »Vergehen«: »Wir kämpfen politisch gegen die Residenzpflicht, wie kann ich da Urlaubsscheine beantragen? Die Regelung verletzt mein Recht auf politische Betätigung.«
Die angereisten Unterstützerinnen und Unterstützer mußten strenge
Sicherheitskontrollen über sich ergehen lassen. Taschen wurden kontrolliert und die Besucher mußten sich nach Waffen abtasten lassen. Später im Schwurgerichtssaal zeigte sich die Richterin dann versöhnlicher: »Ich verstehe Sie ja, aber ein Gericht ist die falsche Adresse, um Gesetze zu ändern«, versuchte sie Sameer zu belehren. Sein Verteidiger Ulrich von Klinggräff führte hingegen aus: »Es gibt Möglichkeiten, meinen Mandanten freizusprechen«. Er berichtete von einem Präzedenzfall, bei dem der Richter einen »übergesetzlichen Notstand« reklamiert hatte, da die Grundrechte des Angeklagten durch die Residenzpflicht verletzt worden seien.
Schließlich wurde eine Angestellte der Ausländerbehörde zur Praxis der Vergabe von Urlaubsscheinen befragt. Da sie die Bescheinigungen nur aushilfsweise ausstellt, konnte sie wenig konkrete Angaben machen. Ja, es käme zu Ablehnungen, aber die Gründe seien unterschiedlich, erklärte sie. Wieviele Ablehnungen es gebe und warum, wisse sie nicht. Da die Bescheide nur mündlich ausgesprochen würden, gebe es keine Erfassung. Für diese Praxis konnte Richterin S. kein Verständnis aufbringen: Die Ablehnung eines Urlaubsscheins sei ein belastender Verwaltungsakt. Daher müsse es auch einen Ablehnungsbescheid samt Angabe von Gründen und Rechtsbehelfsbelehrung geben. Nach kurzer Pause verkündete die Richterin, daß der Prozeß fortgesetzt werden müsse und sie die hauptamtlichen Ausstellerinnen der Urlaubsscheine als Zeuginnen laden wolle. Im Anschluß an die Verhandlung fand eine Demonstration durch Erfurt statt. Immer wieder erschallte der Ruf: »Ich bin Ahmed!«
* Der Prozeß wird am Montag, dem 13. Dezember, um 09:00 Uhr vor dem Oberlandesgericht in Erfurt fortgesetzt.
Für weitere Informationen: siehe auch: www.thevoiceforum.org
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Obligatory Residency on Trial - Part II
Contents:
1 – The Obligatory Residency Law on Trial – Part II
2 – Press Release: Obligatory Residency Trial Postponed
Never Again? – Again! Obligatory Residency Law on Trial – Part II
Ahmed – 1 Obligatory Residency Law – 0
Second Protest Action in Erfurt in, in front of and around the Federal Court of Thueringen,
Monday, 13 December 2004, 9am - Landesgericht Erfurt – Domplatz 37
The bus will be full (again)!!!
Departure: Ostbahnhof (go out of the front entrance and walk down to the right until you see the bus) – Sunday 6pm – Please bring sleeping bags
In the trial against the Obligatory Residency Law, brought to the Federal Court of Thueringen by the Palestinian human rights activist Ahmed Sameer, an important step was taken in the struggle against this racist and inhuman law.
The process, which began on Wednesday, was postponed until Monday, since the authority of the Foreigner Office in charge of denying permissions to travel (Urlaubscheine) will be called as a witness. Although we do not expect a positive decision to come out of the case, the trial itself turned out in favor of Ahmed; the judge gave quite a lot of room for the political discussion about the Obligatory Residency Law and the only witness invited to appear by the Attorney General of the State of Thueringen, a bureaucrat from the Foreigner Office, quickly and thoroughly discredited herself.
In total, more than 70 people joined in the trial for a collective condemnation of the Obligatory Residency Law. The judge, the police and the city of Erfurt were completely taken by surprise. Though at first the police tried to avoid the entrance into the court of all non-Germans,threatening to write down all of their names and to check if they are in violation of the foreigner laws, the demonstrators and supporters of Ahmed managed to convince the authorities that this was unacceptable.
Following the trial, a demonstration was held with the participation of over one hundred Ahmeds.
Now it is important that we are even more people on Monday than we were on Wednesday. The postponement of the trial could be understood as an attempt to carry on with the process without so many observers, as the majority made a four hour trip from Berlin just to attend the trial. This cannot happen! Therefore we call on all groups and individuals to come out and support Ahmed in his fight against the Obligatory Residency Law.
It is important that there is not one empty seat on the bus! We must show them that there are many, many Ahmeds, and not one of them accepts this racist law!
There are still seats available on the bus. If you would like to travel with us to Erfurt, please call Ahmed (0173-8463038) so that we can calculate the number of people who are coming and how many buses we need.
There are millions of Ahmed!!! I am Ahmed!!!
Press Release II
Berlin, 9 December 2004
OBLIGATORY RESIDENCY LAW ON TRIAL
Press Release: Palestinian Human Rights Activist Ahmed Sameer Again Before the Federal Court for Numerous Breaches of the Obligatory Residency Law
On Wednesday, the 8th of December, the appeal of the Palestinian human rights activist Ahmed Sameer was taken before the Federal Court of Thueringen. Mr. Sameer has charged for having been controlled three times by the police and deemed to be in violation of the Obligatory Residency Law. In June of this year the Admistrative Court of Gotha found him guilty and ordered him to pay a fine of 150 euros or spend 50 days in jail. Together with his lawyer Ulrich von Klinggräff, Mr. Sameer appealed
the decision to the Federal Court.
