Stellungnahme zur Presseerklärung der Staatsanwaltschaft

Stellungnahme zur Presseerklärung der Staatsanwaltschaft

Von der Rechtsanwältin der Mutter von Oury Yallow wurde beantragt, eine Röntgenuntersuchung am Leichnam des Getöteten durchzuführen, um festzustellen, ob bei Herrn Yallow knöcherne Verletzungen bestanden.

Die Staatsanwaltschaft hat dies nach Rücksprache mit dem Rechtsmedizinischen Institut abgelehnt. Für eine derartige Untersuchung bestehe kein Anlass.

Eine derartige Untersuchung ist deshalb erforderlich, da zum einen kurz nach dem Tod von Herrn Yallow der Presse zu entnehmen war, die Handgelenke seien gebrochen gewesen. Außerdem ergibt sich aus den bisherigen Ermittlungen, dass Herr Yallow gegen seine Festnahme durch die Polizei Widerstand geleistet haben soll. Es ist durchaus denkbar, dass Herrn Yallow in diesem Zusammenhang Knochenverletzungen zugefügt wurden.
Außerdem ist nach wie vor ungeklärt, wie das Feuerzeug in die Gewahrsamszelle kommen konnte, da Herr Yallow vor seiner Verbringung in diese Zelle auf gefährliche Gegenstände hin untersucht wurde. In ihrer ersten Vernehmung gaben die Polizeibeamten an, es sei ausgeschlossen, dass im Rahmen dieser Durchsuchung ein Feuerzeug hätte übersehen werden können.

Eine weitere Ungereimtheit ergibt sich daraus, dass dieses Feuerzeug auf einer Asservatenliste vom 10.1.2005 nicht auftaucht, jedoch auf einer weiteren Asservatenliste vom 11.1.2005. Dazu erfolgte bislang noch keine Erklärung seitens der Staatsanwaltschaft.

Weitere ungeklärte Fragen sind:

Warum wurde Herr Yallow über einen Zeitraum von mehreren Stunden an allen vier Gliedmaßen angekettet, in dieser Gewahrsamszelle festgehalten.

Wie kann eine Matratze, die mit einem nicht entflammbaren Überzug überzogen ist, von einem gefesselten Menschen mit einem Feuerzeug in Brand gesetzt werden.

Soweit es in Verlautbarungen der Staatsanwaltschaft heißt, es sei zu prüfen, ob Selbstmord oder ein Unglücksfall vorliege, so ist dazu zu sagen, dass schon aus den bisherigen Ermittlungen zu entnehmen ist, dass auf jeden Fall ein starkes Maß an Fremdverschulden vorliegt, wenn man sich nur auf die Tatsache bezieht, dass über mehrere Minuten Rauchmelder und Alarm der Lüftungsanlage ignoriert wurden.

Weiterhin ist davon auszugehen, dass ein Mensch, auf einer brennenden Matratze liegt, unter derartigen Qualen leidet, dass minutenlanges Schreiben zu hören gewesen sein muss, auch dann, wenn letztlich die Todesursache nicht das Verbrennen ist.