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Keine Bewegung! Die Residenzpflicht verletzt die Grundrechte von Asylbewerbern in Deutschland
Süddeutsche Zeitung, 23.12.2004
Wenn man nicht gerade im neu eröffneten First-Class-Terminal der Lufthansa weilt, dann ist der Frankfurter Flughafen kein schöner Ort. Besonders ungemütlich sind die Räume des Bundesgrenzschutzes. Ahmed Sameer war trotzdem froh, als er hier im April 2002 vor einem Beamten saß und Asyl beantragte. Er kam aus Jenin, einer Stadt im westjordanland, wo das alltägliche Leben seit dem Beginn der Zweiten Intifada durch ständige Repressionen gekennzeichnet ist – besonders für einen wie Ahmed Sameer, der sich politisch engagiert. Sameer hat es nicht mehr ausgehalten und ist geflohen. Doch auch hier in der Demokratie kann er nicht ganz so frei leben, wie er sich das vorgestellt hatte. Nun stand er in Erfurt vor Gericht, der Vorwurf: Er hat mehrfach unerlaubt sein Flüchtlingsheim in Thüringen verlassen.
Nach Thüringen hatte man ihn kurz nach seiner Ankunft in Frankfurt gebracht. Von der Zentralen Aufnahmestelle bei Jena wurde er dann ins Flüchtlingslager Tambach-Dietharz verlegt – ein isolierter Ort am Waldrand, nur zweimal am Tag fährt ein Bus ins nächste Dorf. Ahmed und seine fünfhundert Mitbewohner fühlen sich eingesperrt; es ist höchst ungemütlich und die hygienischen Verhältnisse sind katastrophal. Ende 2002 muss das Lager auch auf Grund der Proteste von Flüchtlingen geschlossen werden – Sameer kommt in das Flüchtlingsheim Waltershausen, Landkreis Gotha.
Ähnlich wie in Palästina
Wie gesagt: Sameer ist ein politischer Mensch. Gemeinsam mit israelischen Friedens-Aktivisten organisiert er Veranstaltungen zum Nahost-Konflikt: Sie zeigen Filme über das Leben unter israelischer Besatzung, diskutieren öffentlich über den Bau der Mauer. Schon diese Zusammenarbeit ist, gerade in den Zeiten der Zweiten Intifada, ein Zeichen für den möglichen Frieden. Doch das alles passiert in Berlin und Bremen, und nicht in Sameers Landkreis bei Gotha. In Waltershausen gibt es keine Israelis, mit denen Ahmed Sameer am Frieden arbeiten könnte.
Schon bei seiner Ankunft in Deutschland hatte man ihm von der Residenzpflicht erzählt: Falls er plane, die weitere Umgebung seines Heims zu verlassen, müsse er einen Antrag stellen. Sameer kann es nicht fassen: „Hier wurde ich mit ähnlichen Bedingungen konfrontiert, vor denen ich aus Palästina geflohen bin. Wie schon in der Westbank ist es mir verboten, mich frei zu bewegen.“ Auch heute wirkt er noch überrascht, wenn er davon erzählt. Die Residenzpflicht wurde 1982 im Asylverfahrensgesetz verankert und war damals einzigartig in der europäischen Asylgesetzgebung. Das Gesetz besagt, dass Flüchtlinge, deren Asylverfahren läuft, den Landkreis ihrer Aufnahmeeinrichtung nicht verlassen dürfen. Die Anerkennungsverfahren dauern oft fünf bis sieben Jahre – in Sameers Fall wurde in den vergangenen beiden Jahren noch gar nichts entschieden.
Die Flüchtlinge können bei der zuständigen Ausländerbehörde in Ausnahmefällen einen „Urlaubsschein“ beantragen, über dessen Gewährung dann entschieden wird. Ahmed Sameer muss also gute Gründe angeben, wenn er Freunde besuchen will. Spontan zu einer Veranstaltung nach Berlin fahren? Geht nicht.
Für Asylbewerber scheint der Artikel 13 der UN-Menschenrechtserklärung nicht zu gelten: Sie haben kein Recht auf freie Bewegung. Sameer hörte von Asylbewerbern, die hohe Strafen zahlen mussten, weil sie sich nicht an die Residenzpflicht hielten. Andere gingen für Wochen ins Gefängnis, weil sie die Geldstrafe nicht bezahlen konnten – die Flüchtlinge im Landkreis Gotha bekommen nur 40 Euro Bargeld im Monat. Aber es schien kaum Flüchtlinge zu geben, die sich systematisch gegen die Einschränkung ihrer Grundrechte wehrten. Die meisten hatten Angst, dass Kritik und politische Einmischung einen negativen Einfluss auf die Entscheidungen der Ausländerbehörde haben könnte, letztendlich vielleicht sogar die Abschiebung bedeuten würde.