The Obligatory Residency Law existed in the same form under another name during the time of the Hitler regime, which issued a police decree in 1938 stating that all foreigners who left their district without first gaining the authorization of the foreigner police would be either punished with a fine or imprisoned. Like its predecesor, this law was
re-introduced in 1982 as part of the Asylum Procedure Law and stipulates that refugees may not travel outside of their assigned districts without prior approval of the authorities. As the decision whether or not to give out permission to travel outside of the assigned districts is both restrictive and arbitrary, the Obligatory Residency Law, in violation of both the Geneva Convention and the German Constitution, represents a clear restraint of a refugees freedom of movement, assembly and religion.
Ahmed Sameer fled from Jenin city in the Occupied Territories of the West Bank and arrived in Germany in 2002. Since that time he has been constantly active in the struggle for the rights of asylum seekers in Germany as well as working closely together with Israeli peace activists for a peaceful solution to the conflict in Palestine.
The case of Mr. Sameer has received much public attention. For the first part of the trial on Wednesday, around 70 people, among them journalists,were present. Asked by the judge if he is aware of the law and whether or not he was indeed in violation of the law, Mr. Sameer responded affirmatively. He made very clear from the beginning of the process that this special law for asylum seekers is an infringement of a refugee’s fundamental and constitutional right to freedom of movement and assembly.
Ahmed Sameer emphasized that, upon coming to Germany, he was very shocked to find such restrictive conditions in the very country where he had come to seek refuge from the violation of his rights in the Occupied Territories. He later went on to denounce how the social conditions under which refugees are forced to live in the housing blocks often convert the asylum seekers into criminals, adding that the complete process of soliciting asylum in Germany can only be understood as “a form of organized repression for refugees and migrants,” which only serve to deter and control refugees. Finally, Mr. Sameer denounced the arbitrary nature employed by the Foreigner Offce in the granting or denying of permission to leave the assigned district of Gotha.
Following Mr. Sameer’s intervention, Ms. Birgitt Seidl from the Foreigner Office in Gotha was called to the stand by the Attorney General as a witness in Ahmed Sameer’s process against the Obligatory Residency Law.In order to determine whether or not the law does in fact represent a restriction of the freedom of movement and assembly, she was questioned about the policies of granting or denying permission. By the questioning it came increasingly clear that the general practice of the Foreigner Office is to grant refugees permission to travel for only three days at a time over a one month period. Apparently, there is no decree or official policy which determines this but instead is determined on the spot and no official explanation is given. Since Ms. Seidl is not the main person responsible for granting or denying permission, the court process was postponed until Monday, the 13th of December, in order to invite the director of the Foreigner Office of Gotha to answer questions regarding the praxis of giving out permissions.
Following the trial, a demonstration, which left from the court and went through the center of Erfurt, took place against the Obligatory Residency Law and other special discriminatory practices. There were approximately 100 demonstrators from Berlin, Weimar and Erfurt.
The case of Ahmed Sameer is not an isolated case. On the 10th of December, the Nigerian activist Sonny Omwenyeke (The Voice – Refugee Forum) will go to prison for fifteen days for refusing to pay the fines related to the Obligatory Residency Law. Other judicial processes are currently underway against other activists from The Voice – Refugee Forum, such as the case of the Nepalese activist Janak Pathak, Camerooner Cornelius Yufanyi and the Nigerian Akubo Chukwudi, who is the most well-known activist for refugee rights in all of Germany.
The continuation of Mr. Sameer’s trial will be held on Monday, the 13th of December, at 9am in the Federal Court of Erfurt.
Für weitere Informationen:
The Voice – Refugee Forum
Ahmed Sameer (0173/8463038), Osaren Igbignoba (0176/24568988)
www.thevoiceforum.org
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Pressinfo (dt/eng): Zweite Gerichtsverhandlung gegen Ahmed Sameer wegen Verletzung der Residenzpflicht.
Palästinensischer Flüchtling akzeptiert die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Deutschland nicht
Die zweite Verhandlung gegen Ahmed Sameer wegen dreimaliger Verletzung des so genannten Residenzpflichtgesetzes und wegen seines Protestes gegen die Residenzpflicht wird am Mittwoch, den 8. Dezember, im Landesgericht Erfurt, Domplatz 37, Raum 1.12 um 13.00 Uhr stattfinden. In der ersten Verhandlung war Ahmed Sameer zu einer Strafe von 150 Euro oder einer Freiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt worden. Da Ahmed das Gesetz für ungerecht hält, hat er sich entschlossen, den Behörden keinen Pfennig für seine Bewegungsfreiheit zu zahlen. Nach Ahmeds Berufung wurde der Fall vor das Landesgericht Erfurt gebracht.
Ahmed Sameer, Mitglied von The VOICE Refugee Forum, protestiert damit gegen das deutsche Residenzpflichtgesetz, das die Bewegungsfreiheit von Asylbewerbern auf ihren Landkreis beschränkt und das Verlassen des Landkreises von einer vorherigen Erlaubnis der staatlichen Behörden abhängig macht, ein Gesetz, das eine schwere Verletzung minimaler Menschenrechtsstandards ist.
Warum Ahmed gegen dieses Gesetz kämpft:
“Als ich hier in Deutschland um Asyl suchte, hätte ich niemals erwartet, dass ich Bedingungen unterworfen würde, die denen glichen, vor denen ich aus Palästina geflohen bin. Das Residenzpflichtgesetz entmenschlicht und kriminalisiert mich nicht nur; zu einem Großteil hält es mich auch davon ab, die deutsche Öffentlichkeit über die gegenwärtige Situation in den Besetzen Gebieten der West Bank und des Gazastreifens zu informieren und mich politisch für die Rechte von Flüchtlingen und MigrantInnen im Exil zu engagieren.
Mein Kampf gegen dieses Gesetz muss einfach als ein Solidaritätskampf verstanden werden um meinen Glauben an die menschliche Würde zum Ausdruck zu bringen. Ich werde mein natürliches und verfassungsmäßiges Recht auf Bewegung-, Versammlungs- und Meinungsfreiheit nicht einschränken lassen. Ich werde jedes mögliche friedliche Mittel nützen um meine Überzeugung gegen die Ablehnung der Residenzpflicht und für ihre Abschaffung zum Ausdruck zu bringen. Auch wenn die Konsequenz meines Protests gegen dieses Gesetz bedeutet, dass ich ins Gefängnis gehen muss - ich bin nicht bereit irgendeine Strafe zu zahlen, die nur als ein Instrument der Kriminalisierung und der Repression gegen Flüchtlinge gesehen werden kann.”
Seit 1982 ist Deutschland das einzige Land in Europa, wo Flüchtlinge durch das Residenzpflichtgesetz kriminalisiert werden. Das Residenzpflichtgesetz hält Flüchtlinge davon ab ihre Ärzte, ihre Anwälte, ihre Freunde und Verwandten zu sehen. Und für manche ist es am schlimmsten von allem, dass sie auch dabei behindert werden die politischen Aktivitäten fortzusetzen, wegen derer sie aus ihrem Land geflohen sind. Wenn deutsche Politiker derzeit im Aufruhr darüber sind, dass Fremde sich nicht integrieren wollen, dann kann ein solch absurdes und unmenschliches Gesetz und die Diskussion um Einwanderung nur als grausam und zynisch gesehen werden.
Einige Repräsentanten selbstorganisierter Gruppen wie The VOICE Refugee Forum in Jena, die Initiative von Flüchtlingen und MigrantInnen aus Berlin, die Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen und die Brandenburger Flüchtlingsinitiative werden den Prozess mit Ahmed Sameer und seinem Anwalt Ulrich v. Klinggräff aus Berlin beobachten. Nach der Anhörung wird ein kurzes Treffen abgehalten, wo weitere Informationen erhältlich sind.
Ahmed Sameer, Tel. Handy: 0049 (0) 173 8463038 and Osaren Igbinoba, 0049 (0) 3641 665214
The VOICE Refugee Forum in Jena. Schillergässchen 5, 07745 Jena, Germany,
Tel.0049 (0) 3641 66 5214 E-mail.: voice_mail@emdash.org, http://www.thevoiceforum.org_
Hintergrund:
Ahmed Sameer gegen die Residenzpflicht
Im Moment sind vier Verfahren gegen Ahmed Sameer wegen Verletzung der Residenzpflicht anhängig. Er wurde das erste Mal durch die Polizei in Berlin kontrolliert, als er in einer Polizeistation für einen Freund, der um Asyl suchen wollte, um Informationen bat. Seine zweite Kontrolle fand im März 2003 statt an einer Tankstelle an der Autobahn München-Nürnberg, als er seine Tante treffen wollte, die extra aus Schweden gekommen war um ihren Neffen zu sehen. Im September 2003 wurde er zweimal kontrolliert, in Jena und in Hof, als ein Bus mit Flüchtlingen unterwegs war, die an den Aktionstagen gegen das Ausreisezentrum in Fürth teilnahmen, wo Residenzpflicht und die soziale Ausgrenzung von Flüchtlingen zu den thematischen Schwerpunkten zählten.
Das Gericht entschied die drei ersten Kontrollen in einer Verhandlung zusammenzulegen und der Staatsanwalt forderte eine Gesamtstrafe von 272 Euro. In der ersten Verhandlung verminderte der Gericht das Strafmaß zu entweder einer Geldstrafe von 150 Euro oder einer Freiheitsstrafe von 50 Tagen. Ahmed hat gegen diese Entscheidung unmittelbar Berufung eingelegt und der Fall wurde jetzt vor das Landgericht Erfurt gebracht und wird am 8. Dezember dort gehört werden.
Ahmed ist außerdem von Strafen in der Höhe von weiteren mehreren Hundert Euro aufgrund weiterer Kontrollen (So ist die Strafe für die 4. Kontrolle, die noch nicht vor Gericht gebracht worden ist, 200 Euro oder eine Freiheitsstrafe von 40 Tagen)
Das Residenzpflichtgesetz in Deutschland
Seit 1982 ist Deutschland das einzige Land in Europa, wo Flüchtlinge durch das Residenzpflichtgesetz kriminalisiert werden. Dieses Gesetz zeigt, dass Flüchtlinge in Deutschland sozial isoliert werden sollen, nicht nur indem sie in weit entfernten Lagern inmitten von Wäldern untergebracht werden, sondern auch die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit durch dieses rassistische Gesetz zielt darauf ab, Flüchtlinge von der Gesellschaft fern zu halten, indem ihnen nicht erlaubt wird mit der Bevölkerung in Kontakt zu treten und noch viel weniger mit anderen Flüchtlingen und MigrantInnen, die in anderen Städten leben.
Das Residenzpflichtgesetz hat seine Wurzeln in einer Zeit, an die sich viele Deutsche ungern erinnern. Im Jahr 1938 wurde ein Polizeidekret erlassen, das im Reichsgesetzblatt 132 herausgegeben wurde. In Paragraph 1und 2 wurde angeordnet, dass jeder Ausländer, der seine Gemeinde ohne vorherige Genehmigung der Behörden verlässt, 150 Reichsmark Strafe zu bezahlen hätte oder in das Gefängnis geschickt werden würde.