Ahmed Sameer hat keine Angst – er engagiert sich gegen die abstrusen Auflagen genau so, wie er daheim gegen die israelischen Checkpoints protestierte. Und in Jena findet er Mitstreiter: Die Flüchtlingsorganisation „The Voice Refugee Forum“ und die „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten“ kämpfen gegen die Sondergesetze für Asylbewerber. Denn Ahmed ist es nicht nur untersagt, sich frei durch die Republik zu bewegen: Er darf auch nicht arbeiten, und medizinische Versorgung steht ihm nur im Notfall zu.
Das erste Mal wird er im Januar 2003 kontrolliert, als er einem Bekannten bei der Beantragung von politischem Asyl helfen wollte. Im März 2003 wird er ein zweites Mal außerhalb von Gotha „erwischt“, als er von einer Hochzeitsfeier zurückfährt. Und schließlich gerät er bei der Heimreise von Aktionstagen gegen das Ausreisezentrum in Fürth in eine Polizeikontrolle. Im Juni dieses Jahres wird er deshalb vom Amtsgericht Gotha wegen mehrmaliger Verstöße gegen das Residenzpflichtgesetz zu 150 Euro oder 50 Tagen Gefängnis verurteilt.
Hiergegen legt sein Anwalt Berufung ein; Sameer will für sein Recht auf Bewegungsfreiheit streiten. Der 31jährige nutzt die beiden Verhandlungstage, um über die Lebensbedingungen von Asylbewerbern in Deutschland und die Verhältnisse in den besetzten palästinensischen Gebieten zu sprechen. „Sie brauchen sich gar keine Mühe geben. Alles, was in der Anklage steht, ist richtig“, antwortet er der Richterin bei der Beweisaufnahme: „Ich habe überhaupt nur zweimal einen Urlaubsschein beantragt. Aber da war ich durch die Behörden mehr oder weniger dazu gezwungen worden.“ Ahmed Sameer lehnt die Regelung wegen ihres diskriminierenden Charakters grundsätzlich ab.
Doppelzüngig
Auch die Richterin ist über den behördlichen Umgang mit der Residenzpflicht irritiert.
Sie lässt Beamtinnen der Ausländerbehörde Gotha in den Zeugenstand rufen, zu deren Aufgabenbereichen die Bewilligung von Urlaubsscheinen zählt. Die Befragung bringt die untragbare Praxis der Ausländerbehörde ans Licht: In der Regel bekommen die Flüchtlinge nur einmal monatlich einen „Urlaubsschein“ für 3 Tage. Im Falle einer Ablehnung des „Urlaubgesuchs“ werden den Flüchtlingen generell keine Gründe genannt.
Noch skandalöser: Eine politische Betätigung von Asylbewerbern ist unerwünscht, Anträge mit politischen Hintergrund werden von der Gothaer Ausländerbehörde besonders restriktiv behandelt. So empfiehlt die Handakte des Innenministeriums in Thüringen, bei politischen Aktivitäten nur in Ausnahmefällen eine Genehmigung zu erteilen. In der Praxis werden fast alle Gesuche aufgrund politischer Betätigung abgelehnt.
Sameers Fall macht die Doppelzüngigkeit und Absurdität der deutschen Asylpraxis klar: Anerkannt werden nur solche Flüchtlinge, die eine individuelle Verfolgung aufgrund ihrer politischen Tätigkeit in ihren Herkunftsländern nachweisen können. Hier in der Demokratie angekommen, wird ihre politische Betätigung und Menschenrechtsarbeit dann aber durch Gesetze wie die Residenzpflicht nahezu unmöglich gemacht. Und damit ihre Grundrechte auf Meinungs- und Informationsfreiheit eingeschränkt.
Ahmed Sameer hat Glück gehabt und ist an die richtige Richterin geraten. Sein Verfahren wurde wegen geringer Schuld ohne Auflagen eingestellt und die Vorsitzende Richterin Sabine Rathemacher appellierte dafür, bei weiteren Ablehnungen von „Urlaubsscheinen“ für politische Veranstaltungen im Eilverfahren dagegen zu klagen, um so einen verwaltungsrechtlichen Weg zur Abschaffung der Residenzpflicht einzuschlagen. Nach seinem Prozess fuhr direkt nach Berlin. Ohne Urlaubsschein. Stadtluft macht bekanntlich frei.
NIKLAS LUHMANN, TOBIAS TIMM
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Oury Jalloh