Das Residenzpflichtgesetz verletzt den Artikel 13 der Internationalen Menschenrechtserklärung, der die Bewegungsfreiheit garantiert sowie die Artikel 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes, die die Unantastbarkeit der menschlichen Würde und die Freiheit der Persönlichkeitsentwicklung garantieren. Außerdem wird das Recht auf Versammlungsfreiheit durch dieses Gesetz in hohem Maße eingeschränkt.
Die Geschichte des Kampfes gegen die Residenzpflicht beginnt im Jahr 2000
Ahmed Sameer ist nicht der erste Flüchtling, der nicht bereit ist solch ungerechte Einschränkungen seiner Grundrechte zu akzeptieren. Andere Fälle von Flüchtlingen, die nicht bereit sind, die Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit hinzunehmen – wie Janak Pathak in Lübbecke (Nordrhein-Westfalen), Sunny Omwenyeke (Bremen), Cornelius Yufanyi (Göttingen) und Akubuo Chukwudi in Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) –haben bereits große Aufmerksamkeit sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei der Presse erregt.
PRESS RELEASE
Palestinian refugee does not accept restriction of movement in Germany – Second court hearing against Ahmed Sameer violation of the Obligatory Residence Law or Residenzpflicht
The second court hearing against Ahmed Sameer on the three counts of being in violation of the Obligatory Residence Law or Residenzpflicht and his protest against “Residenzpflicht” will be held in the Landesgericht Erfurt, Domplatz 37, Room 1.12, at 1pm, on the Wednesday, the 8th of December, 2004. In his first hearing he was sentenced to a fine of 150 euros or 50 days in prison. Since Ahmed considers the law to be unjust, he has decided to not pay even one cent to the authorities for his freedom of movement. After Ahmed’s appeal, the case has now been taken to the Landesgericht in Erfurt.
Ahmed Sameer, member of The VOICE Refugee Forum, protests against the German Obligatory Residency Law, also known as Residenzpflicht, which restricts the movement of asylum seekers to their Landkreis (municipals) pending previous permission by state authorities and which is in complete violation of the most minimum human rights standards.
Why Ahmed Sameer fights against this law:
“When I sought asylum here in Germany, I never expected to be subjected to conditions similar to what I fled from in Palestine. The residence law does not only dehumanise and criminalize me, but goes to great length to prevent me from informing the German society about the current situation in the Occupied Territories of West Bank and Gaza Strip as well as to engage in my political activities for the rights of refugees and migrants in exile.
My fight against this law must simply be understood as a fight of solidarity and to express my conviction for human dignity. I will not compromise my natural and constitutional right to freedom of movement, association and expression. I will use every peaceful means possible to express my convictions against the Residenzpflicht and for its abolition in Germany. Even if the consequence of my protest against this law is that I must go to prison, I am not prepared to pay any fine that can only be seen as an instrument for the criminalization and repression of refugees.”
Since 1982, Germany is the only country in Europe were refugees are criminalized by the law of the Residenzpflicht. The Obligatory Residency Law keeps refugees from seeing their doctors, their lawyers, their friends and relatives and for some of them worst of all from continuing their activities which made them flee their country. When German politicians are in uproar about how foreigners are not willing to integrate into the society, such an absurd and inhumane law and the discussion surrounding integration can only be seen as cruel and cynical.
Some representatives of self-organised groups like The VOICE Refugee Forum in Jena, Initiative of Refugees and Migrants from Berlin, the Caravan for the Rights of Refugees and Migrants” and Brandenburg Refugee Initiative (FIB) will be observing the trial with Ahmed Sameer and the defence lawyer Ulrich v. Klinggräff from Berlin. After the hearing, there will be a short meeting where more information can be obtained.
Ahmed Sameer, Tel. Handy: 0049 (0) 173 8463038 and Osaren Igbinoba, 0049 (0) 3641 665214
The VOICE Refugee Forum in Jena. Schillergässchen 5, 07745 Jena, Germany,
Tel.0049 (0) 3641 66 5214 E-mail.: voice_mail@emdash.org, http://www.thevoiceforum.org
Background:
Ahmed Sameer against Residenzpflicht
At the moment, Ahmed Sameer has four pending cases against the Residenzpflicht. He was first controlled by the police in Berlin in February, 2003, when he was asking for information in the police station on behalf of a friend who wanted to seek asylum. His second control came in March, 2003, at a filling station on the highway Munich-Nuremberg, when he went to meet with his auntie, who actually came from Sweden to see her nephew; in September 2003 he was controlled again both in Hof and Jena respectively, when a bus of refugees was underway to participate in the actions days against the Ausreisezentrum in Fürth, where Residenzpflicht and the social exclusion of refugees was one of the main topics.
For the first three controls, the court decided to combine them into one hearing and the state prosecutor demanded that Ahmed pays a total of 272 euros. In his first hearing, the judge decided to reduce the sentence to either a fine of 150 euros or 50 days in prison. Ahmed immediately appealed this decision and the case has now been taken to the Landesgericht in Erfurt, which will hear his case on the 8th od December.
Ahmed is also threatened with fines for several hundred more euros for other controls (the fine for the 4th control, not yet taken before the court, is 200 euros or 40 days in prison).
The Residenzpflicht-law in Germany
Since 1982, Germany is the only country in Europe were refugees are criminalized by the law of the Residenzpflicht. This law shows that refugees in Germany are meant to be socially isolated, not only by being kept in far away camps in the middle of forests, but also the restriction of movement by this racist law is intended to keep refugees away from the society, not allowing them to be in contact with the general populace and much less fellow refugees and migrants who may be living in other cities.
The Obligatory Residency Law keeps refugees from seeing their doctors, their lawyers, their friends and relatives and for some of them worst of all from continuing their activities which made them flee their country. When German politicians are in uproar about how foreigners are not willing to integrate into the society, such an absurd and inhumane law and the discussion surrounding integration can only be seen as cruel and cynical.
The Obligatory Residency Law has its roots in a time where many Germans do not want to be remember (or be remembered for that matter). Even as far back as 1938 there was a police decree for foreigners published in the Reich Law Bulletin (Reichsgesetzblatt) number 132. In paragraphs one and two of the document, the authorities decreed that any foreigner who left his municipal without previous of the authorities would be fined with 150 Reichmarks and/or sent to prison (Never Again?!).
Thus, Residenzpflicht for refugees violates article 13 of the Universal Human Rights Declaration (Freedom of Movement) as well as article 1 of the German constitution and article 2 paragraph 1, which “guarantee” the right to human dignity and the right to development of the human personality, respectively. Furthermore, the right to assembly is highly restricted with this law.
The Struggle against Residenzpflicht has already its history since the year 2000
Ahmed Sameer is not the first refugee who is not willing to accept such injust restrictions of his most basic rights. Other cases against refugees who do not accept the restriction of their freedom to move, such as Janak Pathak in Lübbecke district (North Rhein – Westphalia), Sunny Omwenyeke (Bremen), Cornelius Yufanyi (Göttingen) and Akubuo Chukwudi in Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) have already created awareness
both in public opinion and in the press.
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Protestaktion in Erfurt vor das Landesgericht Thüringen
*Mittwoch, den 8. Dezember, 13 Uhr*, Landesgericht Erfurt – Domplatz 37
Der Bus wir Voll!
Am kommenden Mittwoch treffen wir um 7.30 am Ostbahn (Haupteingang, raus gehen, gleich nach rechts laufen bis Ihr den Bus sieht) um nach Erfurt zu fahren. Dort geht das Residenzpflicht vor Gericht, da der Flüchtlingsaktivist Ahmeed Sameer sich weigert, ein Cent dafür zu bezahlen (siehe unten für mehr Information). Von Berlin aus wird ein Bus fahren. Es gibt Platz für 49 Leute. Davon sind etwa 20 schon belegt.
Kommt mit, um dieses Land zu zeigen, dass Ahmed nicht allein ist, dass es nämlich ganz viele Ahmeds gibt. Bitte bestätigen bei Selene (0160-92154832), Warren (29049650) oder Ahmed (0173-8463038) ob Du mitfährst oder nicht.
p.d. /Der Bus kostet leider Geld (und zwar 580 Euro). Wir wären sehr Dankbar, wenn diejenige, die ihre Fahrkosten übernehmen können, dies tut. Ausserdem ist Spende erwünscht. Falls Du/Ihr was spenden wollt/en, bitte entweder eine E-Mail schicken oder einfach anrufen./
Hier eine kurze Beschreibung:
Am Mittwoch, den 8. Dezember kommt der aus Jenin-Stadt stammenden Palästinenser, Ahmed Sameer, vor das Landesgericht Erfurt. Sein Prozess geht um drei polizeiliche Kontrolle wegen das rassistisches Sondergesetz „Residenzpflicht“. Ahmed soll entweder 150 Euro bezahlen oder 50 Tagesatz à 3 Euro im Gefängnis absitzen. Für weitere Kontrolle droht ihn mehrere Hundert Euro Strafen (nur die 4. Strafe ist für 200 €). Da er das Gesetz als Unrecht bezeichnet, wird Ahmed kein Cent für seine Bewegungsfreiheit bezahlen.
Die Entscheidung, einfach für fast zwei Monate ins Gefängnis (in Thüringen) zu gehen, ist nicht leicht; doch für Ahmed es ist besser ein Beispiel zu setzen um uns zu zeigen, dass wir nicht beim Unrecht mitmachen müssen, dass wir alle selbst entscheiden müssen, ob wir das mittragen oder nicht.
Deswegen ist es wichtig, Ahmed nicht im Strich zu lassen. Wir müssen eindeutig zeigen, dass Ahmed und die andere weder allein noch die einzige sind die das auf keinen Fall akzeptieren
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Press Release: Second court hearing against Ahmed Sameer on Residenzpflicht
Palestinian refugee does not accept restriction of movement in Germany – Second court hearing against Ahmed Sameer violation of the Obligatory Residence Law or Residenzpflicht
The second court hearing against Ahmed Sameer on the three counts of being in violation of the Obligatory Residence Law or Residenzpflicht and his protest against “Residenzpflicht” will be held in the Landesgericht Erfurt, Domplatz 37, Room 1.12, at 1pm, on the Wednesday, the 8th of December, 2004. In his first hearing he was sentenced to a fine of 150 euros or 50 days in prison. Since Ahmed considers the law to be unjust, he has decided to not pay even one cent to the authorities for his freedom of movement. After Ahmed’s appeal, the case has now been taken to the Landesgericht in Erfurt.
Ahmed Sameer, member of The VOICE Refugee Forum, protests against the German Obligatory Residency Law, also known as Residenzpflicht, which restricts the movement of asylum seekers to their Landkreis (municipals) pending previous permission by state authorities and which is in complete violation of the most minimum human rights standards.
Why Ahmed Sameer fights against this law:
“When I sought asylum here in Germany, I never expected to be subjected to conditions similar to what I fled from in Palestine. The residence law does not only dehumanise and criminalize me, but goes to great length to prevent me from informing the German society about the current situation in the Occupied Territories of West Bank and Gaza Strip as well as to engage in my political activities for the rights of refugees and migrants in exile.
My fight against this law must simply be understood as a fight of solidarity and to express my conviction for human dignity. I will not compromise my natural and constitutional right to freedom of movement, association and expression. I will use every peaceful means possible to express my convictions against the Residenzpflicht and for its abolition in Germany. Even if the consequence of my protest against this law is that I must go to prison, I am not prepared to pay any fine that can only be seen as an instrument for the criminalization and repression of refugees.”
Since 1982, Germany is the only country in Europe were refugees are criminalized by the law of the Residenzpflicht. The Obligatory Residency Law keeps refugees from seeing their doctors, their lawyers, their friends and relatives and for some of them worst of all from continuing their activities which made them flee their country. When German politicians are in uproar about how foreigners are not willing to integrate into the society, such an absurd and inhumane law and the discussion surrounding integration can only be seen as cruel and cynical.
Some representatives of self-organised groups like The VOICE Refugee Forum in Jena, Initiative of Refugees and Migrants from Berlin, the Caravan for the Rights of Refugees and Migrants” and Brandenburg Refugee Initiative (FIB) will be observing the trial with Ahmed Sameer and the defence lawyer Ulrich v. Klinggräff from Berlin. After the hearing, there will be a short meeting where more information can be obtained.
Ahmed Sameer, Tel. Handy: 0049 (0) 173 8463038 and Osaren Igbinoba, 0049 (0) 3641 665214
The VOICE Refugee Forum in Jena. Schillergässchen 5, 07745 Jena, Germany,
Tel.0049 (0) 3641 66 5214 E-mail.: voice_mail@emdash.org, http://www.thevoiceforum.org
Background:
Ahmed Sameer against Residenzpflicht
At the moment, Ahmed Sameer has four pending cases against the Residenzpflicht. He was first controlled by the police in Berlin in February, 2003, when he was asking for information in the police station on behalf of a friend who wanted to seek asylum. His second control came in March, 2003, at a filling station on the highway Munich-Nuremberg, when he went to meet with his auntie, who actually came from Sweden to see her nephew; in September 2003 he was controlled again both in Hof and Jena respectively, when a bus of refugees was underway to participate in the actions days against the Ausreisezentrum in Fürth, where Residenzpflicht and the social exclusion of refugees was one of the main topics.
For the first three controls, the court decided to combine them into one hearing and the state prosecutor demanded that Ahmed pays a total of 272 euros. In his first hearing, the judge decided to reduce the sentence to either a fine of 150 euros or 50 days in prison. Ahmed immediately appealed this decision and the case has now been taken to the Landesgericht in Erfurt, which will hear his case on the 8th od December.
Ahmed is also threatened with fines for several hundred more euros for other controls (the fine for the 4th control, not yet taken before the court, is 200 euros or 40 days in prison).
The Residenzpflicht-law in Germany
Since 1982, Germany is the only country in Europe were refugees are criminalized by the law of the Residenzpflicht. This law shows that refugees in Germany are meant to be socially isolated, not only by being kept in far away camps in the middle of forests, but also the restriction of movement by this racist law is intended to keep refugees away from the society, not allowing them to be in contact with the general populace and much less fellow refugees and migrants who may be living in other cities.
The Obligatory Residency Law keeps refugees from seeing their doctors, their lawyers, their friends and relatives and for some of them worst of all from continuing their activities which made them flee their country. When German politicians are in uproar about how foreigners are not willing to integrate into the society, such an absurd and inhumane law and the discussion surrounding integration can only be seen as cruel and cynical.
The Obligatory Residency Law has its roots in a time where many Germans do not want to be remember (or be remembered for that matter). Even as far back as 1938 there was a police decree for foreigners published in the Reich Law Bulletin (Reichsgesetzblatt) number 132. In paragraphs one and two of the document, the authorities decreed that any foreigner who left his municipal without previous of the authorities would be fined with 150 Reichmarks and/or sent to prison (Never Again?!).
Thus, Residenzpflicht for refugees violates article 13 of the Universal Human Rights Declaration (Freedom of Movement) as well as article 1 of the German constitution and article 2 paragraph 1, which “guarantee” the right to human dignity and the right to development of the human personality, respectively. Furthermore, the right to assembly is highly restricted with this law.
The Struggle against Residenzpflicht has already its history since the year 2000
Ahmed Sameer is not the first refugee who is not willing to accept such injust restrictions of his most basic rights. Other cases against refugees who do not accept the restriction of their freedom to move, such as Janak Pathak in Lübbecke district (North Rhein – Westphalia), Sunny Omwenyeke (Bremen), Cornelius Yufanyi (Göttingen) and Akubuo Chukwudi in Parchim (Mecklenburg-Vorpommern) have already created awareness
both in public opinion and in the press.
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Presseerklärung: Gemeinsam mit Ahmed gegen Residenzpflicht
Presserklärung betr. Prozess gegen den palästinensischen Menschenrechtsaktivisten Ahmed Sameer wegen mehrmaliger Verletzung der Residenzpflicht - von Initiative von Flüchtlingen und MigrantInnen aus Berlin
Am Mittwoch, den 8.Dezember, wird in zweiter Instanz vor dem Landgericht Erfurt die Anklage gegen den palästinensischen Menschenrechtsaktivisten Ahmed Sameer wegen mehrmaliger Verletzung der Residenzpflicht verhandelt werden. Dieser wurde im Juni diesen Jahres vom Amtsgericht Gotha zu einer Geldstrafe von 150.- Euro bzw. 50 Tagen Gefängnis (Tagessätze à 3 Euro)verurteilt. Vorgeworfen wird Ahmed Sameer, dreimal gegen das nur für Flüchtlinge geltende Sondergesetz der Residenzpflicht verstossen zu haben.
Jeweils wurde er außerhalb seines Landkreises von der Polizei kontrolliert und somit nach geltendem Recht straffällig. So etwa bei der Heimreise von Aktionstagen gegen das Ausreisezentrum in Fürth.
Die Residenzpflicht wurde 1982 im deutschen Asylverfahrensgesetz verankert. Danach dürfen sich im Asylverfahren befindliche Flüchtlinge den Landkreis ihrer Aufnahmeeinrichtung nicht verlassen, ausser sie beantragen eine verwaltungsrechtliche Genehmigung, deren Bearbeitung zeitaufwendig ist und nur unter Angabe genauer Gründe erteilt wird. Somit stellt dieses Gesetz eine starke Einschränkung der Bewegungsfreiheit für alle Asylsuchenden dar, solange diese sich im oft jahrelangen Asylverfahren befinden. A. Sameer ist nicht bereit, die vom Amtsgericht geforderte Geldstrafe zu bezahlen, da er dieses Sondergesetz für einen Eingriff in die natürlichen und verfassungsmässigen Rechte der Bewegungs.- und Versammlungsfreiheit hält. „Ich werde jedes friedvolle Mittel in Anspruch nehmen, um meine Überzeugung gegen die Residenzpflicht und für ihre Abschaffung zum Ausdruck zu bringen.“, sagt der aus Jenin stammende Ahmed Sameer. Er kam 2002 nach Deutschland und beantragte politische Asyl.
Seitdem setzt er sich immer wieder einerseits gegen die vielfältigen Ausgrenzungen von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen in Deutschland und andererseits für eine friedliche Lösung des Konfliktes zwischen Israel und Palästina u.a. auch in Zusammenarbeit mit israelischen AktivistInnen ein.
Ahmed Sameer fühlt sich auch deshalb durch die Residenzpflicht in hohem Masse eingeschränkt und kriminalisiert, weil sie ihn davon abhält, „die interessierte Öffentlichkeit über die aktuelle Situation in den besetzten Gebieten der West Bank und des Gazastreifens zu informieren.“ Und nicht zuletzt erinnert ihn diese Einschränkung seiner Bewegungsfreiheit an die Beschränkungen unter den Bedingungen der israelischen Besatzung: „Niemals habe ich derartige Verletzungen meiner Rechte akzeptiert, ich habe immer Widerstand geleistet und dagegen angekämpft.“ Deshalb ist er auch davon überzeugt, sich bis zuletzt den Versuchen seine Mobilität in Deutschland einzuschränken und somit den Bedingungen alltäglicher Repression zu verweigern.
Die Initiative von Flüchtlingen und MigrantInnen aus Berlin ruft dazu auf, am 8.Dezember gemeinsam nach Erfurt zu fahren, um dort beim Prozess gegen A.Sameer den Protest gegen die Residenzpflicht und alle anderen Auschlussformen gegenüber Flüchtlingen sichtbar zu machen. Treffpunkt für die Busabfahrt: 7.30h Ostbahnhof am Mittwoch, den 8.Dezember.
Sollten sie an weiteren Informationen interessiert sein, können sie sich gerne in diesen Tagen direkt Ahmed Sameer (0173/8463038), Osaren Igbignoba (0176/24568988), Ella Pugliese (0172/3931225, ella.p@gmx.de) oder Niklas
Luhmann (030/81797303, luhmann@no-log.org) kontaktieren.
Wenn sie Interesse haben, am 8.Dezember zu dem Prozess nach Erfurt zu kommen, gibt es die Möglichkeit in dem o.g. Bus mitzufahren.
Initiative von Flüchtlingen und MigrantInnen aus Berlin Berlin, den 02.12.04
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info in Deutsch and English
08.12.04: Pass-Law - Residenzpflicht court hearing in Erfurt:
RESIDENZPFLICHT VOR GERICHT
ES GIBT MILLIONEN VON AHMED... ICH BIN AHMED!!!
Protestaktion in Erfurt vor das Landesgericht Thüringen, Germany
Mittwoch, den 8. Dezember, 13 Uhr, Landesgericht Erfurt – Domplatz 37
"Die Sünde gegen die Hoffnung sind die einzige Sünde, die weder entschuldigt werden können noch uns zum Kapitulieren bringen dürfen. Eduardo Galeano"
Am Mittwoch, den 8. Dezember kommt der aus Jenin-Stadt stammenden Palästinenser, Ahmed Sameer, vor das Landesgericht Erfurt. Sein Prozess geht um drei polizeiliche Kontrolle wegen das rassistisches Sondergesetz „Residenzpflicht“. Ahmed soll entweder 150 Euro bezahlen oder 50 Tagesatz à 3 Euro im Gefängnis absitzen. Für weitere Kontrolle droht ihn mehrere Hundert Euro Strafen (nur die 4. Strafe ist für 200 €). Da er das Gesetz
als Unrecht bezeichnet, wird Ahmed kein Cent für seine Bewegungsfreiheit bezahlen.
Das Residenzpflichtgesetz stammt von einer Zeit, woran viele Deutsche nicht mehr erinnern (erinnert werden) möchten. Schon in 1938 gab es eine Ausländerpolizeiverordnung des Reichsgesetzblattes Nummer 132. Im Paragraf 1 und 2 der Verordnung wurde es festgelegt, dass Ausländer, die ihre Landkreise ohne behördliche Genehmigung verlassen, mit eine Strafe von 150 Reichsmark und/oder Gefängnis bestraft wurden (Nie Wieder?!).
Die Entscheidung, einfach für fast zwei Monate ins Gefängnis (in Thüringen) zu gehen, ist nicht leicht; doch für Ahmed es ist besser ein Beispiel zu setzen um uns zu zeigen, dass wir nicht beim Unrecht mitmachen müssen, dass wir alle selbst entscheiden müssen, ob wir das mittragen oder nicht.
Deswegen ist es wichtig, Ahmed nicht im Strich zu lassen. Wir müssen eindeutig zeigen, dass Ahmed und die andere weder allein noch die einzige sind die das auf keinen Fall akzeptieren; denn NIE WIEDER darf nicht einfach nur einen leere Spruch sein. NIE WIEDER darf auch nicht die Geschichte gehören, denn sonst hat es keine Bedeutung mehr.
NIE WIEDER?! ICH BIN AHMED!!!
Eine Initiative von Flüchtlinge und MigrantInnen aus Berlin
Für mehr Information kontakt: Osaren Igbignoba (0176-24568988)
+++ Ahmed Sameer (0173-8463038)
E-Mail: thevoice_congress@web.de
Weitere Information:
Presseinfo Ahmed
http://www.thevoiceforum.org/ahmedpress
Warum ich gegen das Residenzpflichtgesetz kämpfe
http://www.thevoiceforum.org/ahmed
Ahmed akzeptiert nicht...
http://de.indymedia.org//2004/06/86023.shtml
Bus nach Fürth gestoppt
http://de.indymedia.org//2003/09/61395.shtml
Die Residenzpflicht ist verfassungswidrig
http://www.rewi.hu-berlin.de/stud/akj/zeitung/03-1/residenz.html
Residenzpflicht = Apartheidgesetz
http://de.indymedia.org//2002/03/18386.shtml
http://germany.indymedia.org/2003/09/62555.shtml
Interview w/ Cornelius Yunfanyi
http://de.indymedia.org//2002/01/13373.shtml
Residenzpflicht.
http://www.umbruch-bildarchiv.de/video/residenzpflicht/meinungen.html
Residenzpflicht: Ein Mosaikstein im System der Abschreckung
http://de.indymedia.org//2002/08/28130.shtml
Pressespiegel Residenzpflichttage
http://de.indymedia.org/2001/05/2391.shtml
Residenzpflicht court hearing in Erfurt 08.12.04
THERE ARE MILLIONS OF AHMEDS... I AM AHMED!!!
Protest Action in Erfurt at the Landesgericht Thüringen
Wednesday, 8 December 2004 – 1pm , Landesgericht Erfurt – Domplatz 37
The sins against hope are the only sins that have neither forgiveness nor
capitulation. Eduardo Galeano
On Wednesday the 8th of December, the Palestinian refugee and human rights activist Ahmed Sameer will be on trial at the Landesgericht in Erfurt. His process is the result of three police controls related to the racist Residenzpflicht (Obligatory Residency Law). Ahmed is expected to pay either 150 euros or spend 50 days in jail. He is also threatened with fines for several hundred more euros for other controls (the fine for the 4th fine, not yet taken before the court, is 200 euros). Since Ahmed considers the law to be unjust, he has decided to not pay even one cent to the authorities for his freedom of movement.
The Obligatory Residency Law has its roots in a time where many Germans do not want to be remember (or be remembered for that matter). Even as far back as 1938 there was a police decree for foreigners published in the Reich Law Bulletin (Reichsgesetzblatt) number 132. In paragraphs one and two of the document, the authorities decreed that any foreigner who left his municipal without previous of the authorities would be fined with 150 Reichmarks and/or sent to prison (Never Again?!).
The decision to go to prison (in Thüringen) for almost two months is not easy. Nevertheless, it is better for him to be his own example and to demonstrate to us that we do not have to participate in injustice, that each person must decide if he/she is willing to accept it or not.
It is therefore very important that we do not leave Ahmed alone. We must categorically show the authorities that Ahmed is not alone nor the only one who under in any way accepts such injustice; because NEVER AGAIN cannot just be an empty phrase. NEVER AGAIN can also not simply be left to history, for then it would be meaningless.
NEVER AGAIN?! I AM AHMED!!!
An Initiative of Refugees and Migrants of Berlin
For more information ontakt: Osaren Igbignoba (0176-24568988)
Ahmed Sameer (0173-8463038)
Homepage: www.thevoiceforum.org
E-Mail: thevoice_congress@web.de
Further Information/Weitere Information
Presseinfo Ahmed
http://www.thevoiceforum.org/ahmedpress
Warum ich gegen das Residenzpflichtgesetz kämpfe
http://www.thevoiceforum.org/ahmed
Ahmed akzeptiert nicht...
http://de.indymedia.org//2004/06/86023.shtml
Bus nach Fürth gestoppt
http://de.indymedia.org//2003/09/61395.shtml
Die Residenzpflicht ist verfassungswidrig
http://www.rewi.hu-berlin.de/stud/akj/zeitung/03-1/residenz.html
Residenzpflicht = Apartheidgesetz
http://de.indymedia.org//2002/03/18386.shtml
http://germany.indymedia.org/2003/09/62555.shtml
Interview w/ Cornelius Yunfanyi
http://de.indymedia.org//2002/01/13373.shtml
Residenzpflicht.
http://www.umbruch-bildarchiv.de/video/residenzpflicht/meinungen.html
Residenzpflicht: Ein Mosaikstein im System der Abschreckung
http://de.indymedia.org//2002/08/28130.shtml
Pressespiegel Residenzpflichttage
http://de.indymedia.org/2001/05/2391.shtml
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Oury Jalloh
